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Arbeit

„Gegen Missbrauch der Zeitarbeit vorgehen“

Angestellte kontrolliert Warenregale im Supermarkt

(© pa/Bildagentur-online)

Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind sich einig, dass gegen Missbrauch der Zeitarbeit vorgegangen werden soll. Dennoch lehnte das Parlament in der Debatte zur Leiharbeit am Freitag, 1. Oktober 2010, drei Anträge von SPD (17/1155), Linksfraktion (17/426) und Bündnis 90/Die Grünen (17/551) mit den Stimmen der Koalition ab. Die Abgeordneten folgten damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/3082).

Der parlamentarische Staatssekretär Ralf Brauksiepe (CDU) erklärte für die Regierung, die Anträge, in denen die Fraktionen gefordert hatten, es müsse gleichen Lohn für gleiche Arbeit geben, könnten „nicht überzeugen“. Arbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) habe mit ihren deutlichen Worten zu den „nicht hinnehmbaren Praktiken“ im Konzern Schlecker das Richtige zur richtigen Zeit gesagt.

„Initiativen der Tarifparteien gesetzlich flankieren“

Die „begrüßenswerten Initiativen“ der Tarifparteien, in ihren Tarifverträgen Vorkehrungen zum Schutz vor Missbrauch in der Leiharbeit zu treffen, müssten „gesetzlich flankiert“ werden, sagte Brauksiepe. Ein Gesetzentwurf der Regierung werde daher kommen. Brauksiepe betonte, die Regierung stehe „in Kontinuität zum Instrument der Leiharbeit; sie baue “Brücken für Mensche, mit schlechten Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt„.

Den Anträgen der Opposition zu folgen, würde Arbeitslosigkeit für viele Leiharbeiter bedeuten, sagte Pascal Kober (FDP). Untersuchungen zeigten, dass mehr als 60 Prozent der in Leiharbeit Beschäftigten vorher nicht in Beschäftigung gewesen seien - die Leiharbeit sei das “erfolgreichste Arbeitsmarktinstrument, das wir haben„ - auch wenn seine Fraktion meine, dass es nicht gerecht sei, wenn Zeitarbeiter “auf Dauer schlechter bezahlt„ würden als Stammbelegschaften, obwohl sie die gleiche Arbeit ausführen und die gleiche Qualifikation haben.

Nach einer “angemessenen Einarbeitungszeit„ müsse der Grundsatz des Equal-Pay gelten - einen Mindestlohn in der Zeitarbeit nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz werde es mir der FDP nicht geben, sagte Kober.

“Bei Missbrauch sofort gehandelt„

Die Arbeitsmarktexpertin der Union, Gitta Connemann, sagte, im Bundestag gehe “ein Virus der Vergesslichkeit„ um, denn die Regelungen, über die man diskutiere, seien ein Ergebnis einer Reform aus dem Jahr 2003 - dem “Paradestück von Rot-Grün„. Diese sei außergewöhnlich erfolgreich gewesen: Ohne Leiharbeit könnte man sich heute nicht über Monate hinweg über sinkende Arbeitslosenzahlen freuen, wie es derzeit der Fall sei. Im Fall von Missbrauch wie bei Schlecker habe die Koalition sofort gehandelt.

Für die SPD betonte Katja Mast, wer den Grundsatz Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ nicht festschreibe, der legitimiere niedrigste Löhne und stelle einen „Blankoscheck für Lohndumping“ aus. Als man die Öffnungsklausel in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufgenommen habe, habe sich niemand vorstellen können, dass „sogenannte christliche Gewerkschaften“ diese für Lohndumping über Tarifverträge nutzen würden.

„Gleiches Geld für gleiche Arbeit“

Die Linken-Abgeordnete Jutta Krellmann warf der Regierung vor, untätig geblieben zu sein. Acht Monate lang habe sie eine Lösung angekündigt, aber nichts getan, während sich die Leiharbeit „wie eine Krake durch die Arbeitswelt“ bewege. Die Schwächsten der Gesellschaft blieben so schutzlos. Gleiches Geld für gleiche Arbeit sei der Schlüssel und „das Ende der Ausbeutung“.

Dass all dies per Gesetz lösbar sei, scheine die Bundesregierung nicht zu interessieren. Die Vorschläge der Arbeitsministerin seien nichts anderes als „Anstiftung zum Missbrauch“. Verhindert werde nur ein Ausnahmetatbestand der Leiharbeit - der Arbeitgeber solle seine Beschäftigten nicht direkt in die Leiharbeit auslagern können. Systematisches Lohndumping in den Betrieben bleibe erhalten. Alle Anträge der Opposition seien „besser als der Regierungsentwurf“.

„Bedenkliches Jobwunder“

Für Bündnis 90/Die Grünen sagte deren Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, Beate Müller-Gemmeke, die Zahl der Leiharbeiter habe mit 820.000 im Juni eine Höchstmarke erreicht. Dieses „Jobwunder“ könne nur als „bedenklich“ bezeichnet werden.

Leiharbeiter könnten ihr Leben nicht planen, müssten in Angst und von niedrigen Löhnen leben. Regulierung in der Leiharbeit sei nötig, damit im Aufschwung reguläre Beschäftigung entstehen könne, sagte Müller-Gemmeke. (suk)

 

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