Öffentliches Expertengespräch der Kinderkommission zu Artikel 2 UN-Kinderechtskonvention
Zeit:
Mittwoch, 25. Februar 2015
,
16:00 Uhr
Ort:
Paul-Löbe-Haus, Saal 2.200
In Artikel 2 UN-Kinderrechtskonvention – Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot – verpflichten sich die Vertragsstaaten, die „in diesem Übereikommen festgelegten Rechte […] ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds“ zu achten und zu gewährleisten.
Dennoch ist die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen weiterhin ein aktuelles Thema in unserer Gesellschaft. Wer, wie und warum benachteiligt wird, lässt sich nicht immer einfach darlegen und erklären. Die Kinderkommission möchte sich daher über dieses Thema informieren und hat hierzu Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, eingeladen.
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer melden sich bitte beim Sekretariat der Kinderkommission (Telefon: +49 30 227-30551,
E-Mail: kinderkommission@bundestag.de) unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums bis zum 24. Februar 2015 an. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, ihren Personalausweis mitzubringen und den Westeingang des Paul-Löbe-Hauses zu benutzen.
Die Hausordnung des Deutschen Bundestages ist zu beachten.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter/-innen werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Mobiltelefone sind im Sitzungssaal bitte auszuschalten!