+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Jugend

„Kinder besser schützen“

Mehr Prävention im Kinderschutz und die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag, der am Donnerstag, 28. Januar 2010, ab 13.55 Uhr 45 Minuten lang im Bundestag zur Debatte steht. Bisher benenne das Grundgesetz Kinder nicht ausdrücklich als selbstständige Träger eigener Grundrechte, heißt es im Antrag „Kinderschutz wirksam verbessern“ (17/498). Jedem Kind müsse aber im Grundgesetz ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung zugesichert werden, schreiben die Abgeordneten. Zudem müsse die Meinung von Kindern und Jugendlichen „in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt“ werden.

Daneben verlangt die SPD ein „bundeseinheitliches Präventionsgesetz“ zum Kinderschutz. Bund, Länder und Kommunen sowie Fachverbände und Wissenschaftler müssten gemeinsam einen Gesetzentwurf ausarbeiten, der die Familienförderung zum Ziel habe sowie die Weiterqualifizierung des„“Schutzauftrags der Jugendhilfe„.

“Lücken in der Gesetzgebung schließen„

Unter anderem müssten Bund und Länder Lücken in den Bundesgesetzen zur Prävention von Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung, zur Stärkung der Frühförderung und zur Förderung eines gesunden Aufwachsens identifizieren und schließen.

“Für Kinder und Jugendliche, die in belastenden Situationen aufwachsen, ist das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen besonders groß„, heißt es in dem Antrag weiter. Hier müssten “die Ressourcen dieser Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien„ mit dem Ziel gefördert werden, die “Widerstandsfähigkeit dieser Kinder gegen krank machende Bedingungen zu stärken„.

Kritik an Ursula von der Leyen

Gegen Ende der letzten Legislaturperiode hatte die SPD einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Kinderschutzes gestoppt, den die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegt hatte. In der Begründung hieß es damals, die Ministerin habe in ihrem Entwurf “einseitig auf Intervention„ und “nur auf Kontrolle und Eingriff in die Familie„ gesetzt.

Die Union hatte der SPD eine “Blockadehaltung„ vorgeworfen. Im November erklärte die familienpolitische Sprecherin der Union, Dorothee Bär (CDU), die Unioonsfraktion werde mit dem neuen Koalitionspartner FDP das Kinderschutzgesetz nun zügig umsetzen. Eine Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz lehnte sie ab.

Marginalspalte