2. Untersuchungsausschuss stellt Arbeitsfähigkeit her
Zur heutigen Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses geben die Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die Obleute folgende gemeinsame Erklärung ab:
„Am Freitag, dem 4. Juli 2014, kamen die Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses zusammen, um noch vor der parlamentarischen Sommerpause die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses herzustellen. In seiner 2. Sitzung fasste der Ausschuss dazu die erforderlichen Verfahrensbeschlüsse und insgesamt 16 Beweisbeschlüsse, die im Wesentlichen die Beiziehung von Akten betreffen. Dadurch soll den Mitgliedern des Ausschusses ermöglicht werden, sich bereits in der Sommerpause mit dem Inhalt der bis dahin eingegangenen Akten zu befassen, um danach mit der inhaltlichen Ausschussarbeit beginnen zu können. Ebenfalls beschlossen wurde die Einholung von Sachverständigengutachten. Die Ausschussmitglieder verständigten sich im Übrigen darauf, hierzu am 24. September 2014 eine öffentliche Anhörung von noch zu bestimmenden Sachverständigen durchzuführen.“