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Familie

Debatte zu „100 Jahre Internationaler Frauentag“

1977 beschloss die UN-Vollversammlung, den 8. März als Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden zu begehen.

1977 beschloss die UN-Vollversammlung, den 8. März als „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ zu begehen. (dpa)

Anlässlich des 100. Jahrestages des Internationalen Frauentages am 8. März 2011 debattiert der Bundestag am Donnerstag, 24. Februar 2011, ab 16 Uhr in erster Lesung eine Stunde lang über drei Anträge zur Gleichstellung. Die Koalitions- fraktionen von CDU/CSU und FDP (17/4860) sehen das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen in Frauenvereinen und -verbänden, Gewerkschaften und Parteien als Grundlage aller frauenpolitischen Erfolge. Es bleibe wesentliche Quelle gleichstellungspolitischer Initiativen. Die Förderung der Gleichstellungspolitik und des gleichstellungspolitischen zivilgesellschaftlichen Engagements seien Aufgaben, denen sich der Bundestag anlässlich des 100. Jahrestages des Frauentages im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit neu verpflichtet sehe, heißt es in dem Antrag weiter.

Lohngefälle überwinden

Als gleichstellungspolitische Herausforderungen nennen die Abgeordneten die Überwindung des Lohngefälles, die Entwicklung eines Stufenplans insbesondere zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten sowie soziale und gesellschaftliche Aspekte wie etwa häusliche Gewalt.

Daher fordern sie die Bundesregierung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltmittel dazu auf, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen und in allen Phasen des Lebenslaufs zu verfolgen und Benachteiligungen in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und der Arbeitswelt aktiv entgegenzuwirken.

Gleichstellungsgesetz überprüfen

Außerdem soll die Regierung Gleichstellungspolitik in der Lebensverlaufperspektive weiterentwickeln und dabei die Unterstützung in weichenstellenden Übergangsphasen zum Beispiel beim Eintritt oder dem Wiedereinstieg ins Berufsleben gewährleisten.

Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, dass die Bundesregierung ihren Zweiten Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz sowie den Fünften Gremienbericht zum Bundesgremienbesetzungsgesetz auswertet und prüft, ob und inwieweit die Gesetze geändert und effektiver gestaltet werden müssen.

Grüne fordern verbindliche gesetzliche Regelungen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen richtet in ihrem Antrag (17/4852) den Blick vor allem auf die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Nach wie vor seien hier deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern erkennbar. So betrage der durchschnittliche Lohnunterschied 23 Prozent, die Führungspositionen in der Wirtschaft seien zudem fest in Männerhand.

Freiwillige Übereinkommen und Appelle hätten über Jahre kaum Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft gebracht, heißt es in dem Antrag weiter. Deutschland brauche daher zur Herstellung von tatsächlicher Gleichstellung und der Modernisierung der Wirtschaft verbindliche gesetzliche Regelungen mit einem festen Zeitrahmen sowie positiven Anreizen und Sanktionen.

Kritik am Modell des Alleinernährers

Kritik üben die Abgeordneten auch am deutschen Sozial- und Steuersystem, das mit dem Ehegattensplitting und der kostenfreien Mitversicherung in der Krankenkasse Spitze bei der Förderung der Ehe bleibe. Eheleute mit nur einem Erwerbseinkommen profitierten finanziell am meisten von diesen Strukturen. Dabei berge das Modell des Alleinernährers erhebliche Risiken. Denn wenn die Ehe scheitere oder der Partner erwerbslos oder krank werde, stehe eine Frau mit längerer Erwerbsunterbrechung oder Teilzeitbeschäftigung sehr schnell vor finanziellen Problemen.

Die Fraktion fordert die Bundesregierung daher unter anderem auf, ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft einzuführen, das zunächst Großunternehmen verpflichtet, mindestens drei Gleichstellungsmaßnahmen nachprüfbar durchzuführen. Außerdem soll die Regierung darauf hinwirken, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes geachtet wird.

Frauenquote und Mindestlohn per Gesetz regeln

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten eine verbindliche Quote für Aufsichtsräte und Vorstände von mindestens 40 Prozent bis 2017 und die flächendeckende Einführung eines Mindestlohns.

Außerdem soll die Regierung das Ehegattensplitting zu einer Individualbesteuerung weiterentwickeln und die Ehe- und Familienförderung neu ordnen.

SPD: Gleichberechtigung in Entwicklungsländern forcieren

Die SPD-Fraktion richtet ihren Fokus auf die Situation der Frauen in Entwicklungsländern. Der Kampf um Gleichberechtigung sei noch lange nicht ausgefochten, heißt es in ihrem Antrag (17/4846). Die Realität sei erschreckend und bitter, denn Armut habe ein weibliches Gesicht. So seien 70 Prozent der extrem armen Menschen, 57 Prozent der HIV-Infizierten und zwei Drittel der Analphabeten Frauen.

Gleichberechtigung sei unteilbare menschenrechtliche Verpflichtung, so die Abgeordneten. Darüber hinaus sei sie für die positive Entwicklung von Gesellschaften unabdingbar, rette Leben und verringere Armut. Kein Land der Welt könne es sich leisten, dauerhaft das Potenzial der Frauen, also der Hälfte der Bevölkerung, zu vernachlässigen.

„Motor der Entwicklung“

Um die Gleichberechtigung als Motor der Entwicklung in Entwicklungsländern voranzutreiben, sei eine zwischen allen nationalen und internationalen Ebenen abgestimmte geschlechtersensible Entwicklungszusammenarbeit notwendig. An die Bundesregierung richten die Sozialdemokraten einen 14 Punkte umfassenden Forderungskatalog.

Darin heißt es unter anderem, die Regierung solle den Gender-Aktionsplan 2009 – 2012 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit dem Gender-Aktionsplan der EU regelmäßig abgleichen, ein internes Monitoring des Aktionsplans durchführen, dem Bundestag bis Oktober 2011 einen Bericht über die Ergebnisse des Monitorings vorlegen und den Aktionsplan über 2012 hinaus fortführen.

Bundesregierung soll finanzielle Zusagen einhalten

Außerdem fordern die Sozialdemokraten die Regierung auf, die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem G8-Gipfel 2010 in Muskoka/Kanada zugesagten zusätzlichen 80 Millionen Euro jährlich zur Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit tatsächlich durch einen Aufwuchs von 80 Millionen Euro in den Haushalt des BMZ jährlich einzustellen. (nal)

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