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15. März 2017 Presse

Öffentliche Sitzung des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“

Zeit: Mittwoch, 22. März 2017 , 17 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E. 800

Das Gemeinnützigkeitsrecht ist Gegenstand eines öffentlichen Fachgespräches des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ am 22. März 2017. Die Anerkennung als gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne ist für zivilgesellschaftliche Organisationen von elementarer Bedeutung. Die derzeitige Ausgestaltung des Gemeinnützigkeitsrechtes stößt jedoch bereits seit längerer Zeit auf Kritik. So wird u. a. moniert, dass das Gemeinnützigkeitsrecht den gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahrzehnte nicht ausreichend widerspiegele und dass in der Abgabenordnung wesentliche gemeinnützige Zwecke fehlten. Ein weiterer Kritikpunkt ist die vielfach beklagte Rechtsunsicherheit aufgrund der unterschiedlichen Beurteilungspraxis der Finanzämter, z. B. wenn sich gemeinnützige Organisationen im Rahmen der Verfolgung ihrer satzungsmäßigen Zwecke (auch) politisch artikulieren und engagieren.

Im Fachgespräch soll eruiert werden, welchen Handlungsbedarf es im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechtes gibt. Von Interesse ist u. a., welche Schritte notwendig sind, um zu mehr Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen zu gelangen und welche Elemente ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht enthalten sollte.

Eingeladen zu der Sitzung sind:

  • Stefan Diefenbach-Trommer, Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“
  • Dr. Ansgar Klein, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
  • Dr. Rolf Möhlenbrock, Bundesministerium der Finanzen

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle. (http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung)

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatum beim Ausschuss unter buergerschaftliches.engagement@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

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