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Parlament

Elterngeld und Kindergeld

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(picture-alliance / Frank Hoermann/Sven Simon)

6,56 Milliarden Euro soll das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Jahr ausgeben können, wenn es nach dem Willen der Ministerin Dr. Kristina Köhler (CDU) geht. Das sind 170,87 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Der Bundestag wird den Etatentwurf am Donnerstag, 21. Januar 2010, von 12.25 bis 14.05 Uhr in erster Lesung beraten. Mit 4,48 Milliarden Euro entfallen mehr als zwei Drittel des gesamten Etats auf das Elterngeld (2009: 4,4 Milliarden Euro; Vorjahreszahlen im Folgenden in Klammern). Das Elterngeld ersetzt Eltern seit Anfang 2007 auf Antrag 67 Prozent des nach der Geburt eines Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro monatlich. Mindestens werden jedoch 300 Euro monatlich gezahlt.

Für Geringverdiener, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld erhöht. Gezahlt wird es bis zu einem Jahr lang, wenn der jeweils andere Partner ebenfalls Elternzeit in Anspruch nimmt sogar längstens 14 Monate lang. Die Mittel sollen auch deshalb aufgestockt werden, weil immer mehr Väter von dem Angebot Gebrauch machen, ebenfalls in Elternzeit zu gehen.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Ein weiterer großer Ausgabeposten des Ministeriums sind das Kindergeld und der Kindergeldzuschlag. Dafür sind im Etatentwurf 538 Millionen Euro vorgesehen (510,98 Millionen Euro). Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für alle weiteren Kinder 215 Euro.

Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag von höchstens 140 Euro monatlich für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben – unter der Voraussetzung, dass für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern bei Paaren mindestens 900 Euro und bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro betragen und ein gewisses Höchsteinkommen nicht überschritten wird. Zugleich muss der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt sein, sodass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld besteht.

Während der Etatansatz für das Kindergeld selbst 112 Millionen Euro (104 Millionen Euro) beträgt, summiert sich der Kinderzuschlag auf 374 Millionen Euro (wie 2009). Um den Unterhalt von alleinstehenden Müttern zu sichern, schießt der Bund auch Unterhaltszahlungen für unter zwölf Jahre alte Kinder vor. Dafür sind im Entwurf 320 Millionen Euro (261,65 Millionen Euro) eingestellt.

Ausgaben für den Zivildienst

Ein weiterer bedeutender Ausgabeposten des Ministeriums ist das Bundesamt für Zivildienst mit Ausgaben von 650 Millionen Euro (642,99 Millionen Euro). Hier dominieren die Ausgaben für die Zivildienstleistenden selber mit 559,51 Millionen Euro (545,19 Millionen Euro).

Sold, Zulagen und Zuwendungen kosten 213,28 Millionen Euro, die Versicherungen für die Zivis 217,33 Millionen Euro. 35,04 Millionen Euro (44,81 Millionen Euro) sollen die Zivildienstschulen erhalten.

Jugendpolitik und Stiftung „Mutter und Kind“

Für die Jugendpolitik hat die Ministerin 194,82 Millionen Euro eingeplant (192,67 Millionen Euro), davon 147,37 Millionen Euro (141,01 Millionen Euro) als Zuschüsse an die Länder und die Träger der freien Jugendhilfe. Mehr als ein Drittel dieser Summe (57,16 Millionen Euro) soll für die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund ausgegeben werden und knapp ein Achtel (19,72 Millionen Euro) für die internationale Jugendarbeit. Politische Bildung und die soziale und berufliche Integration von Jugendlichen schlagen mit jeweils gut 10 Millionen Euro zu Buche.

Die Stiftung „Mutter und Kind“ soll mit 92,03 Millionen Euro (97,03 Millionen Euro) gefördert werden. Die Stiftung unterstützt werdende Mütter in Not, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.

Gesellschaftspolitik und Förderung des Ehrenamts

66,62 Millionen Euro will die Ministerin für „gesellschaftspolitische Maßnahmen“ der Familien- und Gleichstellungspolitik und für die ältere Generation bereitstellen.

Etwa halb so viel ist für die „Stärkung der Zivilgesellschaft“ vorgesehen, nämlich 33,23 Millionen Euro (34,24 Millionen Euro). Aus diesen Mitteln soll etwa das bürgerschaftliche Engagement unterstützt werden.

Höhere Renten für Contergan-Geschädigte

Die Conterganstiftung für behinderte Menschen soll 2010 35,06 Millionen Euro (31,03 Millionen Euro) erhalten. Die Contergan-Geschädigten haben aufgrund einer Gesetzesänderung Anspruch auf höhere Renten. Für die Pflege der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sind 35 Millionen Euro (32 Millionen Euro) eingestellt sind.

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