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Europäische Union

Notwendigkeit der Fortschrittsklausel umstritten

Ob die sogenannte soziale Fortschrittsklausel in europäisches Primärrecht übernommen werden soll, ist unter Experten umstritten. Das wurde bei einer Anhörung des Europaausschusses unter Vorsitz von Gunther Krichbaum (CDU/CSU) am Mittwoch, 6. Oktober 2010, deutlich. Vor der Anhörung hatte Prof. Dr. Mario Monti, ehemaliger EU-Kommissar und heute Präsident der Wirtschaftsuniversität Luigi Bocconi, in der Sitzung den Bericht für eine neue Strategie für den Binnenmarkt vom Mai 2010 vorgestellt.

„Kein geeignetes Instrument“

In der Anhörung zur sozialen Fortschrittsklausel, zu der vier Experten geladen waren, sagte Prof. Dr. Georg Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherung an der Universität Bonn, dass die soziale Fortschrittsklausel, bei der es im Kern darum gehe sicherzustellen, dass Arbeitnehmerrechte im Recht der Europäischen Union einen höheren Stellenwert erhalten, kein geeignetes Instrument sei, um die soziale Dimension der EU zu stärken.

„Wenn man sich um die soziale Zukunft der EU Gedanken macht, sollte dies konkreter geschehen und nicht mit einer so breit gefassten Klausel“, sagte Thüsing. Er lehne eine solche Fortschrittsklausel deshalb ab. Zudem sei die EU bereits der „Motor des sozialen Schutzes“, auch die Arbeitnehmerrechte seien Dank der EU ausgebaut worden.

„Binnenmarkt wichtiger Pfeiler der sozialen Dimension“

Dem schloss sich Klaus Bünger vom Zentrum für Europäische Integrationsforschung an. „Sozialer Fortschritt ist nur auf Basis des wirtschaftlichen Fortschritts möglich“, sagte Bünger. Die Stärkung des Binnenmarkts sei deshalb ein wichtiger Pfeiler für die soziale Dimension der EU.

Würde man nun dem Sozialen den Vorrang geben, könne man den Binnenmarkt nicht weiter ausbauen, sagte Bünger weiter: „Das wäre das Ende.“

„Soziale Fortschrittsklausel in EU-Recht übernehmen“

Dem widersprach Prof. Dr. Jens Schubert, Leiter der Rechtsabteilung bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Er sagte, dass in der bisherigen Praxis der Europäischen Union und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes die sozialen Grundrechte zumeist den wirtschaftlichen untergeordnet würden. Er sprach sich deshalb dafür aus, die soziale Fortschrittsklausel in das EU-Recht zu übernehmen.

Schließlich habe der Binnenmarkt auch das Ziel, die soziale Dimension Europas voranzubringen. Die Schutzvorschriften der EU für Arbeitnehmer würden derzeit nicht ausreichen, sagte Schubert. Er sprach von einer Unwucht innerhalb der EU zu Ungunsten der sozialen Dimension.

Dem stimmte auch Dr. Jan Cremers, vom Europäischen Gewerkschaftsbund zu, der wie der Deutsche Gewerkschaftsbund die Einführung einer sozialen Fortschrittsklausel fordert. (nt)

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