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Finanzen

Griechenland-Hilfe soll am Freitag beschlossen werden

Eine griechische Euromünze

Eine griechische Euromünze (© dpa)

Dem vom Staatsbankrott bedrohten Griechenland soll mit Milliardenkrediten auch aus Deutschland schnell geholfen werden. Bereits am Mittwoch, 5. Mai 2010, gibt Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) dazu ab 8.30 Uhr im Bundestag eine Regierungserklärung ab. Titel: Maßnahmen zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion und zu dem bevorstehenden Sondergipfel der Euro-Länder am 7. Mai 2010 in Brüssel. Im Anschluss berät der Bundestag in erster Lesung über das von der Koalition eingebrachte „Währungsunion-Finanzstabilisierungsgesetz“. Damit soll die rechtliche Grundlage für ein insgesamt 22,4 Milliarden Euro umfassendes Rettungspaket geschaffen werden. Am Freitag, 7. Mai, steht nach einer weiteren zweistündigen Debatte gegen 11.10 Uhr die namentliche Schlussabstimmung auf der Tagesordnung des Parlaments. Namentlich abgestimmt werden soll auch über Entschließungsanträge der Fraktionen. Auch der Antrag der Linken (17/1058), die Eurozone zu reformieren, steht zur Abstimmung. Der Haushaltausschuss hat Ablehnung empfohlen (17/1602).

Die Kanzlerin hat die Notkredite in Milliardenhöhe als „ultima ratio“ bezeichnet. Der von CDU/CSU und FDP auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf helfe nicht nur Griechenland, sondern sichere auch die Stabilität des Euro als Ganzes. Die Opposition reagierte jedoch zögernd: SPD, Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen wollen dem Gesetz nur zustimmen, wenn auch die Finanzmärkte in die Krisenbewältigung mit einbezogen werden.

„Finanzstabilität in der Währungsunion sichern“

Mit dem Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen gemeinsam im Bundestag eingebracht haben, soll das Bundesfinanzministerium ermächtigt werden, Gewährleistungen bis zur Höhe von 8,4 Milliarden Euro im ersten Jahr sowie bis zur Höhe von weiteren 14 Milliarden Euro in den Folgejahren für Kredite an Griechenland zu übernehmen.

Diese Gewährleistungen dienten Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik, „um die Finanzstabilität in der Währungsunion sicherzustellen“, heißt es im Gesetzentwurf „zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Übernahme von Gewährleistungen im Zusammenhang mit Notmaßnahmen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik“ (17/1544).

Zinsen und Kosten seien auf den Ermächtigungsrahmen nicht anzurechnen. „Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme des Bundes aus der Garantie ist gering“, schreiben CDU/CSU und FDP in der Begründung des Entwurfs. Dieser sieht vor, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages vor Übernahme von Gewährleistungen unterrichtet werden muss, „sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist“. Der Haushaltsausschuss soll außerdem vierteljährlich über die übernommenen Gewährleistungen und deren ordnungsgemäße Verwendung unterrichtet werden.

110 Milliarden von IWF und EU

Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes hatten zuvor in einer Erklärung vom 25. März 2010 die Bedingungen für Finanzhilfen vereinbart, die Griechenland im Bedarfsfall zur Sicherung der Finanzstabilität im gesamten Euro-Raum erhalten soll. Knapp vier Wochen später, am 2. Mai, erklärten sich die Eurostaaten dann bereit, im Zusammenhang mit einem dreijährigen Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF) bis zu 80 Milliarden Euro als Finanzhilfe in Form von koordinierten bilateralen Krediten bereitzustellen.

Der deutsche Anteil daran beträgt bei  Teilnahme aller Eurostaaten (außer Griechenland) rund 22,4 Milliarden Euro. Der IWF stellt zusätzliche 30 Milliarden Euro. Die Finanzhilfe der Eurostaaten soll „im Rahmen einer strengen Konditionalität zur Verfügung gestellt“ werden, heißt es weiter im Gesetzentwurf. Deutschland treffe mit dem vorliegenden Gesetz die erforderlichen Maßnahmen auf nationaler Ebene, um Griechenland rasch Hilfe zu leisten.

Deutschland trägt rund 28 Prozent des Gesamtkredits

Die Höhe des deutschen Anteils an dem Hilfspaket beträgt, laut Entwurf, 27,92 Prozent und bestimmt sich nach dem jeweiligen Anteil der Staaten des Euro- Währungsgebietes am Kapital der Europäischen Zentralbank (ohne Griechenland). Das Handeln der 15 Eurostaaten und des IWF sei notwendig, schreiben CDU/CSU und FDP in ihrer Vorlage.

Ohne dieses Handeln würde es zur Zahlungsunfähigkeit Griechenlands kommen, „die die Finanzstabilität in der gesamten Europäischen Währungsunion erheblich gefährden würde“. Die Kredite seien daher mit den Vorgaben des EU-Rechts vereinbar, insbesondere mit den Regeln über die Wirtschafts- und Währungspolitik im Titel VIII des dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

„Banken an den Kosten beteiligen“

Die Opposition signalisierte bislang nur eingeschränkte Unterstützung für das Rettungspaket: SPD und Bündnis 90/Die Grünen forderten, die Finanzmärkte müssten in die Krisenbewältigung miteinbezogen werden. So betonte der Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in der ARD noch sei man mit Schwarz-Gelb „nicht beieinander“. Die Bevölkerung erwarte zudem, dass es eine Beteiligung des privaten Sektors gebe und Vorsorge getroffen werde, dass sich eine solche Krise nicht wiederhole.

Die haushaltspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Gesine Lötzsch, kritisierte, der Gesetzentwurf habe den „grundsätzlichen Konstruktionsfehler“, dass es keinerlei Festlegung gebe, wie der private Bankensektor beteiligt werde.

„Keine Alternative zur europäischen Solidarität“

Die Grünen forderten deshalb die Bundesregierung auf, konkrete Vorschläge zur Regulierung der Finanzmärkte zu machen. Grundsätzlich signalisierten sie aber - wie auch die SPD - Zustimmung zum Gesetzentwurf. Zur europäischen Solidarität gebe es keine Alternative, so Claudia Roth, Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. Oskar Lafontaine, scheidender Chef der Partei Die Linke, sagte jedoch im ZDF, es sei sinnlos, Hilfspaketen zuzustimmen, „ohne dass man die Banken an die Kette legt“.

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