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Texte

„Abmahnung vor Kündigung“

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Auch wenn es sich nur um Pfandbons, Brotaufstrich oder Maultaschen handelt - wer am Arbeitsplatz etwas unterschlägt oder mitgehen lässt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Eine Berliner Kassiererin ereilte dieses Schicksal: Weil sie einen Pfandbon im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll, wurde sie nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gefeuert. Ein Arbeitsgericht stellte die Rechtmäßigkeit der Kündigung fest. Angesichts solcher Urteile sehen SPD- und Linksfraktion Handlungsbedarf. Bagatelldelikte sollen nach Willen der Fraktionen künftig zunächst nur eine Abmahnung nach sich ziehen. Dies geht aus den Gesetzentwürfen hervor, welche die Fraktionen jeweils vorlegten und über die der Bundestag am Dienstag, 9. Februar 2010, in erster Lesung beriet. Während SPD und Die Linke Ungerechtigkeit im Arbeitsrecht wittern und die Grünen die Entwürfe teilweise unterstützten, wollen die Regierungsfraktionen an den geltenden Gesetzen nicht rütteln.

In ihrer Rede verglich Anette Kramme (SPD) das geltende Arbeitsrecht mit anderen Rechtsbereichen und kam zu dem Schluss, das Arbeitsrecht sei strenger als das Zivil-, Straf- oder Beamtenrecht. „Schon geringe Cent-Beträge genügen, um eine Kündigung zu rechtfertigen“, kritisierte sie.

„Fristlose Kündigung in schweren Fällen“

Kramme erinnerte daran, dass eine fristlose Kündigung für den Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen nach sich ziehe. Sie verwies auf die Schwierigkeiten einen neuen Job zu finden und auf die Sperrfrist von bis zu drei Monaten, während der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Die SPD wolle die Arbeitnehmer vor solch drastischen Folgen wegen Bagatelldelikten schützen, sagte Kramme. Der Entwurf der Sozialdemokraten (17/648) sieht bei Delikten „mit nur geringem wirtschaftlichen Schaden“ zunächst eine Abmahnung vor. In schwereren Fällen, solle aber eine sofortige Kündigung weiterhin möglich sein, erklärte Kramme.

„Mit Kanonen auf Spatzen“

Ähnliches sieht der Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/649) vor. „Kündigungen aufgrund von Eigentums- und Vermögensdelikten des Arbeitnehmers, die sich auf geringwertige Gegenstände beziehen“, sollen ohne vorherige Mahnung nach Willen der Fraktion nicht möglich sein. Außerdem sollen Kündigungen „aufgrund des Verdachts einer Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer“ ausgeschlossen werden.

Wolfgang Neskovic (Die Linke) vermutet hinter vielen solchen Fällen „keine kriminelle Energie“ der Beschäftigten. Die geltende Rechtsprechung - der Neskovic Kaltherzigkeit und mit Blick auf einige Urteile Ungerechtigkeit vorwarf - schieße „mit Kanonen auf Spatzen“, erklärte er. Schließlich habe eine Kündigung schwerwiegende Folgen.

„Wann beginnt wirtschaftlicher Schaden?“

Anders als SPD und Die Linke sieht Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) in dieser Thematik keinen Handlungsbedarf. Es sei nicht Aufgabe des Bundestages, alle Einzelfälle zu regeln; „das ist Sache der Rechtsprechung“, sagte er.

Weiterhin wies Wadephul auf einen ungeklärten Aspekt in den Entwürfen hin: „Wann beginnt wirtschaftlicher Schaden?“, fragte er und erklärte, dass „wirtschaftlicher Schaden“ bei einem Einzelhändler eher als bei einem großen Discounter beginne.

„Fälle falsch dargestellt“

Unterdessen betonte Johannes Vogel (FDP), dass es in der Bundesrepublik bereits seit 1984 „klare Regelungen“ gebe, „die man nicht ändern muss“, und plädierte dafür, die geltenden Gesetze zu belassen. Zudem vertraue er auf die Kompetenz der Richter an den Arbeitsgerichten. Leider seien einige Fälle in den Medien falsch dargestellt worden, monierte Vogel.

„Diebstahl bleibt Diebstahl und Eigentum bleibt Eigentum“, rief er den Abgeordneten zu. Dennoch würden die Arbeitsgerichte bereits jetzt richtigerweise Einzelfallregelungen vornehmen.

„Nicht Diebstahl, sondern Gedankenlosigkeit“

„Wenn Maultaschen den Job kosten, ist das unanständig“, sagte Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen). Oftmals handele es sich bei den Streitfällen nicht um Diebstahl, sondern um Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit, erläuterte sie.

Zwar könnte eine Bagatellgrenze im Arbeitsrecht nicht festgelegt werden - ob es sich um ein Bagatelldelikt handele, müssten die Richter im Einzelfall entscheiden. Dennoch müsse der Gesetzgeber etwas tun, so Müller-Gemmeke. Ihre Fraktion unterstütze den Vorschlag, nach dem zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden müsse, sagte sie.

„Handwerklicher Murks“

Heftige Kritik an den Entwürfen übte Ulrich Lange (CDU/CSU) und bezeichnete die Vorlagen als „handwerklichen Murks“. In den vergangenen Jahren habe sich an den Arbeitsgerichten eine „sehr gefestigte Rechtsprechung“ entwickelt, Einzelfälle würden von den Richtern „sehr sauber abgewogen“, lobte Lange.

Die Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales.

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