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Parlament

Die Beschlüsse des Bundestages am 20. und 21. Mai

Adler im Plenum

(DBT/Neuhauser)

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai, den Empfehlungen des Petitionsausschusses zu einer ganzen Reihe von Petitionen zugestimmt. Es handelt sich dabei um die in den Sammelübersichten 81 bis 89 genannten Petitionen (17/1590, 17/1591, 17/1592, 17/1593, 17/1594, 17/1595, 17/1596, 17/1597, 17/1598).


Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“:
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2010, beschlossen, dass dem Stiftungsrat der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ künftig 21 Mitglieder und ihrem wissenschaftlichen Beraterkreis bis zu 15 Mitglieder angehören. Die Mitglieder des Stiftungsrats werden künftig vom Deutschen Bundestag gewählt. Einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ (17/1400) nahm er auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/1751) gegen die Stimmen von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen an. Bisher besteht der Stiftungsrat aus 13 Mitgliedern und der wissenschaftliche Beraterkreis aus bis zu neun Mitgliedern.

Gesetz zur Euro-Stabilisierung beschlossen: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Freitag, 21. Mai 2010, den Entwurf von CDU/CSU und FDP zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (17/1685) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/1740, 17/1741) beschlossen. 319 Abgeordnete stimmten mit Ja, 73 lehnten es ab, 195 enthielten sich. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen zugestimmt, SPD und Grüne sich enthalten und die Linksfraktion hatte das Gesetz abgelehnt. Es sieht vor, dass Deutschland von einem Gesamtpaket von 750 Milliarden Euro Gewährleistungen bis zur Höhe von 123 Milliarden Euro übernimmt, sofern diese Kredite als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit des betroffenen Euro-Mitgliedstaates erforderlich sind. Bei unvorhergesehenem oder unabweisbarem Bedarf könnte die Garantieermächtigung mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden. Die Bundesregierung muss sich vor Übernahme von Gewährleistungen bemühen, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages herzustellen. Der Haushaltsausschuss hat das Recht zur Stellungnahme. Sollte aus zwingenden Gründen eine Gewährleistung übernommen werden müssen, bevor das Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss hergestellt werden kann, dann muss der Haushaltsausschuss sofort nachträglich informiert werden. Es muss eingehend begründet werden, warum die Übernahme der Gewährleistung unabweisbar ist, bevor das Einvernehmen mit den Haushältern hergestellt werden kann. Darüber hinaus muss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vierteljährlich über die übernommenen Gewährleistungen und die ordnungsgemäße Verwendung unterrichtet werden. Bereits vor Beginn der Debatte hatte die Koalitionsmehrheit ihren eigenen Geschäftsordnungsantrag durchgesetzt, das Gesetz noch am 21. Mai abschließend zu beraten. Bei Enthaltung der SPD hatten Linksfraktion und Grüne gegen diesen Antrag gestimmt.

Vier Entschließungsanträge zur Euro-Stabilisierung abgelehnt: Einem Entschließungsantrag der SPD zum Euro-Stabilisierungsgesetz (17/1809) stimmten 131 Abgeordnete zu, 328 lehnten es ab, 128 enthielten sich. Darin hatte die SPD die Regierung aufgefordert, sich international für die Durchsetzung einer Finanztransaktionssteuer einzusetzen, um sicherzustellen, dass sich der Finanzsektor künftig an der Finanzierung der öffentlichen Hand und den Folgekosten der Krise beteiligt. Einem weiteren Entschließungsantrag der SPD (17/1810) stimmten128 Abgeordnete zu, 330 lehnten ihn ab und 124 enthielten sich. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Mitwirkungsrechte des Parlaments in Artikel 23 des Grundgesetzes zu achten, wonach dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden müsse. Auch müssten alle weiteren politischen Schritte begleitet sein von einer grundlegenden Veränderung der Informationspolitik und des Krisenmanagements. Einem Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1808) stimmten 59 Abgeordnete zu. 393 lehnten ihn ab, 131 enthielten sich. Die Fraktion hatte die Regierung darin aufgefordert, dem Bundestag alle entscheidungsnotwendigen Informationen vorzulegen und die Beteiligungsrechte des Parlaments zu achten. Zudem sollten die Spekulation bekämpft, die wirtschaftspolitische Koordinierung gestärkt und die Kosten der Krise gerecht verteilt werden. Abgelehnt wurde - ohne namentliche Abstimmung - ein Entschließungsantrag der Linken (17/1811). Darin hatte die Fraktion nationale und internationale Sofortmaßnahmen verlangt und eine Reform von EU und Eurozone angemahnt. Unter anderem sollten sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht einzuhalten und eine europaweite Ratingagentur zu gründen.

Keine Gemeindewirtschaftsteuer: Der Bundestag hat es am Freitag, 21. Mai 2010, abgelehnt, die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterzuentwickeln. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion (17/783) wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/1783) mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Linke hatte vorgeschlagen, die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer zu verbreitern, auch Selbstständige mit der Steuer zu belegen und sämtliche Schuldzinsen sowie Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren in voller Höhe einzubeziehen, wobei kleine Unternehmen und Existenzgründer durch angemessene Freibeträge beim Gewerbeertrag entlastet werden sollten. Die Gewerbesteuerumlage der Gemeinden an den Bund sei sofort, die Umlage an die Länder bis Ende 2015 abzuschaffen, so Die Linke.

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