Jahresakkreditierung 2019 für die politisch-parlamentarische Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag
Medienvertreter können ab sofort bis Freitag, 14. Dezember 2018 die Jahresakkreditierung 2019 zur ständigen politisch-parlamentarischen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Jahresakkreditierung ist grundsätzlich ein Nachweis einer ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag (Bestätigung der Redaktion und Arbeitsnachweise). Bei Mitgliedern der Bundespressekonferenz ist die Vorlage des BPK-Mitgliedausweises ausreichend.
Das Antragsformular für die Jahresakkreditierung kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.bundestag.de/akkreditierung2019
Die ausgefüllten und ausgedruckten Anträge (ausreichend ist die Übersendung der ersten Seite) sind nur per Fax oder Mail an folgende Nummern bzw. E-Mail-Adresse zu übermitteln: 030/227-36045 oder 030/227-36245, eMail: akkreditierung@bundestag.de. Bitte beachten Sie, dass nur ausgedruckte und wieder eingescannte Anträge per E-Mail verschickt werden können.
Bearbeitungszeit und Ausweisausgabe:
Die Bearbeitung der Anträge kann aus Gründen der Zuverlässigkeitsprüfung bis zu zwei Wochen dauern.
Fristgerecht beantragte Jahresakkreditierungen werden ab Montag, 7. Januar 2019 bis 28. Juni 2019 in der Pressestelle, Wilhelmstraße 65, Raum E 13 ausgestellt. Nach Ablauf der Ausweisausgabe verfällt der Anspruch auf Ausstellung der beantragten Jahresakkreditierung.
Wichtig: Medienvertreter müssen bei der Abholung der Jahresakkreditierung ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und einen gültigen Presseausweis vorlegen. Als Presseausweis wird ausschließlich der bundeseinheitliche Presseausweis akzeptiert. Herausgeber dieses Ausweises sind: der Deutsche Journalisten Verband (DJV), die Gewerkschaft dju in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) sowie der Fotografenverband Freelens.
Darüber hinaus ist eine Rückgabe der Jahresakkreditierung 2018 erforderlich.
Die Jahresakkreditierung 2018 ist bis zum 31. Januar 2019 gültig.
Für gelegentliche Berichterstattung aus dem Bundestag werden befristete Akkreditierungen ausgegeben.
Rückfragen richten Sie bitte an die Mitarbeiterinnen der Bundestags-Pressestelle, Corinna Weber und Heidrun Vogel, Tel. 030/227-32929 bzw. -32924