Öffentliches Expertengespräch der Kinderkommission zum Thema „Artikel 23 UN-Kinderrechtskonvention – Förderung behinderter Kinder“
Zeit:
Mittwoch, 25. März 2015
,
16 bis ca. 17:30 Uhr
Ort:
Paul-Löbe-Haus, Saal 2.200
Die UN-Kinderrechtskonvention hält in Artikel 23 fest, dass Kinder mit Behinderung ein erfülltes Leben führen sollen. Die Selbständigkeit und aktive Teilhabe soll erleichtert, die besondere Betreuung gewährleistet, die Unterstützung gesichert und die internationale Zusammenarbeit gefördert werden.
Wie weit werden diese Forderungen bereits gelebt?
Die Kinderkommission möchte sich über dieses Thema informieren und hat folgende Sachverständige eingeladen:
- Anne Barnack, Verein Pusteblume e.V.
- Barbara Brödler-Bahro, Verein Pusteblume e.V.
- Kai Pakleppa, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Interessenten melden sich bitte bis zum 24. März 2015 mit vollständigem Namen und Geburtsdatum als Zuhörer beim Sekretariat der Kinderkommission an.
(Telefon: +49 30 227-30551, E-Mail: kinderkommission@bundestag.de). Bringen Sie bitte ihren Personalausweis mit und benutzen Sie den Westeingang des Paul-Löbe-Hauses.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!