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Bau

Linke will Recht auf „menschenwürdiges Wohnen“

Hausfassaden

(pa/chromorange)

Sozial, ökologisch und barrierefrei. So soll nach Ansicht der Linksfraktion das Grundrecht auf Wohnen gestaltet sein. Das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung und auf die Versorgung mit Wasser und Energie soll gesetzlich garantiert werden, lautet daher eine der Forderungen aus dem Antrag der Fraktion, der am Donnerstag, 10. Februar 2011, ab 13.40 Uhr eine Stunde lang abschließend beraten wird.

Der Verkehrsausschuss hat den Antrag (17/3433) gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt (17/4659). In ihrem Antrag verlangen die Abgeordneten der Linksfraktion unter anderem, dass der Staat für Mieterschutz sorgt und auf angemessene Mieten hinwirkt.

„Wohnungen müssen bezahlbar sein“

Die Räumung von Wohnraum solle zudem unzulässig sein, wenn kein zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird. Durch Wohngeld müsse die Bezahlbarkeit der Wohnung für Menschen mit geringem Einkommen gewährleistet werden, schreiben die Abgeordneten der Linksfraktion.

Im Interesse einer besseren Städtebau- und Wohnungsbauförderung müssten zudem Einzelprogramme der Städtebauförderung in einem neuen „Städtebauförderprogramm für Kommunen“ zusammengeführt werden.

„Nur scheinbar gute Versorgung“

In der Begründung des Antrages wird darauf hingewiesen, dass den Analysen der Bundesregierung, die beispielsweise etwa in der Mitte 2009 vorgelegten Unterrichtung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland dargestellt seien, zum Teil Daten zugrunde lägen, die zwischenzeitlich „gravierende quantitative Weiterentwicklungen und qualitative Veränderungen erfahren haben“.

Die Bundesregierung gehe danach davon aus, dass die Wohnungsversorgung in Deutschland gut sei. Alle vorliegenden Berichte und Untersuchungen zur Wohnungssituation in der Bundesrepublik sowie die Positionierung vieler Fachverbände der Immobilienwirtschaft belegten jedoch, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum „nur scheinbar gut ist“.

„Nirgendwo ein bedarfsgerechtes Angebot“

Die herkömmlichen Bewertungsmaßstäbe zur Wohnungsversorgung würden nur eine quantitative Aussage zur durchschnittlichen Versorgung der Bevölkerung mit Wohnfläche vermitteln, sagten aber nichts zur bedarfsgerechten Verteilung und Beschaffenheit des Wohnraumes nach regionalen, ökologischen und demografischen Gesichtspunkten aus, schreiben die Abgeordneten.

So existiere nirgendwo in Deutschland ein bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum, heißt es in dem Antrag weiter. Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt seien regional sehr unterschiedlich ausgeprägt - während in prosperierenden Räumen die Nachfrage nach Wohnraum nicht gedeckt werden könne, nehme in schrumpfenden Regionen Wohnungsleerstand und Verfall ganzer Quartiere „dramatische Ausmaße“ an.

„Problematische Eigentümerstruktur“

Weder im Wohnungsbestand noch durch den Wohnungsneubau fänden zudem ökologische und demografische Erfordernisse adäquate politische und wirtschaftliche Strategielinien, kritisiert die Fraktion.

Problematisch sei oftmals auch die Eigentümerstruktur. So hätten in den letzten Jahren immer mehr ausländische Unternehmen Wohnanlagen erworben, die nur „selektiv“ an stadtentwicklungspolitischen und quartiersbezogenen Maßnahmen interessiert seien.

„Verkauf öffentlicher Wohnungen stoppen“

Daher müssen nach Meinung der Linksfraktion dort, wo die Eigentümerstruktur der Wohnungsanbieter einer geordneten städtebaulichen Entwicklung von Stadtquartieren entgegensteht, Bund, Länder und Kommunen die Bildung kommunaler oder genossenschaftlicher Projektgemeinschaften, Bauherrengemeinschaften, Zweckgesellschaften oder anderer geeigneter Eigentümergemeinschaften fördern.

Weiterhin müsse der Verkauf öffentlicher Wohnungen gestoppt, die „Rekommunalisierung“ bereits veräußerter Wohnungsbestände angestrebt und gefördert werden.

„Nur zwei Prozent barrierefrei“

Die Schaffung altersgerechten Wohnraumes, so kritisierte die Fraktion in dem Antrag, werde beinahe ausschließlich privaten Individuallösungen überlassen. Behindertengerecht ausgestattete Wohnungen seien ohne massive öffentliche Förderung für die private Wohnungswirtschaft unrentabel und würden daher bei weitem nicht ausreichend angeboten.

Lediglich zwei Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland könnten als barrierefrei gelten, heißt es weiter.

„Heimunterbringung teurer als altersgerechter Ausbau“

Bei einer Expertenanhörung im Verkehrsausschuss im Mai des vergangenen Jahres hatte auch Gernot Mittler, Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, auf diese Problematik hingewiesen.

Es müsse gelingen, die Maßnahme der altersgerechten Wohnungsanpassung zu verstetigen. „Eine Heimunterbringung ist immer teurer als der Ausbau altersgerechter Wohnungen“, sagte Mittler. (hau)

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