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Parlament

Linke fordert Korrekturen bei DDR-Rentenansprüchen

Rentnerin in Ostdeutschland

(dpa-Report)

Die Interessen der Bezieher von Renten, die auf Rentenansprüchen aus der Zeit der DDR beruhen, hat die Fraktion Die Linke in dieser Sitzungswoche auf die Tagesordnung gesetzt: Insgesamt 18 Anträge hat sie dazu vorgelegt. Sie werden am Donnerstag, 2. Dezember 2010 ab etwa 13 Uhr rund 45 Minuten lang erstmals beraten. Wie in jeder Legislatur will Die Linke auch jetzt „Überführungslücken“ und „Rentennachteile“ aus dem Renten-Überleitungsgesetz beseitigen. So fordert sie etwa eine gesetzliche Regelung, die bei der Rentenberechnung den Anspruch „auf eine besondere Behandlung der Zeiten, in denen der Versicherte im Gesundheits- und Sozialwesen gearbeitet hat“ (17/3871), sichert.

Ballettmitglieder, Bergleute, Land- und Forstwirte

Auch für Ballettmitglieder in der DDR (17/3873), Bergleute aus der Braunkohleveredlung (17/3874) sowie Land- und Forstwirte, Handwerker und andere Selbstständige in der DDR (17/3876) soll die Bundesregierung gesetzliche Regelungen für eine „gerechte Versorgungslösung“ schaffen.

Auch Zeiten der Pflege von Angehörigen (17/3875) und zweite Bildungswege (17/3877) sowie DDR-Regelungen für eigene im Ausland erworbene Ansprüche sowie die der mitgereisten Ehepartner (17/3878) sollen nach dem Willen der Fraktion rentenrechtlich anerkannt werden. Gleiches soll für alle freiwillig gezahlten Beiträge aus DDR-Zeiten gelten (17/3879).

Reichsbahn, Post, Polizei

Für Versorgungsberechtigte der DDR mit einem Ruhestandsbeginn bis zum 30. Juni 1995 fordert die Fraktion Vertrauensschutz (17/3881). Regeln möchte die Linksfraktion auch die Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung für Angehörige der Deutschen Reichsbahn der DDR (17/3882), der Deutschen Post in der DDR (17/3883), von Bundeswehr, Zoll und Polizei mit DDR-Beschäftigungszeiten (17/3886) und die Altersversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz der DDR (17/3887).

In ihren Anträgen fordert die Abgeordneten zudem eine „angemessene Altersversorgung“ für Professorinnen und Professoren, Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst und weitere Beschäftigte an Universitäten und in der Wissenschaft (17/3884) sowie für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der DDR (17/3885), die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben.

„Wertneutralität des Rentenrechts verletzt“

In ihrem Antrag zur „Wertneutralität im Rentenrecht“ (17/3888) schreibt die Linksfraktion, Personen mit „herausgehobenen Funktionen im Partei- und Staatsapparat der DDR“ würden mit „Eingriffen ins Rentenrecht belegt“. Dabei handele es sich um eine „willkürliche Typisierung, die die Wertneutralität des Rentenrechts verletzt“.

Um Verfassungsbeschwerden und der Geltendmachung der Ansprüche beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zuvorzukommen, soll nach Ansicht der Linksfraktion eine Gesetzesänderung vorgenommen und die entsprechende Regelung im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ersatzlos gestrichen werden.

„Gravierende Unterschiede in der Alterssicherung“

Die Fraktion fordert außerdem ein befristetes Versorgungssystem „sui generis“ (17/3880), das die Ansprüche wahren soll, die bisher mit dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz „nur teilweise überführt wurden“ und folglich über den bisher begrenzten Anspruch hinausgingen. Zur Begründung heißt es, die Überführung aller Zusatz- und Sonderversorgungen der DDR ausschließlich in die gesetzliche Rente der Bundesrepublik Deutschland führe zu „gravierenden Unterschieden in der Alterssicherung gleicher Berufsgruppen in Ost und West“ - dies werde als „Versorgungsunrecht“ empfunden.

Der soziale Frieden gebiete es 20 Jahre nach der Herstellung der deutschen Einheit, „diese gesetzlichen Regelungen zu hinterfragen und eine gerechtere Lösung zu finden“, die sich ebenfalls im Rahmen des Grundgesetzes bewegt.

Anträge zur Versorgung Geschiedener

In fast allen Anträgen nimmt die Linksfraktion Bezug auf das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz und das Renten-Überleitungsgesetz. Beide Gesetze regeln die Schließung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR und deren Überführung in die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik sowie die Überleitung der Renten und Rentenanwartschaften in das geltende Rentenrecht der Bundesrepublik.

Ferner fordert die Linksfraktion eine „gerechte Lösung für die rentenrechtliche Situation von in der DDR Geschiedenen“ (17/3872). (suk)

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