Beschlüsse des Bundestages vom 16. bis 19. März

Vom 16. bis 19. 2010 hat der Bundestag eine Reihe von Beschlüssen - zum Teil ohne vorangegangene Aussprache - gefasst.
Haushaltsgesetz 2010 beschlossen: Der Bundestag hat am 19. März 2010 das Haushaltsgesetz 2010 (17/200(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/201(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Haushaltsausschuss vorgelegten Fassung (17/623(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/624(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/625(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einschließlich eines nachträglichen Änderungsantrages (17/1076(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/1077(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) und Dr. Jürgen Koppelin (FDP) beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 313 Abgeordnete für und 256 Abgeordnete gegen das Gesetz. Den Finanzplan des Bundes (16/13601(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nahm der Bundestag auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/626(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Kenntnis. Der Etat umfasst Ausgaben von rund 319,5 Milliarden Euro . Das ist gegenüber 2009 eine Steigerung um 9,3 Prozent. Die Nettoneuverschuldung ist mit 80,2 Milliarden Euro die höchste in der Geschichte der Bundesrepublik.
Der Bundestag lehnte ferner 13 Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen ab, darunter ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zum Etat des Verkehrsministeriums in namentlicher Abstimmung. 311 Abgeordnete lehnten ihn ab, 253 stimmten ihm - bei einer Enthaltung - zu. Die beiden anderen Entschließungsanträge der SPD bezogen sich auf das Haushaltsgesetz (17/1088(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und auf den Etat des Ministeriums für Arbeit und Soziales (17/1082(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die sechs abgelehnten Änderungsanträge der Linksfraktion bezogen sich auf das Haushaltsgesetz (17/1089(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/1090(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und auf die Etats für Bildung und Forschung (17/1987(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/1086(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), für Verteidigung (17/1084(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und auf den Etat des Innenministeriums (17/1081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Vier abgelehnte Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen bezogen sich auf das Haushaltsgesetz (17/1091(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/1092(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/1093(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und auf den Etat des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/1085(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Am 16. März stimmte der Bundestag in zweiter Lesung folgenden Einzelplänen in der Fassung des Haushaltsausschusses zu: Bundespräsident und Bundespräsidialamt (17/601(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Deutscher Bundestag (17/602(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bundesrat (17/603(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bundesfinanzministerium (17/608(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bundesrechnungshof (17/624(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (17/611(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (17/609(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/612(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (17/615(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Abgelehnt wurden Änderungsanträge der Linksfraktion zu den Etats des Finanzministeriums (17/1010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), des Verkehrsministeriums (17/1012(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Umweltministeriums (17/1013(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/1014(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Grünen zu den Etats des Arbeits- und Sozialministeriums (17/1019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Umweltministeriums (17/1021(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Namentlich abgestimmt wurden darüber hinaus drei Änderungsanträge zum Etat des Arbeits- und Sozialministeriums. Die Änderungsanträge von SPD (17/1017(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Grünen (17/1018(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden gemeinsam abgestimmt und mit 316 Nein-Stimmen bei 265 Ja-Stimmen abgelehnt. Dem Änderungsantrag der Linken (17/1011(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten 70 Abgeordnete zu, 502 lehnten ihn ab. 133 Ja-Stimmen konnte ein Änderungsantrag der Grünen (17/1020(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf sich vereinigen, 446 Abgeordnete votierten jedoch dagegen.
Namentlich abgestimmt wurde am 17. März über den Etat der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes (17/604(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 322 Abgeordnete stimmten ihm zu, 268 lehnten ihn ab. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion (17/1023(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fand keine Mehrheit. Angenommen wurden die Einzelpläne des Auswärtigen Amtes (17/605(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), des Verteidigungsministeriums (17/613(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der Fassung des Änderungsantrages der Abgeordneten Willsch und Koppelin (17/1076(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/1077(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/619(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abgelehnt wurden Änderungsanträge der Linksfraktion zum Verteidigungsetat (17/1024(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/1025(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zum Entwicklungsetat (17/1026(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Grünen zum Entwicklungsetat (17/1030(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Den Etat des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beschloss der Bundestag am 18. März (17/610(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zugleich lehnte er Änderungsanträge der Linksfraktion dazu (17/1031(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/1032(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Am gleichen Tag stimmte das Parlament den Etats des Innenministeriums (17/606(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), des Justizministeriums (17/607(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), des Bundesverfassungsgerichts (17/624(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/616(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Ministeriums für Bildung und Forschung (17/620(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu. Abgelehnt wurden Änderungsanträge der Linksfraktion zum Innenetat (17/1033(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/1034(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zum Etat des Familienministeriums (17/1036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Am 19. März billigte der Bundestag den Etat des Gesundheitsministeriums (17/614(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu lehnte er drei Änderungsanträge der Linksfraktion (17/1037(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/1038(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/1039(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Ohne Aussprache stimmte er den Einzelplänen zur Bundesschuld (17/621(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zur Allgemeinen Finanzverwaltung (17/622(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu. Änderungsanträge der Linksfraktion zum Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung (17/1040(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/1041(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fanden keine Mehrheit.
Einsprüche gegen die Europawahl 2009: Der Bundestag hat am Mittwoch, 17. März 2010, 24 von insgesamt 54 Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik am 7. Juni 2009 zurückgewiesen. Er schloss sich dabei einer ersten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses unter Vorsitz des CDU-Abgeordneten Thomas Strobl an (17/1000(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu den weiteren Einsprüchen wird der Ausschuss nach Abschluss der Beratungen eine weitere Beschlussempfehlungen vorlegen. In 22 Fällen wird die Ablehnung damit begründet, dass die Einsprüche unbegründet und in zwei Fällen damit, dass sie unzulässig seien. Gründe für Wahleinsprüche waren unter anderem die Nichteintragung in das Wählerverzeichnis, der Nichtzugang von Briefwahlunterlagen, die Gestaltung des Stimmzettels, die Kandidatenaufstellung, die Auszählung im Wahllokal und die Einspruchsfrist.
Petitionen: Der Bundestag hat sich am 17. März einigen Empfehlungen des Petitionsausschusses angeschlossen, der zu verschiedenen Petitionen Vorschläge unterbreitet hatte, wie mit den Eingaben weiter verfahren werden soll. Beschlossen wurden die Empfehlungen in folgenden Sammelübersichten 50 bis 60 (17/909(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/910(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/911(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/912(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/913(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/914(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/915(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/916(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/917(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/918(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/919(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).