Lammert: Bundestag muss bei CETA wachsam bleiben
Der Deutsche Bundestag wird seine politische und verfassungsrechtliche Kontrollfunktion in Zusammenhang mit dem Abschluss des CETA-Handelsabkommens auch nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2016 wahrnehmen müssen. Darauf wies Bundestagspräsident Norbert Lammert in der heutigen Sitzung des Ältestenrates hin. Mit der Eilentscheidung hatte das Gericht Anträge der Fraktion „Die Linke“ abgelehnt, die gegen die vorläufige Anwendung des Abkommens gerichtet waren.
Die Verantwortung des Deutschen Bundestages betreffe zum einen die Kontrolle der Bereiche, in denen eine vorläufige Anwendung des Abkommens beschlossen wird. Diese dürften nur solche Gegenstände umfassen, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union und nicht in der Bundesrepublik liegen. Sie gelte aber auch für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte hinreichende demokratische Rückbindung der im Rahmen der vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens von CETA-Gremien gefassten Beschlüsse. Deren demokratische Legitimation und Kontrolle hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung als „mit Blick auf Art. 20. Abs. 1 und 2 Grundgesetz prekär“ bezeichnet und gefordert, dass Beschlüsse, die mitgliedstaatliche Zuständigkeiten oder die „Reichweite des Integrationsprogramms“ betreffen, dort nur mit Zustimmung Deutschlands gefasst werden können. Hier müsse der Deutsche Bundestag über sein Gesetzgebungsrecht wachen und seiner Integrationsverantwortung gerecht werden, erklärte Lammert.