Opposition sieht sich in ihren Rechten verletzt
Der Bundestag hat zu Beginn der Plenarsitzung am Donnerstag, 28. Oktober 2010, nach halbstündiger Geschäftsordnungsdebatte den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, die zweite und dritte Lesung von vier Gesetzentwürfen zur Energie- und Klimapolitik von der Tagesordnung abzusetzen. Union und FDP stimmten gegen, die Oppositionsfraktionen für den Antrag.
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, begründete den Antrag damit, das ein geordnetes parlamentarisches Verfahren der Beratung dieser Gesetzentwürfe nicht möglich gewesen sei. Er bezog sich vor allem auf den Verlauf der abschließenden Beratung der Vorlagen am Dienstag, 26. Oktober, im Umweltausschuss.
Vier Gesetzentwürfe zur Energie- und Klimapolitik
Im Einzelnen geht es um die elfte und zwölfte Änderung des Atomgesetzes (17/3051, 17/3052), in denen unter anderem die Laufzeitenverlängerung für Atomkraftwerke geregelt ist, um das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (17/3053) und um das Kernbrennstoffsteuergesetz (17/3054).
Die Koalitionsmehrheit habe sich im Ausschuss „erdreistet“, sagte Beck, Geschäftsordnungs- und Sachanträge der Opposition durch Mehrheitsbeschlüsse nicht zuzulassen. Wesentliche Punkte hätten nicht erörtert werden können, etwa die Frage, ob die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Beck sprach von einem „Putsch gegen die Rechte der Opposition“.
Union spricht von „Klamauk“ der Grünen
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Peter Altmaier, wies diese Vorwürfe zurück. In jedem federführenden Ausschuss habe es Anhörungen zu den Gesetzentwürfen gegen. Der Opposition seien Ausschussberatungen in sitzungsfreien Wochen angeboten worden.
„Sie hatten die Chance, die Debatte auf hohem Niveau zu führen“, sagte Altmaier und warf den Grünen vor, auf „Klamauk“ aus zu sein.
SPD wirft „Arroganz der Macht“ vor
Thomas Oppermann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, sagte 45 Minuten Beratungszeit im Ausschuss für so „einschneidende Gesetze“ seien eindeutig zu wenig. Diese Gesetze würden mit dem Makel behaftet sein, dass die Minderheitenrechte bei der Verabschiedung missachtet worden seien. „Sie offenbaren die Arroganz der Macht“, sagte Oppermann.
Die Koalition habe Angst und wolle das „schnell hinter sich bringen“. Auf dieser Gesetzgebung liege kein Segen.
FDP: Grünen fehlt Stil und Anstand
Jörg van Essen, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, sagte, was er im Umweltausschuss erlebt habe, könne man nur als „Kindergarten“ bezeichnen, wenn dies nicht eine Beleidigung für wohlerzogene Kinder wäre. Im Ältestenrat sei man auf die Bedenken der Opposition eingegangen. Den Grünen fehle „Stil und Anstand“.
Mit Blick auf die schwarz gekleideten Abgeordneten der Grünen sagte van Essen, es habe noch keinem Parlament gut getan, „wenn eine Fraktion einheitlich gekleidet aufgetreten ist“.
Linke: Schlag ins Gesicht der Demokratie
Jörn Wunderlich, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, sagte, die Koalition habe im Ausschuss massiv in die Rechte der Abgeordneten eingegriffen. Viele Geschäftsordnungsanträge seien nicht entsprechend der Geschäftsordnung behandelt worden, eine Aussprache habe nicht stattgefunden.
An der Tonbandaufzeichnung der Sitzung werde das „Verfassungsgericht seine helle Freude haben“, sagte Wunderlich. „Die Beteiligung der Atomindustrie ersetzt nicht die Beteiligung des Parlaments“, betonte er und sprach von einem „Schlag ins Gesicht der Demokratie“.
Lammert: Über Beratungszeit und -bedarf nachdenken
Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert sagte vor der Abstimmung: „Wir haben Anlass darüber nachzudenken, ob der von uns selbst angemeldete Beratungsbedarf und die von uns vereinbarte Beratungszeit in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“ Dies richte sich an alle und müsse zu gegebener Zeit neu geklärt werden. (vom)