Rechnungsprüfungsausschuss beschließt mehr Transparenz und Kontrolle bei externen Beratungsleistungen
Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt mit:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig für mehr Transparenz und Kontrolle bei externen Beratungsleistungen in Bundesministerien gestimmt. Vorangegangen war ein Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung, der u.a. die mangelnde Aussagekraft und Einheitlichkeit der bisherigen Beraterberichte kritisierte.
In dem einstimmigen Beschluss werden die Ministerien verpflichtet, ab dem Haushaltsjahr 2017 die externen Beratungsleistungen einschließlich Art der Auftragserteilung und Kreis der beauftragten Unternehmen in jährlichen Berichten darzustellen. Außerdem müssen zukünftig auch alle Beraterverträge mit einem Volumen von unter 50 000 Euro summarisch pro Einzelplan nachgewiesen werden.
Die Bundesverwaltung nimmt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vielfach die Expertise von externen Beratern in Anspruch. Die Ausgaben für diese Leistungen unterliegen einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch den Haushaltsausschuss des Bundestages, der seit dem Jahr 2007 jährlich über entsprechende Zahlungen informiert werden muss. Die Erweiterung der Berichte über externe Beratungsleistungen bedeutet eine deutliche Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle über die Verwendung von Bundeshaushaltsmitteln.
Internetseite des Rechnungsprüfungsausschusses: https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a08/a08_rpa