Anlageberater müssen sich registrieren lassen
Finanzinstitute müssen künftig ihre Anlageberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Damit werden Bankberater erstmals in einer bundesweiten Datenbank registriert. Bei offenen Immobilienfonds sind außerdem nun bei der Anteilsrückgabe Kündigungsfristen und Höchstgrenzen zu beachten. Das beschloss der Bundestag am Freitag, 11. Februar 2011, mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (17/3628, 17/3803), das in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/4710, 17/4739) verabschiedet wurde. Damit sollen Bankkunden besser vor Falschberatung bei Geldanlagen geschützt werden. Die Opposition jedoch äußerte daran in der fast zweistündigen Debatte Zweifel: Sie bezeichnete das Gesetz als „Enttäuschung“. Union und FDP seien weit hinter ihren eigenen Ansprüchen zurückgeblieben, kritisierten Redner von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen unisono. Das Gesetz schütze die Anleger nicht in ausreichendem Maße.
CDU/CSU: Meilenstein für Verbraucherschutz
Dr. Hans Michelbach (CDU/CSU) hatte als erster Redner der Plenardebatte das vorliegende Gesetz ausdrücklich gelobt: Damit lege sie einen Meilenstein für den Verbraucherschutz. Schritt für Schritt gelinge der Regierung die Regulierung der Finanzmärkte. Der erste Schritt sei nun mit dem Anlegerschutzgesetz getan, weitere Schritte würden mit „Basel III“ und der Regulierung des Grauen Kapitalmarktes bald folgen, kündigte der Obmann der Union im Finanzausschuss an.
Mit dem aktuellen Gesetz schaffe die Koalition wichtige neue Regelungen, sagte Michelbach: So werde die Beteiligungsquote bei Immobilienfonds erhöht, Anlageberater würden besser kontrolliert und transparentere Produktinformationen für Verbraucher eingeführt. Zentral sei zudem, dass mit dem Gesetz ein Konzept zur Erhaltung der offenen Immobilienfonds geschaffen werde, so der Finanzpolitiker. „Vollkasko“ könne es zwar in der Marktwirtschaft nicht geben, doch mit dem neuen Gesetz schütze man die Anleger vor „willkürlichen Abschlägen“ und schaffe mehr Transparenz. „Das ist ein Quantensprung und legt eine neue Basis für Vertrauen.“
SPD: Frecher Etikettenschwindel
Dr. Carsten Sieling (SPD), wie Michelbach Mitglied im Finanzausschuss, sah dies jedoch völlig anders: Das Gesetz leiste nicht das, was sich die Koalitionsfraktionen selbst im Koalitionsvertrag 2009 zum Ziel gesetzt hätten. Tatsächlich würden die Anleger nicht wirksam geschützt, sie seien von Union und FDP sogar „links liegen gelassen“ worden. „Das Gesetz ist eine Enttäuschung! Wir bräuchten eigentlich einen echten Finanz-TÜV, aber den sehe ich nicht“, monierte Sieling.
Problematisch sei insbesondere, dass es die Koalition versäumt habe, den Grauen Kapitalmarkt zu regulieren. „Die Lobby hat sich durchgesetzt“, ärgerte sich Sieling. 80 000 freie Vermittler blieben weiterhin unkontrolliert. Auch das bundesweite Melderegister für Bankberater fand in seinen Augen keine Gnade: „Völlig wirkungslos! Eine Sünderkartei wäre viel effektiver.“ Insgesamt sei das Gesetz ein „frecher Etikettenschwindel“, den seine Fraktion ablehne, so Sieling.
FDP: Offene Immobilienfonds werden zukunftsfähig
Frank Schäffler, Mitglied der FDP im Finanzausschuss, wies solche Kritik strikt zurück: Das Melderegister im Bankbereich sei sinnvoll - etwas Ähnliches habe schließlich die SPD doch bereits im Versicherungsbereich eingeführt. Schäffler nannte das Gesetz einen „ersten Baustein für mehr Verbraucherschutz“. Es trage insbesondere zu mehr Transparenz beim „Anschleichen“, also bei verdeckten Übernahmen von Aktienpaketen, bei.
Auch die neuen Produktinformationsblätter würden künftig für mehr Klarheit beim Kunden sorgen, da sie ihm vereinfacht wichtige Fakten zur Verfügung stellten, so der Liberale. Dass offene Immobilienfonds künftig mehr Eigenkapital vorhalten müssten, bezeichnete er als „fundamental“. Damit erhalte man eine „ganz wichtige Anlageklasse“ und mache sie „zukunftsfähig“.
Linke: Anteilsverkäufe begrenzen, feindliche Übernahmen verhindern
Dr. Barbara Höll, steuerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, widersprach Schäffler. Die Verbraucher könne man nur wirksam schützen, wenn die Finanzmärkte generell reguliert würden. Dies sehe sie aber nicht. Die Linkspolitikerin forderte in ihrer Rede insbesondere Regelungen, die es sowohl Mitarbeitern als auch der öffentlichen Hand per Veto ermöglichen würden, gegen die feindliche Übernahme von Unternehmen vorzugehen.
Sie verwies dazu auf die Schweiz, wo es solche Regelungen längst gebe. „Dort sind Anteilsverkäufe vertraglich begrenzt.“ In Deutschland habe man stattdessen „Angst vor Gegenreaktionen aus dem Ausland“. Höll warf der Bundesregierung zudem vor, so hauptsächlich „im Interesse der großen Finanzinvestoren“ zu agieren.
Bündnis 90/Die Grünen: Lückenhaftes Gesetz
Dr. Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, übte ebenfalls scharfe Kritik: Die Bundesregierung habe ursprünglich ein „konsistentes Finanzdienstleistungsrecht“ schaffen wollen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bleibe sie aber weit hinter ihren eigenen Ansprüchen zurück. Schick monierte, das Werk weise eine Reihe großer Lücken auf: 80 000 freie Vermittler würden gar nicht von der geplanten der Kontrolle erfasst.
Überhaupt bleibe der Graue Kapitalmarkt gänzlich unreguliert. Der Grund, so der Grünen-Politiker: „Sie sind vor den Verbänden eingeknickt“, rief er in Richtung der Koalitionsfraktionen. Nicht verständlich sei zudem, dass auch Zertifikate weiterhin unreguliert blieben, sagte Schick. Dabei hätten diese Finanzprodukte ein größeres Volumen als die offenen Immobilienfonds. Sein Fazit: „Die Lücken haben System, die Lücken sind groß und die Lücken werden die Bürger teuer zu stehen kommen.“
Oppositionsinitiativen abgelehnt
Entschließungsanträge zum Gesetzentwurf, in denen die SPD (17/4721) eine zusätzliche Regulierung des Grauen Kapitalmarktes, die Linksfraktion (17/4722) die Schaffung einer Verbraucherschutzbehörde für Finanzmärkte und die Grünen (17/4723) die Regulierung von Zertifikaten forderten, lehnte das Plenum hingegen ab.
Auch scheiterten im Plenum ein von der SPD vorgelegter Entwurf zur Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (17/3481) sowie Anträge der SPD (17/3236), ein Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen vorzulegen, der Linksfraktion (17/3540), Beschäftigtenrechte bei Übernahmen und Fusionen zu stärken, sowie von Bündnis 90/Die Grünen (17/3210), den Verbraucherschutz auf Finanzmärkten nachzuholen. (sas)