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Auswärtiges

„Das Signal an Teheran hätte stärker sein können“

Frau im Iran

(dpa)

Der Bundestag hat einen interfraktionellen Antrag zur Menschenrechtslage im Iran angenommen, auf den sich die Koalitionsfraktionen in letzter Minute mit der SPD und Bündnis 90/Die Grünen geeinigt hatten und mit dem sie sich gegen die Hinrichtung einer Iranerin einsetzen. Keine Mehrheit fand am Donnerstag, 2. Dezember 2010, ein Antrag der Linksfraktion (17/3993), den sie ursprünglich gemeinsam mit der SPD und den Grünen einbringen wollte, bevor diese sich zu dem gemeinsamen Antrag mit den Koalitionsfraktionen entschieden hatten.

Internationaler Protest gegen Todesurteil

Hintergrund für die Beratung war die möglicherweise kurz bevorstehende Hinrichtung von Sakineh Mohammadi Ahstiani. Die Iranerin, die im Mai 2007 des Ehebruchs und der Beihilfe zur Ermordung ihres Ehemanns für schuldig befunden wurde, war zunächst zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Dieses Urteil hatte international Proteste ausgelöst und war daraufhin zunächst ausgesetzt worden, doch hat das Oberste Gericht in Teheran Angaben von Menschenrechtsaktivisten zufolge Anfang November 2010 die Vollstreckung der Todesstrafe durch den Strang genehmigt.

Die Debatte drehte sich allerdings nur zum Teil um das Schicksal Sakineh Ahstianis. Großen Raum nahm vor allem die Frage ein, warum kein gemeinsamer Antrag aller im Bundestag vertretenen Fraktionen zustande gekommen sei, mit dem man, wie etwa Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, ein sehr viel stärkeres Signal in Richtung der Machthaber in Teheran hätte setzen können. Je nach Fraktion fiel die Antwort hierauf sehr unterschiedlich aus.

Fraktionen nennen Menschenrechtslage im Iran katastrophal

Einig waren sich die Redner hingegen in der Auffassung, dass die Menschenrechtslage im Iran katastrophal sei. Marina Schuster, Sprecherin der FDP-Fraktion für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, zeichnete ein detailliertes Bild davon, wie sehr sich die Situation der Menschen in dem Land seit der Präsidentschaft Mahmud Ahmadinedschads und insbesondere seit den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 verschlechtert habe.

Daher fordere der interfraktionelle Antrag die Bundesregierung nicht nur auf, sich bei der iranischen Regierung intensiv dafür einzusetzen, dass das Todesurteil gegen Sakineh Ashtiani aufgehoben wird. Es gehe den Antragstellern darüber hinaus darum, eine allgemeine Verbesserung der Menschenrechtslage im Iran zu erreichen. Deshalb werde die Bundesregierung auch aufgefordert, dem iranischen Regime deutlich zu machen, dass das Land als Vertragsstaat des UN-Zivilpakts verpflichtet sei, die darin enthaltenen menschenrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten.

Linke: Auch USA muss Todesstrafe abschaffen

Annette Groth (Die Linke) warf den anderen Fraktionen hingegen vor, sie würden sich in ihrem Antrag nicht wirklich für Frau Ashtianti einsetzen, sondern nur die Gelegenheit nutzen, dem zur sogenannten Achse des Bösen gehörigen Iran „eins auszuwischen“.

Selbstverständlich sei die Menschenrechtslage in dem Land katastrophal. Doch das treffe auch auf andere Länder wie Ägypten oder die palästinensischen Gebiete zu. Der Antrag ihrer Fraktion sei der bessere, weil er die Abschaffung der Todesstrafe weltweit fordere. Dazu zählten eben auch die USA oder China - Länder, die der interfraktionelle Antrag aus außenpolitischen Gründen unerwähnt lasse.

Streit um Aufnahme von Flüchtlingen

Zwischen den Koalitionsfraktionen einerseits und SPD-Fraktion und Grünen-Fraktion andererseits entfachte vor allem die Flüchtlingsfrage Streit. So hatte Schuster die Bundesregierung explizit dafür gelobt, dass sie sich bereit erklärt habe, 50 in die Türkei geflüchtete Iraner aufzunehmen, da sie in der Türkei ohne gesicherte Aufenthaltsperspektive seien. Angelika Graf (SPD) sagte, sie hätte den gemeinsamen Antrag gern um einen Passus ergänzt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wir, eine Aufnahme weiterer Flüchtlinge zu prüfen.

Den Einwand der CDU-Abgeordneten Ute Granold, das sei nicht so einfach, weil sich mit solchen ausländerrechtlichen Fragen auch die Länder befassten müssten, ließ Grafs Christoph Strässer nicht gelten. 4.000 Iraner seien in der Türkei inhaftiert, so der Sozialdemokrat. Daher sollte die Bundesrepublik selbstverständlich bereit sein, mehr als nur 50 Iraner aufzunehmen.

Ein gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/3997), in dem sie die Bundesregierung auffordern, mit den Bundesländern die Aufnahme weiterer iranischer Flüchtlinge zu prüfen, wurde an die Ausschüsse überwiesen.(nal)

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