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Bildung

Nachfrage nach Kinderwunschbehandlungen steigt

Thema im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung: die Fortpflanzungsmedizin

Thema im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung: die Fortpflanzungsmedizin (ZB - Fotoreport)

In Deutschland steigt die Nachfrage nach Kinderwunschbehandlungen. Jährlich nehmen in Deutschland rund 200.000 von 1,5 Millionen Paaren, die einen Kinderwunsch haben, aber auf natürlichem Wege kein Kind bekommen, eine reproduktions- medizinische Behandlung in Anspruch. Das geht aus einem Bericht des Büros für Technikfolgen- abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hervor, über den der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 27. Oktober 2010 beraten hat.

„Akzeptanz reproduktionsmedizinischer Behandlungen steigt“

Parallel zur steigenden Nachfrage nehme auch die Akzeptanz reproduktionsmedizinischer Behandlungen zu. „Das hat auch damit zu tun, dass der Kinderwunsch vermehrt in einer späteren Lebensphase auftritt, in der die Fruchtbarkeit insbesondere bei den Frauen sinkt“, sagte Dr. Christoph Revermann vom TAB-Büro.

Allerdings sei auch die Reproduktionsmedizin umso erfolgreicher je früher sie erfolge. „Ein Ergebnis des Berichts ist deshalb: Wenn Paare die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen wollen, sollten sie das möglichst frühzeitig tun“, sagte Revermann.

„PID nur sehr kleiner Teil des Berichts“

Dass der Bericht „Fortpflanzungsmedizin - Rahmenbedingungen, wissenschaftlich-technische Entwicklungen und Folgen“ zum jetzigen Zeitpunkt veröffentlicht wird, bezeichneten alle Fraktionen angesichts der aktuellen Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik (PID) als „Punktlandung“.

Christoph Revermann vom TAB-Büro sagte jedoch, dass „die PID nur ein sehr kleiner Teilbereich des Berichts ist, der gar nicht zur normalen Fortpflanzungsmedizin gehört“. Bei der PID gehe es darum, Risiken aufgrund von Erbkrankheiten auszuschließen.

„Rechtslage muss genau geprüft werden“

Revermann wies jedoch darauf hin, dass der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 6. Juli 2010 zur Strafbarkeit der PID eine „notwendige Prüfung der Rechtslage in Deutschland“ angemahnt habe. Die Frage, ob auch eine neue gesetzliche Regelung nötig sei, müsse nach einer genauen Prüfung des Embryonenschutzgesetzes beantwortet werden. (nt)

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