„Klagemöglichkeit in Straßburg nicht behindern“
Eine Entlastung des unter einer Beschwerdeflut stöhnenden Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs erhofft sich Tom Koenigs von einer Reform, die am 11. Mai vom Europarat in Kraft gesetzt werden soll. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Bundestag warnt jedoch davor, durch Maßnahmen wie etwa die Einführung einer Klagegebühr Bürger vor einem Gang nach Straßburg abzuschrecken. Bei der Frage des geplanten Beitritts der EU zur Menschenrechtskonvention des Europarats pocht der Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen auf eine parlamentarische Mitbestimmung. Das Interview im Wortlaut:
Nach jahrelangen Debatten und entsprechenden Forderungen des Parlaments des Europarats wird nun zum Ende der Schweizer Präsidentschaft beim Straßburger Staatenbund eine Reform des Menschenrechtsgerichtshofs beschlossen, der mit 10.000 unerledigten Klagen völlig überlastet ist. Ist das der große Wurf?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist das europäische Instrument schlechthin, das den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet und die Basis für ein einheitliches Rechtssystem in Europa bietet. Auf diesem Gebiet hat Straßburg viele Erfolge erzielt und weltweit eine Vorreiterrolle übernommen. Damit verbunden war und ist aber auch eine spürbar wachsende Arbeitsbelastung, die eine Behandlung von Beschwerden in einer angemessenen Frist kaum noch möglich macht. Hier setzt das 14. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention an, das jüngst nach der Ratifizierung durch Russland als letztem der 47 Europaratsmitglieder in Kraft treten konnte. Diese Regelung verschafft dem Gerichtshof durch diverse Änderungen mehr Möglichkeiten, um unzulässige Beschwerden schneller abweisen zu können. Somit wird mehr Zeit bleiben für die Bearbeitung von Fällen, die einer eingehenderen Prüfung bedürfen.
Konkret ist unter anderem vorgesehen, dass Einzelrichter über offenkundig unbegründete Klagen entscheiden und drei statt bislang sieben Richter einfach zu beurteilende Fälle behandeln. Auch wird die Amtszeit der 47 Richter von sechs auf neun Jahre ohne Möglichkeit zur Wiederwahl verlängert. Aber werden diese Änderungen tatsächlich zu einer Beschleunigung der Verfahren und zu einer Entlastung des Gerichtshofs führen?
Diese Maßnahmen dürften sich ohne Zweifel positiv auswirken, sind aber langfristig nicht ausreichend. Entscheidend wird sein, das Übel an der Wurzel zu packen, und zwar auf nationaler Ebene. Die Mitgliedstaaten des Europarats sind gefordert, ihr Justizwesen und ihr nationales Recht besser an die Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention anzupassen. Erst dann wird auch die Anzahl der Beschwerden deutlich zurückgehen.
Bis 2011 soll noch über andere, bislang strittige Neuerungen entschieden werden: die Einführung einer Klagegebühr, die Pflicht, beim Gang nach Straßburg einen Anwalt zu nehmen, und die Idee, Beschwerden nur noch in Englisch oder Französisch zuzulassen. Hat das nicht eine abschreckende Wirkung?
Als Menschenrechtsaktivist kämpfe ich für die Gleichheit vor dem Gesetz und für den gleichen Zugang aller zur Rechtsprechung. Führen Klagegebühren und andere Maßnahmen dazu, dass die Geltendmachung von Rechtsansprüchen vor dem Gerichtshof erschwert wird, dann sollte man von solchen Vorschlägen absehen.
Auch eine andere Forderung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats scheint jetzt realisiert zu werden: Brüssel und Straßburg verhandeln über einen Beitritt der EU zur Menschenrechtscharta des Europarats. Warum ist es so wichtig, dass sich die EU der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs unterwirft?
Der Vertrag von Lissabon legt den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention fest, ein Schritt, der aus meiner Sicht den Schutz der Menschenrechte auf dem Kontinent stärken wird. Der Beitritt Brüssels schließt eine empfindliche Lücke im europäischen Menschenrechtssystem. Künftig wird die Möglichkeit eröffnet, in Straßburg Beschwerden gegen Grundrechtsverstöße bei Themen einzulegen, die in dem Kompetenzbereich der EU liegen und nicht mehr bei den Mitgliedstaaten. EU-Gesetze werden somit der gleichen Kontrolle durch den Straßburger Menschenrechtsgerichtshof unterliegen wie Gesetze auf nationaler Ebene. Im Übrigen setzt der Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention ein wichtiges politisches Zeichen, weil so die herausragende Bedeutung des Gerichtshofs für die Sicherung der Menschenrechte auf dem ganzen Kontinent gewürdigt wird.
Eine Reihe konkreter Probleme ist freilich noch zu lösen. Sollte aus Ihrer Sicht etwa die EU wie jeder der 47 Europarat-Mitgliedstaaten einen Richter nach Straßburg entsenden? Ist mit einer Konkurrenz zwischen dem EU-Gerichtshof in Luxemburg und den Richtern des Europarats zu rechnen?
Das Verhältnis zwischen diesen beiden Gerichtshöfen nach einem Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention muss in der Tat noch genauer beraten und geklärt werden. Was die Entsendung eines EU-Richters nach Straßburg angeht, so sollte man diese Frage zum Anlass nehmen, die Auswahlverfahren für alle Mitglieder des Gerichtshofs zu verbessern. Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats fordere ich, dass die nationalen Auswahlverfahren endlich transparent und fair werden. Diese Bedingungen haben gegebenenfalls auch für einen EU-Richter in Straßburg zu gelten.
Werden bei einem Beitritt Brüssels zur Menschenrechtskonvention Bundestag und Europaparlament mitbestimmen können?
Erfreulicherweise ist die parlamentarische Mitbestimmung bei europäischen Themen zwischenzeitlich gestärkt worden. Der Vertrag von Lissabon legt fest, dass für den Beitritt Brüssels zur Europäischen Menschenrechtskonvention die Zustimmung des Europaparlaments erforderlich ist. Gemäß den deutschen Begleitgesetzen zum Lissabon-Vertrag gilt dies auch für den Bundestag. Wir Abgeordnete haben also auch ein Mitspracherecht.