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Frauen

„Opfer von Zwangsheirat besser schützen“

Opfer von Zwangsheirat sollen künftig besser geschützt werden

Opfer von Zwangsheirat sollen künftig besser geschützt werden (dpa - Bildarchiv)

Die Bundesregierung will Opfer von Zwangsheirat künftig besser schützen und ihnen deshalb größere Wiederkehrrechte einräumen. Außerdem will die schwarz-gelbe Koalition einen eigenständigen Straftatbestand Zwangsheirat schaffen. Über diese Pläne wird der Bundestag am Donnerstag, 20. Januar 2011, ab etwa 13.30 Uhr eine Stunde lang erstmals debattieren.

Im Koalitionsentwurf heißt es, obwohl es auch bisher schon möglich sei, Zwangsheirat als Nötigung zu ahnden, erlaube es ein eigenständiger Straftatbestand, „Zwangsheirat stärker als bisher als strafwürdiges Unrecht zu ächten“. Die geplante Erweiterung des Strafrahmens, der künftig Freiheitsstrafen von einem halben Jahr bis zu fünf Jahren vorsieht, verdeutliche „das besondere Unrecht einer Zwangsheirat“.

Gesetzentwurf des Bundesrates

Die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands entspricht der Forderung des Bundesrats, zu der dieser im März des vergangenen Jahres bereits einen Gesetzentwurf (17/1213) vorgelegt hatte.

Migrantinnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die nach einer Zwangsheirat im Ausland festgehalten werden, verlieren bislang ihren Aufenthaltstitel, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten wieder nach Deutschland einreisen. Dies soll künftig erst nach zehnjähriger Abwesenheit aus Deutschland der Fall sein.

Eigenständiges Rückkehrrecht

Dieses eigenständige Rückkehrrecht soll nach dem Willen der Koalition auch dann zur Anwendung kommen können, „wenn der oder die Betroffene ihren Lebensunterhalt in Deutschland nicht sichern kann“.

Gleichzeitig will die Regierung auch Anreize für Scheinehen verringern. Um das zu erreichen, soll die Mindestbestandszeit einer Ehe, die für den Fall eines Scheiterns ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet, von bislang zwei auf drei Jahre erhöht werden.

„Hilfe für Opfer verbessern“

Außerdem sollen Ausländerbehörden dazu verpflichtet werden, vor der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu prüfen, ob ein Ausländer der Pflicht zum Besuch eines Integrationskurses nachgekommen ist.

Während letztere Pläne bereits nach Bekanntwerden im vergangenen Oktober von der Opposition kritisiert wurden, teilen SPD und Grüne die Überzeugung, dass Opfern von Zwangsheirat besser geholfen werden muss. Beide Fraktionen haben dazu eigene Initiativen vorgelegt, die der Bundestag gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Regierung beraten wird.

Arbeitsgruppe und Aufklärungskampagnen

So plädiert die SPD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf (17/4197) dafür, im Aufenthaltsgesetz erweiterte Rückkehrrechte für Opfer von Zwangsheiraten zu gewähren.

Das will auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie fordert in ihrem Antrag (17/2491) darüber hinaus die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zwangsverheiratungen“ sowie Aufklärungskampagnen.

„Residenzpflicht für Asylbewerber abschaffen“

Die Pläne der Regierung kritisiert die Fraktion: Ohne das Vorliegen einer „rechtstatsächlichen Untersuchung über die Effektivität“ des geltenden Strafrechtsparagrafen zur Zwangsheirat seien diese „nicht mehr als ein weiterer Fall schwarz-gelber Symbolpolitik“. In einem zweiten Antrag (17/3065) fordern die Abgeordneten die Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber. Sie greife tief in die Rechte der Betroffenen ein und schränke deren Freizügigkeit ein.

Dies fordert auch die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/2325). Darin heißt es, mit der Residenzpflicht habe die Bundesrepublik „ein landesweites System der Aufenthaltsbeschränkung etabliert, das in Europa einzigartig ist und das insbesondere die Betroffenen an schlimmste Zeiten der Apartheid in Südafrika erinnert, in denen aus rassistischen Motiven der Aufenthalt der schwarzen Bevölkerung auf bestimmte Zonen des Landes beschränkt wurde“. Sie müsse daher abgeschafft werden.

(suk)

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