„Ein Ethikbeirat wäre nicht verkehrt“
Im Streit um eine mögliche Lockerung des Embryonenschutzes in Deutschland erwartet der SPD-Abgeordnete und Ethikexperte der Fraktion, René Röspel, spannende Auseinandersetzungen im Bundestag. In einem am Montag, 8. November 2010, erschienenen Gespräch mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ verweist Röspel auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni dieses Jahres zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf etwaige Krankheiten untersucht werden. Der Richterspruch habe „die bisherige Einschätzung, die PID sei in Deutschland nicht zulässig, über den Haufen geworfen“, sagt Röspel der SPD-Abgeordnete. Dies erfordere eine gesetzliche Regelung, die das Verfahren entweder verbietet oder es mit Einschränkungen oder ganz zulässt. Das Interview im Wortlaut:
Herr Röspel, nachdem die Debatte um einen parlamentarischen Ethikbeirat schon fast beendet schien, wurde die Entscheidung im Ausschuss mehrfach verschoben. Haben Sie noch Hoffnung, dass das Gremium kommt?
Ja, vor allem deshalb, weil ich im Gespräch mit einigen Kolleginnen und Kollegen der Koalition unter der Hand immer wieder höre, dass ihrer Meinung nach so ein Ethikbeirat sinnvoll wäre. Und angesichts aktueller Ereignisse wie des Urteils zur Präimplantationsdiagnostik wäre es nicht verkehrt, ein solches Gremium zu haben, das die Diskussion zum Embryonenschutz bündeln und mit Anforderungen an den Deutschen Ethikrat versehen könnte.
Warum wäre das sinnvoll?
Zum einen gibt es Äußerungen seitens des Deutschen Ethikrates, wonach man dort gern einen Ansprechpartner im Deutschen Bundestag hätte. Dafür eine Person wie den Bundestagspräsidenten zu benennen, wäre schwierig. Günstiger wäre ein Gremium mit klarer Legitimation und einer Zusammensetzung nach dem Proporz. Das würde es uns zum anderen erleichtern, bestimmte Aufträge und Fragestellungen an den Deutschen Ethikrat zu übermitteln. Momentan ist vollkommen unklar, wie so eine Beauftragung ablaufen müsste. Die Herbeiführung eines Bundestagsbeschlusses zur Beauftragung des Deutschen Ethikrates wäre wohl eine Nummer zu groß.
Sie sind ja einer der Ethikexperten des Bundestages und haben alles schon erlebt, von den Ethik-Enquete-Kommissionen über den Beirat bis hin zur jetzigen Phase ohne Gremium. Was hat am besten funktioniert?
Die Enquete-Komissionen waren von ihrer Arbeitsfähigkeit und den Themen, die bearbeitet werden konnten, ideal. Die Möglichkeit, regelmäßig Kontakt zu Sachverständigen zu haben und ein Thema im Dialog zu erarbeiten, es wachsen zu sehen und wissenschaftliche Referenten für die Feinarbeit zu haben, war richtig gut und wichtig. Ich finde, die Berichte der Enquete-Kommissionen sind nicht nur gut zu lesen, sondern haben sich in der öffentlichen Debatte und in Gesetzesvorschlägen niedergeschlagen. Das war das richtige Gremium, weil die Parlamentarier verpflichtet waren, die Themen auch zu bearbeiten und sie in die Fraktionen mitzunehmen...
...und der parlamentarische Beirat?
Der parlamentarische Beirat war von vornherein flügellahmer. Wir haben mehrfach über die Geschäftsordnung und unsere Möglichkeiten diskutiert, weil die Union anders als alle anderen Fraktionen eigentlich nicht wollte, dass inhaltlich gearbeitet wurde. Dennoch war gerade am Anfang der Deutsche Ethikrat relativ nah am Beirat. Wir haben schnell zusammengesessen und gemerkt, dass es da ein offenes Ohr gab und vielleicht sogar das Verlangen zu erfahren, was die Parlamentarier wollen. Ich glaube, wir konnten einige Tipps geben, wo es Sinn machen würde, langfristige Projekte zu machen - etwa zur Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen. Nach einer ersten Kennenlernsitzung gab es sogar vom Ethikrat heraus die Überlegung, inhaltlich gemeinsame Projekte zu machen.
Wie kommen Abgeordnete eigentlich zu ihren Überzeugungen in ethisch schwierigen Fragen?
Man muss versuchen, unterschiedliche Wege zu identifizieren und sich dann entscheiden. Ich glaube, dass anfangs relativ viele Abgeordnete ziemlich offen waren, was embryonale Stammzellforschung anbelangte - weil die meisten überhaupt nicht genau wussten, worum es da ging, welche ethischen Implikationen das haben kann und ob es stimmt, dass das für die Forschung so ungemein wichtig ist. Bei mir war es etwa beim Thema Patientenverfügung so, dass ich zunächst gar nicht Bescheid wusste. Ich habe dann ausgehend von der Position, dass ich natürlich alleine entscheiden will, wie mein Sterben aussieht, gemerkt: Das ist schwieriger und komplizierter als gedacht. Ich habe dann geschaut, welcher Richtung ich folgen und welches Angebot ich machen könnte. Dass wir das immer mit einem Fuß in der Fraktion getan haben und von Kollegen zu Diskussionen in den Wahlkreis eingeladen wurden, war eine besonders wichtige Rückkopplung.
Stellt sich bei diesen Themen die Frage nach der Fraktionsdisziplin?
Rot-Grün ist damit sehr unkompliziert und offen umgegangen - das weiß ich, weil ich damals an einem der Stammzellanträge mitgearbeitet habe. Da war sofort klar, dass es keinen Fraktionszwang geben würde. Beim zweiten Antrag zur Stichtagsregelung in der Großen Koalition waren einige Kollegen von der Union zurückhaltender, weil sie der Regierung nicht widersprechen wollten. Ich denke aber, es haben fast alle begriffen, dass so etwas nicht über Fraktionsdisziplin zu handhaben ist.
Gibt es bestimmte Debatten, die Ihnen als sehr eindringlich und schwierig in Erinnerung geblieben sind?
Das war fraglos der ganze Stammzellbereich - es waren ja Journalisten, die die entsprechende Debatte im Januar 2002 als Sternstunde des Parlaments bezeichnet haben. Das waren fünf Stunden mit rund 40 Redebeiträgen, alle individuell, sortiert eher nach Pro und Contra. Ich habe selten eine Parlamentsdebatte erlebt, in der über die ganze Zeit so viele Kollegen dabeigeblieben sind und die Argumente und Positionen aufgesogen haben. Ähnlich war das beim Thema Patientenverfügung mit häufigeren Debatten und unterschiedlichen Entwürfen. Das wird sicher wieder kommen für die Präimplantationsdiagnostik.
Das alles sind Themen, die oft in Gruppenanträgen münden, bei denen die Fraktionsgrenzen zum Teil aufgelöst werden. Wie geht man so etwas an?
Das Schwierige ist, die Leute zu finden, die man dazu ansprechen kann - es läuft ja niemand mit einem Schild zu seiner Position auf dem Kopf herum. Das ist zwar urdemokratisch, aber richtig aufwendig. Es muss einen Kern geben, der einen ersten Entwurf macht, der mit denen geschliffen wird, die dazukommen. Und irgendwann kommt der Punkt, an dem man den Kasten zumacht. Und damit geht man dann herum und wirbt um Unterstützung.
Welche Ethik-Themen stehen in der nächsten Zeit an?
Es gab im Juni ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das die bisherige Einschätzung, die Präimplantationsdiagnostik sei in Deutschland nicht zulässig, über den Haufen geworfen hat. Dies erfordert eine gesetzliche Regelung, die entweder das Verfahren verbietet oder es mit Einschränkungen oder ganz zulässt. Seit dem Lesen der Begründung denke ich darüber nach, wie wir mit diesem Urteil umgehen. Ich bin da noch nicht fertig.
Auf der Agenda wird auch das Thema Organspende stehen.
Dazu hat die Enquete-Kommission in ihrer letzten Phase eine Angehörung gemacht, aus der ich damals abgeleitet habe, dass es nicht ein Problem bei Zustimmung oder Widerspruch gibt, sondern ein organisatorisches. Es gab einen Ländervergleich und man konnte - je nach dem, ob es Transplantationsbeauftragte gab oder es sich um kleine ländliche Kliniken oder große städtische handelte - bei der Verfügbarkeit von Organspenden durchaus Unterschiede sehen. Manche Krankenhäuser sparen es sich etwa, rund um die Uhr mindestens einen Neurologen im Dienst zu haben, der in der Lage ist, den Hirntod zu diagnostizieren. Ich glaube, es gibt dazu schon eine ganze Menge Material, das analysiert werden kann, um zu klären, wo die Probleme liegen.
Also kommt ein Gruppenantrag?
Bei der Organspende scheint mir das nicht notwendig zu sein. In Nordrhein-Westfalen hat eine veränderte Krankenhausfinanzierung zu einer höheren Zahl von Organspenden geführt. Dafür braucht man keinen Gruppenantrag, sondern muss die Regierung zu einer Gesetzesänderung auffordern.
(suk)