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Arbeit

Linke verlangt eine Wende am Arbeitsmarkt

Die Fraktion Die Linke verlangt die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes

Die Fraktion Die Linke verlangt die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes (© picture-alliance/chromorange)

Mit einem umfangreichen Forderungspaket setzt sich die Fraktion Die Linke gegen Lohndumping und für eine radikale Wende auf dem Arbeitsmarkt ein. Am Donnerstag, 17. Juni 2010, will der Bundestag in einer rund 75-minütigen Debatte in zweiter Lesung den Antrag (17/1396) mit dem Titel „Mit guter Arbeit aus der Krise“ beraten.

Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP hatte der zuständige Ausschuss für Arbeit und Soziales den Antrag abgelehnt (17/2069). SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten sich enthalten. Unionspolitiker hatten der Fraktion Die Linke vorgeworfen, den sozialen Frieden in Deutschland zu gefährden. SPD und Grüne räumten Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt ein, sprachen aber von realitätsfernen Forderungen.

„Niedriglohnstrategie gescheitert“

Die Fraktion Die Linke verlangt die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes von mindestens zehn Euro pro Stunde. Außerdem soll Arbeitslosengeld I wieder 24 Monate gezahlt werden, um ein schnelles Abrutschen in Hartz IV zu verhindern.

Die Niedriglohnstrategie der Bundesregierung wird als gescheitert bezeichnet. Die Zahl der so genannten Normalarbeitsverhältnisse habe sich von 1997 bis 2007 um 1,53 Millionen verringert. Im gleichen Zeitraum hätten prekäre Beschäftigung und Minijobs um 2,58 Millionen zugenommen, heißt es zur Begründung in dem Antrag.

Die Linksfraktion fordert deshalb ein Zukunftsprogramm für zwei Millionen zusätzliche zukunftsfähige und tariflich entlohnte Vollzeitarbeitsplätze und 500.000 öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse.

Gesetzlicher Mindestlohn gegen Lohndumping

Die Linksfraktionsabgeordneten führen aus, dass die Reallöhne aufgrund der Finanzkrise im vergangenen Jahr um 0,4 Prozent gesunken seien. Mittlerweile arbeiteten sechs Millionen Menschen mit steigender Tendenz im Niedriglohnbereich.

Als nicht hinnehmbar werden die so genannten aufstockenden Hartz-IV-Leistungen benannt, auf die 1,37 Millionen Erwerbslose wegen zu niedriger Löhne angewiesen seien. Im vergangenen Jahr habe der Staat rund 8,8 Milliarden Euro an solchen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gezahlt.

Damit seien die Steuerzahler gezwungen, den vom Arbeitgeber vorenthaltenen Lohnanteil zu finanzieren, kritisieren die Abgeordneten. „Mit einem gesetzlichen Mindestlohn kann dem entgegengewirkt werden“, schreibt die Linksfraktion.

Öffentliche Aufträge nur an Unternehmen mit Tariflohn

In der Leiharbeit verlangen die Abgeordneten, dass das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Einsatztag ohne Ausnahme gelten müsse. Zudem müssten Leiharbeitskräfte zusätzlich eine Flexibilitätsprämie erhalten und der Kündigungsschutz müsse auf alle Beschäftigten ausgeweitet werden.

Öffentliche Aufträge sollen nach Vorstellungen der Linksfraktion nur an Unternehmen vergeben werden, die bestimmte soziale und ökologische Kriterien erfüllen. Dazu zähle vor allem die Zahlung von Tarif- oder Mindestlöhnen.

Weniger Druck auf Erwerbslose

Für Arbeitslose müsse der Druck auf Annahme einer Beschäftigung verringert und die Zumutbarkeitsregeln verbessert werden. Zudem habe jeder Erwerbslose in Zeiten der Krise Anspruch auf ein 24-monatiges Arbeitslosengeld I, „um einen schnellen Absturz in Hartz IV zu verhindern“.

Besonderer Kündigungsschutz für Eltern

Als diskriminierend bezeichnet die Linksfraktion die wachsende Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Deshalb müsse im Tarifvertrag der Entgeltgleichheitsgrundsatz verankert werden. Scheinselbstständigkeit müsse abgeschafft und Solo-Selbstständige müssten besser sozial abgesichert werden.

Die Linksfraktion setzt zudem auf bessere Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte, die gesetzlich zu verankern seien, und will den Ausbau von altersgerechten Arbeitsplätzen fördern. Ein besonderer Kündigungsschutz für Eltern solle eingeführt werden, der bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes gilt.

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