+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Gesundheit

Senkung der Arzneimittelausgaben stößt auf Widerstand

Patientenakte und Stethoskop

(picture-alliance/chromorange)

Die von den Koalitionsfraktionen geplanten Maßnahmen zur Senkung der Arzneimittelausgaben stoßen bei der Pharmabranche auf Widerstand und bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf Zustimmung. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 19. Mai 2010, kritisierte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Cornelia Yzer, vor allem die Koppelung eines rückwirkenden Preismoratoriums mit der geplanten Heraufsetzung des Herstellerrabatts für neue Medikamente: Dadurch betrage der neue Rabatt nicht 16, sondern sogar 19 Prozent. „Das beschneidet die Investitionen in den Bereichen Forschung und Entwicklung“, betonte die Yzer auf Fragen der CDU/CSU- und der FDP-Bundestagsfraktion.

„Realisierbares Einsparvolumen“

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, unterstützte hingegen die Pläne. Das von der Koalition bezifferte jährliche Einsparvolumen von 1,15 Milliarden Euro sei „realisierbar“, sagte Pfeiffer. Dieses reiche aber nicht aus, „die finanziellen Probleme der Krankenkassen zu lösen“.

Die Koalitionsfraktionen haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (17/1297) um Punkte zur Kostensenkung bei den Arzneimittel ergänzt. Kernpunkt ist es, den Rabatt, den Hersteller den Krankenkassen für neue Medikamente gewähren müssen, von sechs auf 16 Prozent anzuheben.

Arzneimittelhersteller fordern Härteklausel

Diese Regelung soll vom 1. August dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2013 für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel greifen, die zu Lasten der GKV abgegeben werden und für die kein Festbetrag gilt. Gleichzeitig sollen die Preise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren werden. Der Anhörung lag auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/1206) zugrunde.

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller, Hermann Kortland, forderte in der Anhörung eine Härtefallklausel, um die Überforderung gerade mittelständischer Pharmaunternehmen zu verhindern. Unternehmen, die im Wesentlichen nur ein Medikament anböten, müssten künftig bis zu 22 Prozent ihres Umsatzes für den Herstellerrabatt aufbringen. Dies sei unverhältnismäßig, sagte Kortland.

„Pläne für Krankenhäuser problematisch“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sieht durch die Anhebung des Rabatts die Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen gefährdet. Für Hersteller von in geringen Mengen produzierten Spezialarzneimittel für seltene Erkrankungen (so genannte Orphan Drugs) müsse es die Möglichkeit geben, eine Verringerung des Rabatts zu beantragen, antwortete die Referatsleiterin Gesundheitspolitik der Organisation, Siiri Ann Doka auf Fragen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion erläuterte der Einzelsachverständige Frank Dörje, für die Krankenhäuser seien die Koalitionspläne problematisch. Die Kliniken hätten nämlich keinen Anspruch auf den Herstellerrabatt, sagte der Chefapotheker des Universitätsklinikums Erlangen. Auch der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, verlangte diesbezüglich eine gesetzliche Klarstellung.

Ausnahmregelung bis Mitte 2011 verlängern

Bei der Anhörung ging es zudem um die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Verlängerung der Möglichkeit, Informationen gesetzlich Krankenversicherter an private Abrechnungsstellen weiterzugeben, um ein Jahr. Nach Vorstellung der Regierung soll die Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2011 gelten.

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundessozialgerichtes von Ende 2008, dass in der GKV Patientendaten nicht zur Erstellung der Leistungsabrechnung an private Abrechnungsstellen übermittelt werden dürfen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte eine befristete Verlängerung der Ausnahmeregelung im Ausschuss bereits für vertretbar erklärt.

„Ärztliche Schweigepflicht wird ausgehebelt“

Sein schleswig-holsteinischer Amtskollege Dr. Thilo Weichert, als Einzelsachverständiger geladen, plädierte im Gegensatz dazu gegen eine Fortschreibung der Ausnahmeregelung. Aus seiner Sicht werde in vielen Fällen die ärztliche Schweigepflicht ausgehebelt, sagte Weichert.

Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, sagte hingegen, die Verlängerung um ein Jahr schaffe eine „gewisse Planungs- und Investitionssicherheit“.

Marginalspalte