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Finanzen

„Hinterziehungsstrategen“ das Handwerk legen

Steuer unter der Lupe

(pa/Bildagentur-online)

Wer Steuern hinterzieht, macht sich strafbar. Wer sich jedoch in Form einer Selbstanzeige den Finanzämtern offenbart und seine Steuerschuld tilgt, kann mit Straffreiheit rechnen. Eingeführt, um dem Fiskus bisher verheimlichte Einkünfte zu erschließen, sei das Instrument der Selbstanzeige zuletzt immer öfter als „Hinterziehungsstrategie“ missbraucht worden, schreiben die Koalitionsfraktionen in der Begründung zu dem von ihnen vorgelegten Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (17/4182), über den der Bundestag am Donnerstag, 17. März 2011, im Anschluss an die um 13.20 Uhr beginnende einstündige Debatte entscheiden wird. Die Bundesregierung hat einen gleichlautenden Gesetzentwurf (17/4802) eingebracht, der auch die Stellungnahme des Bundesrates enthält. Dessen Änderungsvorschläge hat die Regierung in ihrer Gegenäußerung überwiegend abgelehnt.

Finanzausschuss nahm Entwurf in geänderter Fassung an

Das Gesetz sollte eigentlich am 25. Februar verabschiedet werden, wurde aber wegen strittiger Punkte, die in der Anhörung am 21. Februar offenbar geworden waren, abgesetzt. Union und FDP einigten sich daraufhin vor allem in der Frage des umstrittenen Zuschlags. Steuerhinterzieher, die sich selbst angezeigt haben, sollen diesen Zuschlag zu den nachgeforderten Steuern nebst Zinsen dann zahlen müssen, wenn das Volumen der hinterzogenen Steuern 50.000 Euro übersteigt.

Der federführende Finanzausschuss nahm den Gesetzentwurf am 16. März in der von der Koalition geänderten Fassung mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Grünen an (17/5067). Danach müssen Steuerhinterzieher bei einer strafbefreienden Selbstanzeige in Zukunft alle Hinterziehungssachverhalte offenlegen und nicht nur die Bereiche, in denen eine Aufdeckung bevorsteht. Damit sollen sogenannte Teilselbstanzeigen ausgeschlossen werden.

Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP

Die Koalitionsfraktionen konkretisierten diesen Punkt mit ihrem Änderungsantrag. Danach ist es für eine wirksame Selbstanzeige erforderlich, dass alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart - zum Beispiel Einkommensteuer - vollständig offenbart werden. „Die strafbefreiende Wirkung tritt - vorbehaltlich der weiteren Bedingungen - dann für die verkürzte Steuer 'Einkommensteuer‘ ein“, heißt es in dem Änderungsantrag.

Außerdem soll die Straffreiheit nicht mehr eintreten, wenn bei einer der offenbarten Taten ohnehin die Entdeckung droht. Damit verschärften die Koalitionsfraktionen den Entwurf weiter. Die Strafbefreiung soll nur bis zu einer Hinterziehungssumme von 50.000 Euro gelten.

50.000-Euro-Grenze

Um bei höheren Summen Anreize zur Selbstanzeige zu schaffen, soll von Strafverfolgung abgesehen werden, „wenn neben der Entrichtung von Steuer und Zins eine freiwillige Zahlung von fünf Prozent der jeweiligen einzelnen verkürzten Steuer zugunsten der Staatskasse geleistet wird“, heißt es in dem Änderungsantrag.

Die Unionsfraktion sagte in der Sitzung, das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige bleibe erhalten, könne aber nicht mehr als Instrument der Steuerhinterziehung genutzt werden. Auch eine Teilselbstanzeige werde nicht mehr zur Strafbefreiung führen. Die Einführung der 50.000-Euro-Grenze orientiere sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Steuerhinterziehung in großem Ausmaß.

„Schwarz-Gelb-Bekämpfungsgesetz“

Die FDP sprach von einer „zielgenauen Bekämpfung der schwerkriminellen Steuerhinterziehung“ und erinnerte an die öffentliche Anhörung, die gezeigt habe, dass an der strafbefreienden Selbstanzeige festgehalten werden müsse. Auch die Einführung der 50.000-Euro-Grenze sei richtig.

Da die Einführung dieser Grenze zwischen Unions- und FDP-Fraktion zunächst umstritten war, nannte die SPD-Fraktion das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz spöttisch ein „Schwarz-Gelb-Bekämpfungsgesetz“. Der freiwillige Zuschlag von fünf Prozent zur Strafabwendung sei eine „moderne Form des Ablasshandels“, kritisierte die SP, die sich dafür aussprach, das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige ganz abzuschaffen.

Grüne: Strafbefreiende Selbstanzeige abschaffen

Die Linksfraktion lehnte die Strafbefreiung durch die Finanzbehörden ab und schlug einen anderen Weg vor: So könnte überlegt werden, den Gerichten die Möglichkeit zu geben, ein Steuerstrafverfahren bei Erfüllung bestimmter Bedingungen einzustellen.

Bündnis 90/Die Grünen sprahen sich gegen die Forderung der anderen Oppositionsfraktionen aus, die strafbefreiende Selbstanzeige vollständig abzuschaffen. Die Regelung müsse aber sinnvoll begrenzt werden auf die Fälle, in denen Menschen strafbefreiende Selbstanzeige zu nutzen.

Abstimmung über Anträge

Neben den Gesetzentwürfen stehen im Plenum auch ein Entschließungsantrag der SPD (17/5085) sowie Anträge der Koalitionsfraktionen (17/1755), der SPD-Fraktion (17/4670), der Linksfraktion (17/1149) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1765) zur Abstimmung.

Die Linke fordert unter anderem eine Meldepflicht für Auslandsüberweisungen ab einem jährlichen Betrag von insgesamt 100.000 Euro zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Die Grünen sprechen sich für die Ausweitung der Meldepflicht für Einkünfte nach dem Vorbild der Meldungen der Arbeitgeber für die Lohnsteuer aus. (hau/hle)

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