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Parlament

Die Beschlüsse des Bundestages am 25. und 26. März

Wehrbeauftragter gewählt: Der Bundestag hat am 25. März den FDP-Abgeordneten Hellmut Königshaus zum neuen Wehrbeauftragten und Nachfolger von Reinhold Robbe gewählt. Von 579 Abgeordneten stimmten in geheimer Wahl 375 für Königshaus, 163 gegen ihn. 41 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Königshaus wird sein Amt im Mai antreten.

Mehrwertsteuersatz für Hotellerie bleibt: Mit der Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am 25. März 2010 einen Gesetzentwurf der SPD (17/520) und einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/447) abgelehnt, die mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 1. Januar 2010 beschlossene Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen wieder zurückzunehmen. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/869). Damit bleibt es beim ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Die Rücknahme hätte zur Steuermehreinnahmen von 945 Millionen Euro jährlich geführt.

Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens: Einstimmig hat der Bundestag am 25. März einem Gesetzentwurf zur Änderung des Abkommens vom 15. Dezember 1950 über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (17/759) zugestimmt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/1207). Damit werden die Voraussetzungen geschaffen um eine Empfehlung der seit 1994 bestehenden Weltzollorganisation in Brüssel zu ratifizieren. Die Vollversammlung der Weltzollorganisation hatte am 30. Juni 2007 empfohlen, die Gründungskonvention zu ändern, um auch den Beitritt von Zollunionen wie der Europäischen Union zu ermöglichen.

Internationale Fernmeldeunion: Bei Enthaltung der Linksfraktion billigte der Bundestag am 25. März einen Gesetzentwurf zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 (17/760). Dazu lag eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/1197) vor.  Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, damit das auf einer Konferenz der Regierungsbevollmächtigten im türkischen Antalya 2006 beschlossenen Änderungen der Konstitution und der Konvention in Kraft treten können. Unter anderem geht es darum, dass die weltweiten Funkkonferenzen nicht mehr alle zwei bis drei Jahre, sondern nur noch alle drei bis vier Jahre stattfinden sollen. Deutschland zahlt jährlich sechs Millionen Euro an die Fernmeldeunion.

Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert: Der Bundestag hat die EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa in deutsches Recht umgesetzt. Den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17/800) nahm er am 25. März ohne Aussprache in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/1198) an. Die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. Mit dem Gesetz sollen die Anforderungen für eine bessere Information der Öffentlichkeit erfüllt werden. Ferner sollen Aktionspläne durch Pläne für kurzfristiges Vorgehen bei der Überschreitung von Zielwerten abgelöst werden.

Generika für Entwicklungsländer: Gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen hat die Koalitionsmehrheit am 25. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/448) abgelehnt, die Beschlagnahmung von Generika in Europa zu stoßen und die Versorgung von Entwicklungsländern mit diesen Nachahmer-Medikamenten mit gleicher Wirkung zu sichern. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/871). Die Grünen hatten auf Hinweise der indischen Regierung verwiesen, wonach Generikalieferungen an Entwicklungsländer in Europa beschlagnahmt würden. Die Fraktion hatte die Regierung aufgefordert, sich im EU-Ministerrat für eine Überprüfung der entsprechenden EU-Verordnung (Ratsdokument Nr. 1383/2003) einzusetzen.

Änderungen im Außenwirtschaftsrecht: Der Bundestag hat am 25. März 2010 ohne Aussprache darauf verzichtet, drei Verordnungen der Bundesregierung zum Außenwirtschaftsrecht aufzuheben. Empfohlen hatte dies der Wirtschaftsausschuss (17/1136). In der Abstimmung zur 88. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (17/441) enthielt sich die Linksfraktion. Sie enthält Regelungen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie, zum Beschaffungsverbot für Rüstungsgüter aus Nordkorea und dem Iran, zum Waffenembargo gegen Guinea und aktualisiert Verweise auf EG-Recht. Den Beschluss zur 89. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (17/442) fasste der Bundestag gegen das Votum der Linken. Darin geht es unter anderem um statistische Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank, um die Datenerhebung zu Direktinvestitionen, um den Verzicht auf Meldetatbestände und um die Aufhebung des Waffenembargos gegen Usbekistan. Einstimmigkeit herrschte bei der Abstimmung zur 159. Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz (17/443). Darin wird die Einfuhrliste an das geänderte Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik angepasst.

Verordnung zum Umweltrecht: Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 25. März einer Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften (17/862) zugestimmt. Er schloss sich damit einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/1212) an. Geregelt wird die Anerkennung vor allem ausländischer Zulassungen und Nachweise. Aus Umweltschutzgründen können Behörden künftig Genehmigungen verlangen, um die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften garantieren zu können. Die Anerkennung von Sachverständigen gilt künftig bundesweit. Behörden, die Inländer oder EU-Ausländer als Sachverständige zulassen, können denselben Fachkundenachweis verlangen wie bisher.

Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat am 25. März bei Enthaltung der Linksfraktion auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/1192) beschlossen, in dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvG 1/10 Stellung zu nehmen und den Tübinger Professor Dr. Christian Seiler als Prozessbevollmächtigten zu bestellen. In dem Verfahren wendet sich das Land Schleswig-Holstein gegen die Regelung des Artikels 109 Absatz 3 Sätze 1 und 5 des Grundgesetzes, die durch die Föderalismusreform II eingefügt wurden. Danach sind die Länder gehalten, ihre Haushalte ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen (so genannte Schuldenbremse). Schleswig-Holstein rügt, mit dieser Regelung werde in die Haushaltsautonomie des Landtages eingegriffen und dadurch die verfassungsrechtlich garantierte Eigenstaatlichkeit verletzt.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat am 25. März zu einer Reihe von Petitionen Stellung genommen und sich dabei an entsprechenden Empfehlungen des Petitionsausschusses orientiert. Es handelt sich dabei um zehn Sammelübersichten (17/1180, 17/1181, 17/1182, 17/1183, 17/1184, 17/1185, 17/1186, 17/1187, 17/1188, 17/1189).

Hilfe für Haiti: Der Bundestag hat am 25. März einen Antrag von CDU/CSU und FDP, Haiti eine langfristige Wiederaufbauperspektive zu geben (17/1157), angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich weiterhin für eine bedarfsorientierte humanitäre Hilfe einzusetzen. Abgelehnt wurde mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linken ein Antrag der SPD (17/885), den Wiederaufbau in Haiti nachhaltig zu unterstützen. Keine Mehrheit fanden auch Anträge von Bündnis 90/Die Grünen, Haiti zu entschulden und langfristig beim Wiederaufbau zu unterstützen (17/791) sowie der Linksfraktion, Haiti jetzt zu entschulden und die Süd-Süd-Kooperation zu stärken (17/774). Dazu langen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/1214, 17/1099) vor.

Wahlen im Sudan: Der Bundestag beschloss am 25. März einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/1158). Danach soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass am 11. April freie und faire Wahlen im Sudan stattfinden können, auch in der Provinz Darfur. Unter anderem soll die Regierung auch den Dialog mit China über Menschenrechtsfragen im Sudan verstärken.

Menschenrechte: Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am 25. März einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/257) in der vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe geänderten Fassung (17/1135) beschlossen. Die Opposition votierte dagegen. Bündnis 90/Die Grünen legten sieben Änderungsanträge zur Koalitionsvorlage vor, die allesamt abgelehnt wurden (17/1127, 17/1228), 17/1229, 17/1230, 17/1231, 17/1232). Dem beschlossenen Antrag zufolge soll die Bundesregierung unter anderem für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe, von Folter und unmenschlicher Behandlung hinwirken, Beschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit entgegentreten, Sklaverei, Ausbeutung und Menschenhandel bekämpfen. Sie soll ferner gegen Kinderarbeit, den Einsatz von Kindersoldaten, Zwangsprostitution, Zwangsheirat und, Genitalverstümmelung vorgehen und ihren Vorbehalt zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurücknehmen.

Biozidprodukte: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 25. März eine Entschließung zur EU-Verordnung über die Verwendung von Biozidprodukten (Ratsdokument 11063/09) gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/1218) an. Die EU-Kommission hatte die Verordnung im Juni 2009 vorgeschlagen mit dem Ziel, Schwächen der bisherigen Regelungen zu beseitigen und Wirkstoff- und Zulassungsverfahren zu vereinfachen und zu harmonisieren. Biozidprodukte sind beispielsweise Desinfektionsmittel, Rattengifte oder Holzschutzmittel. Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass das „hohe deutsche Schutzniveau“ beibehalten wird und die neue Gesetzgebung bestehende Regelungen nicht verschärft, sondern bürokratische Hürden praxisnah abbaut. Das EU-Zulassungsverfahren für diese Produkte müsse für alle Produkte offen sein. Eine „gleichzeitige gegenseitige Anerkennung“ müsse als gleichrangig mit dem EU-Zulassungsverfahren anerkannt werden.

Tierversuche: Keine Mehrheit fand am 25. März ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Tierschutzrichtlinie der EU (17/792). Die Grünen hatten die Regierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in der Richtlinie eine verpflichtende ethische Überprüfung und Bewertung von Tierversuchen verankert wird. Auch sollten nationale Verbesserungen des Tierschutzes, die über die Standards der Richtlinie hinausgehen, weiterhin möglich bleiben. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/1208).

Atomwaffen abschaffen: Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, für allgemeine und weltweite Abrüstung einzutreten und dazu eine neue Dynamik bei Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen in Gang zu setzen. Einen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen nahm das Parlament am 26. März an. Die Regierung soll sich auch dafür stark machen, die Rolle der Nuklearwaffen in der NATO-Strategie zurückzuführen und zu einer stärkeren Rüstungskontrolle beizutragen. Unterstützen soll sie den Abbau strategischer Atomwaffen durch den Abschluss eines Start-I-Nachfolgeabkommens zwischen den USA und Russland. In der Frage der Raketenabwehr müssten kooperative Lösungen gesucht werden, die nicht zu neuen Spannungen und Rüstungswettläufen führen. Im Fall der Atomprogramme Nordkoreas und Irans befürwortet der Bundestag politische Lösungen.

Gorleben-Untersuchungsausschuss: Mit den Stimmen von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von CDU/CSU und FDP hat der Bundestag auf Empfehlung seines Geschäftsordnungsausschusses (17/1250) den Auftrag für den Gorleben-Untersuchungsausschuss festgelegt, den Abgeordnete der drei Oppositionsfraktionen beantragt hatten (17/888 neu). Der Geschäftsordnungsausschuss hatte den ursprünglichen Antrag der Fraktionen teilweise abgeändert. Der 15-köpfige Ausschuss soll unter anderem klären, auf Grundlage welcher Gutachten, Expertisen oder sonstiger Informationen und Empfehlungen das Bundeskabinett am 13. Juli 1983 beschlossen hat, sich bei der Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle aus der friedlichen Nutzung der Kernenergei auf die untertägige Erkundung des Standorts Gorleben in Niedersachsen zu beschränken und keine alternativen Standorte zu prüfen. Untersucht werden soll auch, wer an der Vorbereitung dieser Entscheidung beteiligt war. Einen Antrag der SPD (17/1161), die Erkundung des Salzstocks Gorleben nicht wiederaufzunehmen, ehe der Untersuchungsausschuss seine Arbeit beendet hat, lehnte der Bundestag ab.

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