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Parlament

Ratingagenturen im Fokus

Das Ziel heißt immer „Triple A“. Wenn Ratingagenturen, die die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Banken, Finanzprodukten und Staaten durch eine Art Schulnotensystem bewerten, die Note AAA verteilen, heißt dies für Gläubiger: es herrscht eine exzellente Bonität und dadurch praktisch kein Ausfallsrisiko. Weltweit wird der Markt von den drei US-Agenturen Standard & Poors's, Moody's und Fitch beherrscht. Ihre Macht erscheint gigantisch. Von der Einschätzung der Agentur Moody's etwa hängt es derzeit ab, ob Griechenlands Schulden für die Europäische Zentralbank (EZB) auf Dauer als Sicherheit ausreichend sind oder nicht.

Dass Ratingagenturen jedoch keineswegs unfehlbar sind hat die aktuelle Finanzmarktkrise gezeigt. Noch bis kurz vor dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers bekam diese beste Noten. Ein möglicher Grund dafür: Die Agenturen werden von den Unternehmen bezahlt, die sie bewerten.

Konsequenzen aus der Krise

Die Bundesregierung will nun Konsequenzen aus der Krise ziehen. Ratingagenturen sollen künftig schärfer überwacht und bei Fehlverhalten mit Bußgeldern belegt werden. So sieht es ein Gesetzentwurf (17/716) vor, der am Donnerstag, 25. Februar 2010, gegen 12 Uhr eine Stunde lang beraten werden soll.

Mit dem Entwurf sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die nationale Umsetzung der Ratingverordnung der Europäischen Union (EU) auf den Weg gebracht werden. So ist vorgesehen, bis zur Schaffung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde im nächsten Jahr die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit der Überwachung der Ratingagenturen zu betrauen.

Bußgeld bis zu einer Million Euro

Den Agenturen werden zudem zahlreiche Pflichten auferlegt, deren Nichteinhaltung Bußgelder nach sich zieht. Bußgelder bis zu einer Million Euro drohen etwa, wenn eine Agentur ein Rating abgibt, obwohl ein Interessenkonflikt vorliegt.

Ein Bußgeld bis zu einer Million Euro droht auch, wenn eine Ratingagentur gegenüber einem Unternehmen oder einem mit dem Unternehmen verbundenen Dritten sowohl Beratungs- als auch Ratingleistungen erbringt oder wenn die Agentur trotz Fehlens wichtiger Daten nicht auf die Abgabe eines Ratings verzichtet. Die Sanktionen müssten abschreckend sein, heißt es in dem Entwurf. Daher sollte der Ausgangsrahmen für Bußgelder nicht unter 200.000 Euro liegen.

Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer

Außerdem sollen Ratingagenturen in Zukunft ihre Arbeit jährlich von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen müssen. Stellt der Prüfer Verstöße gegen die EU-Verordnung fest, muss er die BaFin unverzüglich informieren. Außerdem erhält die BaFin das Recht, jederzeit und ohne einen Anlass Ratingagenturen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen prüfen zu dürfen.

Ratingagenturen hätten zu Anfang der Krise die verschlechterte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht „und ihre Ratings nicht rechtzeitig angepasst, als sich die Krise bereits zugespitzt hatte“, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Daher müssten Maßnahmen ergriffen werden, um ein solches Versagen der Agenturen in Zukunft zu verhindern.

EuropäischeRatingagentur gefordert

Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, die geplante Neuregelung. Damit, so Poß, sei das Thema aber noch nicht erledigt. „Bundesfinanzminister Schäuble muss umgehend in Brüssel die Einrichtung einer europäischen Ratingagentur vorantreiben“ forderte er.

Diese Forderung wird auch von der Linksfraktion unterstützt. Auch aus Sicht der Grünen haben Ratingagenturen eine Schlüsselrolle in der Finanzmarktkrise gespielt. Um das für den Markt schädliche Oligopol der drei großen Agenturen zu brechen, müssten zusätzliche Anbieter von Ratingdienstleistungen eine Chance bekommen, fordert Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion. Zur Überwindung des Marktversagens sei zudem die Stärkung der EU-weiten Finanzaufsicht notwendig.

Vorlagen der EU-Kommission

Während die Abgeordneten den vorgelegten Regierungsentwurf in erster Lesung diskutieren, wird über eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/509), der die Kenntnisnahme von sieben finanzpolitischen Vorlagen der EU-Kommission empfiehlt, abgestimmt.

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