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Parlament

Beschlüsse des Bundestages am 24. und 25. Februar

Der Bundestag hat abgestimmt.

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/JF Müller)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Februar, und am Freitag, 25. Februar 2011, bisher eine Reihe von Beschlüssen gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Hartz-IV-Vermittlungsergebnis bestätigt: Angenommen hat der Deutsche Bundestag am 25. Februar in namentlicher Abstimmung eine Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/4830) zu Änderungen der Hartz-IV-Reform. Für das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (17/3404, 17/3958, 17/3982, 17/4032) stimmten 433 Abgeordnete. Dagegen stimmten 132. Damit wurde nach einem zweiten Vermittlungsverfahren zur Hartz-IV-Reform zwischen Bund und Ländern beschlossen, den Regelsatz rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro und ab 2012 um weitere drei Euro zu erhöhen - unabhängig von den notwendigen Anpassungen aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung. Über einen bereits am 11. Februar im Bundestag gefassten Beschluss (17/4719) nach dem ersten Vermittlungsverfahren war keine Einigkeit im Bundesrat erzielt worden. Der Bundesrat hatte daraufhin den Vermittlungsausschuss für eine zweite Vermittlungsrunde angerufen (17/4770). Er fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Besondere Bedarfslagen bei der Anschaffung von bestimmten Gebrauchsgütern sowie anfallenden Mobilitätskosten wie der Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr werde bislang nicht ausreichend Rechnung getragen, hieß es zur Begründung. Im Ergebnis wird das erweiterte Bildungspaket für bedürftige Kinder nochmals aufgestockt, um mehr Geld für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen investieren zu können. Der Vermittlungsausschuss einigte sich weiter auf einen Modus zur entsprechenden Kostenerstattung für die Kommunen. In diesem Zusammenhang setzt der Einigungsvorschlag auch die Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose für die nächsten Jahre fest. Die Höhe der Beteiligungsquote hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern geführt. Weiter einigten sich die Vermittler auch auf Protokollerklärungen zu Lohnuntergrenzen bei der Zeitarbeit sowie auf einen Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe und in der Weiterbildungsbranche und trafen Verabredungen für die Gemeindefinanzkommission. Diese betreffen jedoch nicht das laufende Gesetzgebungsverfahren. Notwendig wurde das gesamte Verfahren, weil der Bundesrat im vergangenen Jahr die Zustimmung zu einem ersten Gesetzesentwurf zur Reform verweigert hatte (17/4303). Daraufhin hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen (17/4304). Der Bundesrat muss in einer Sondersitzung am Freitag, 25. Februar, die vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Gesetzesänderungen noch bestätigen.

Anträge zur Umstrukturierung der Deutsche Bahn AG abgelehnt: Zwei Anträge der Fraktion Die Linke, die eine Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG verhindern und den Aufsichtsrat umbilden wollte, sind vom Bundestag abgelehnt worden (17/2189, 17/652). Mit den Stimmen von CDU/CSU, der FDP und der SPD wurden die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu den beiden Anträgen (17/4828, 17/4829) gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Kein Zuschuss an Länder für höhere Löhne im öffentlichen Dienst: Die Forderung der Linksfraktion, den Bundesländern mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese ihren Angestellten im öffentlichen Dienst bei den Tarifverhandlungen mehr Lohn gewährleisten können, ist vom Bundestag abgelehnt worden. In ihrem Antrag (17/4841) hatte die Linksfraktion dazu eine Veränderung bei der Aufteilung der Gemeinschaftssteuern zugunsten der Bundesländer vorgeschlagen.

EU-Richtlinie zu Patientenrechten wird nicht abgelehnt: Die Forderung der Linksfraktion, die EU-Richtlinie zu Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Ratsdokument 11038/10) abzulehnen, fand am 24. Februar im Plenum keine Mehrheit. Die Abgeordneten hatten in ihrem Antrag (17/4717) darauf hingewiesen, dass das Europäische Parlament am 19. Januar in Straßburg einen Kompromiss zu dieser Patientenrichtlinie angenommen habe. In Zukunft könnten sich Patienten entscheiden, in welchem europäischen Land sie sich behandeln lassen wollen. Die Kosten würden durch die Krankenkassen in der Höhe übernommen, die auch im Herkunftsland erstattet worden wäre. Die Linke kritisierte, dass nur Menschen, die über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um Reise- und Beratungskosten zu finanzieren, sich diese Patientenmobilität leisten könnten. Zudem verschlechtere sich auf längere Sicht die Gesundheitsversorgung in ärmeren Ländern der EU. Den nationalen Gesundheitssystemen würden Mittel entzogen, wenn Ärzte bevorzugt für wohlhabende ausländische Patienten tätig werden, so die Linksfraktion.

Mehr Rechte für nichteheliche Kinder im Erbrecht: Nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren worden sind, sollen ehelich Geborenen erbrechtlich gleichgestellt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (17/3305) hat der Bundestag am 24. Februar mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP in geänderter Fassung zugestimmt. Mit dem Gesetz wird auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte reagiert. Dieser hatte im Mai vergangenen Jahres die Praxis verworfen, Personen, die vor diesem Termin geboren worden waren, mangels rechtlich anerkannter Verwandtschaft vom Erbe ihres Vaters und seiner Verwandten auszuschließen. Sei der Staat anstelle eines vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kindes gesetzlicher Erbe geworden, soll er zudem verpflichtet werden, dem nichtehelichen Kind der Wert des Nachlasses zu erstatten. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Rechtsausschusses (17/4776) zugrunde.

De-Mail-Dienste für zuverlässige und geschützte Infrastruktur im Internet: Zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für die „Einführung vertrauenswürdiger De-Mail-Dienste im Internet“ hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3630) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/4145) verabschiedet. Wie die Regierung erläutert, soll mit den De-Mail-Diensten eine zuverlässige und geschützte Infrastruktur eingeführt werden, „die die Vorteile der E-Mail mit Sicherheit und Datenschutz verbindet“. De-Mails sollen anders als E-Mails über verschlüsselte Kanäle versendet werden und Empfänger und Absender identifizierbar sein. De-Mail-Dienste akkreditierter Diensteanbieter ermöglichen den Angaben zufolge im elektronischen Geschäftsverkehr „sichere Kommunikationslösungen, bei denen sich die Teilnehmer der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation und der Identität ihrer Kommunikationspartner hinreichend sicher sein können“. Zudem würden die Möglichkeiten verbessert, die Authentizität von Willenserklärungen in elektronischen Geschäftsprozessen zu beweisen und Erklärungen nachweisbar zustellen zu können. Ein Entschließungsantrag der Grünen (17/4894) wurde abgelehnt. Darin forderten die Grünen, „nachhaltig sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit den De-Mail-Diensten das Telekommunikationsgeheimnis gewahrt bleibt und Schutzlücken geschlossen werden“.

Oppositionsanträge zur Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide abgelehnt: Drei Anträge der Oppositions- fraktionen zur künftigen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide sind vom Bundestag abgelehnt worden. SPD (17/1961), Die Linke (17/1972) und Bündnis 90/Die Grünen (17/1989) hatten die Regierung aufgefordert, zusammen mit dem Land Brandenburg ein ziviles Nutzungskonzept für den ehemaligen Truppenübungsplatz Wittstock in der Kyritz-Ruppiner Heide zu entwickeln. Zudem hatten die drei Fraktionen von der Regierung die Räumung des Geländes von Munitionsresten und anderen Altlasten gefordert sowie dass das Gelände im Besitz des Bundes verbleiben solle. Die Oppositionsfraktionen hatten betont, dass das insgesamt 14.000 Hektar große Gelände ein herausragendes nationales Naturerbe sei, dessen Schutz gewährleistet werden müsse. In der Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (17/4276) war die Ablehnung der Anträge damit begründet worden, dass diese „nicht bezifferte Forderungen“ enthalten würden wie etwa die Übernahme der Kosten für Maßnahmen einer neuen Nutzung, die gebührenfreie Bereitstellung von Informationen und Daten zum Gelände und zur Erstattung der Gerichtskosten der „Bombodrom-Gegnerinnen und -Gegner“.

Nutzung erneuerbarer Energien: Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf der Regierung (17/3629) zugestimmt, mit dem eine EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG) umgesetzt wird. Danach müssen im Jahr 2020 mindestens 18 Prozent des deutschen Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien hergestellt werden. Das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), werden durch das geplante Gesetz an die EU-Richtline angepasst. Die Richtlinie verpflichtet Deutschland dazu, ein elektronisches Register einzuführen, um die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien nachzuweisen. Auch müssen laut Regierung öffentliche Gebäude ab 2012 eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung übernehmen. In ihrer Gegenäußerung (17/4233) zur Stellungnahme des Bundesrates hatte die Regierung eine Forderung der Länderkammer abgelehnt, wonach sie die nach Ansicht des Bundesrates mittlerweile nicht mehr überschaubare Fülle an technischen und energetischen Anforderungen für Gebäude vereinheitlichen sollte. Nach Meinung der Regierung sind die technischen und fachlichen Vorgaben in zwei Bundesregelungen enthalten. Der Bundestag nahm außerdem eine Entschließung mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen an. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (17/4897). Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Umweltausschusses (17/4895) zugrunde.

Keine Aufteilung der Maklergebühren: Anträge der SPD-Fraktion (17/3212) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/4202), wonach auch Vermieter an den Kosten für die Maklerprovision beteiligt werden sollen, sind vom Bundestag abgelehnt worden. Die Sozialdemokraten hatten argumentiert, dass Mietinteressenten häufig Probleme damit hätten, die mit der Wohnungsvermittlung verbundenen hohen Kosten aufzubringen. Angesichts dessen und aufgrund der Tatsache, dass Makler mehrheitlich vom Vermieter oder Verkäufer beauftragt würde und diese auch dessen Geschäfte tätigten, seien Vermieter und Mieter gesetzlich zu gleichen Teilen an den Kosten des Maklers zu beteiligen. Entsprechendes gelte für Verkäufer und Käufer von Wohneigentum. Die Grünen hatten geschrieben, dass Wohnungssuchende in vielen Ballungsräumen regelmäßig die Maklerprovision zahlen müsten, auch wenn sie den Makler beauftragt hatten. Angesichts flexibilisierter Arbeitsverhältnisse und verkürzter Mietverhältnisse bedeute dies im Falle häufiger Umzüge eine erhebliche Mehrbelastung von Arbeitsnehmern durch die Maklercourtage. Der Rechtsausschuss hatte zuvor bereits empfohlen, die Anträge abzulehnen (17/4614).

Massentierhaltung im Außenbereich wird nicht eingeschränkt: Der Bundestag hat sich am 24. Februar dagegen ausgesprochen, Massentierhaltung außerhalb von geschlossenen Ortschaften zu beschränken und das Baugesetzbuch entsprechend zu ändern. Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (17/1582) lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung ab. 291 Abgeordnete stimmten gegen den Vorschlag, 65 dafür, 178 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Die Grünen hatten vorgebracht, der ländliche Raum sei durch die extrem starke Zunahme von Bauvorhaben zur gewerblichen Tierhaltung im Außenbereich in seiner Entwicklung gefährdet. Dies sei darauf zurückzuführen, dass Paragraf 35 Absatz 1 Nummer 4 des Baugesetzbuches zu großzügig ausgelegt werde. In dieser Vorschrift werde die gewerbliche Massentierhaltung zu den Vorhaben gerechnet, die gerade im Außenbereich privilegiert zulässig sind.

100 Jahre Internationaler Frauentag: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 24. Februar aufgefordert, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen und in allen Phasen des Lebenslaufs zu verfolgen und Benachteiligungen in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und der Arbeitswelt aktiv entgegenzuwirken. Einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/4860) zu „100 Jahre Internationaler Frauentag“ nahm er mit der Koalitionsmehrheit an. Auch soll sich die Regierung dafür einsetzen, dass die Zahl von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst erhöht wird. Dazu soll sie einen Stufenplan zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten vorlegen.

SPD-Antrag zur Leiharbeit abgelehnt: Mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 24. Februar einen Antrag der SPD (17/4189) abgelehnt, einen Missbrauch der Leiharbeit zu verhindern. Bündnis 90/Die Grünen unterstützen den Antrag. Das Parlament folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/4756). Die SPD wollte gesetzlich verankern, dass Leiharbeitskräfte und Stammbelegschaften gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten, dass nur für die Dauer eines Einsatzes geltende Arbeitsverträge mit Leiharbeitskräften verboten werden, dass Mitbestimmungsrechte für die Betriebsräte der Entleihfirmen auch hinsichtlich der Leiharbeiter geschaffen und Leiharbeitseinsätze in einer Firma auf ein Jahr begrenzt werden. Auch sollte ein branchenunabhängiger Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde eingeführt werden, so die SPD.

Keine Rentenänderungen für einzelne ostdeutsche Bevölkerungsgruppen: 19 Anträge hatte die Linksfraktion, ein Antrag hatten Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung vorgelegt: Alle lehnte der Bundestag am Donnerstag, 24. Februar 2011, auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/4769) in namentlicher Abstimmung ab. Den Antrag der Grünen lehnten 313 Abgeordnete ab, 264 befürworteten ihn, es gab eine Enthaltung. Im Einzelnen ging es der Linksfraktion um eine Korrektur der Überleitung von DDR-Alterssicherungen in bundesdeutsches Recht (17/1631, nur Die Linke dafür), um „gerechte Alterseinkünfte für Beschäftigte im Gesundheits-und Sozialwesen der DDR“ (17/3871, Enthaltung der SPD), um eine „gerechte Lösung für rentenrechtliche Situationen von in der DDR Geschiedenen“ (17/3872, Die Linke und die Grünen dafür), um eine „gerechte Versorgungslösung für Ballettmitglieder in der DDR (17/3873, Enthaltung von SPD und Grünen), um Regelungen der Ansprüche der Bergleute der Braunkohleveredlung (17/3874, Enthaltung von SPD und Grünen), um die “Beseitigung von Rentennachteilen für Zeiten der Pflege von Angehörigen in der DDR„ (17/3875, Enthaltung von SPD und Grünen), um eine rentenrechtliche Lösung für Land- und Forstwirte, Handwerkerinnen und Handwerker, andere Selbstständige sowie deren mithelfende Familienangehörige aus der DDR (17/3876, Enthaltung der SPD), um die rentenrechtliche Anerkennung von zweiten und vereinbart verlängerten Bildungswegen sowie Forschungsstudien und Aspiranturen in der DDR (17/3877, Enthaltung der SPD), um die rentenrechtliche Anerkennung von DDR-Regelungen für ins Ausland mitgereiste Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie von im Ausland erworbenen Ansprüchen (17/3878, Enthaltung der SPD), um die rentenrechtliche Anerkennung aller freiwilligen Beiträge aus DDR-Zeiten (17/3879, Enthaltung der SPD), um ein befristetes System “sui generis„ für die Beseitigung des “Versorgungsunrechts bei den Zusatz- und Sonderversorgungen der DDR„ (17/3880, nur Die Linke dafür), um Vertrauensschutz für Versorgungsberechtigte der DDR mit einem Ruhestandsbeginn bis zum 30. Juni 1995 (17/3881, nur Die Linke dafür), um die Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung für Angehörige der Deutschen Reichsbahn der DDR (17/3882, Enthaltung der SPD), um die Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung für Angehörige der Deutschen Post der DDR (17/3883, Enthaltung der SPD), um eine angemessene Altersversorgung für Professorinnen und Professoren neuen Rechts, Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst und weitere Beschäftigte universitärer und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen in Ostdeutschland (17/3884, Enthaltung der SPD), um eine angemessene Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der DDR, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben (17/3885, Enthaltung der SPD), um eine angemessene Altersversorgung für Angehörige von Bundeswehr, Zoll und Polizei, die mit DDR-Beschäftigungszeiten nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben (17/3886, nur Die Linke dafür), um eine einheitliche Regelung der Altersversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz der DDR (17/3887, Enthaltung von SPD und Grünen) und um Wertneutralität im Rentenrecht auch für Personen mit bestimmten Funktionen in der DDR (17/3888, nur Die Linke dafür). Den Grünen ging es in ihrem Antrag (17/4195) um eine bessere Versorgung der in den neuen Ländern vor dem 1. Januar 1992 Geschiedenen. CDU/CSU und FDP stimmten gegen, SPD, Linke und Grüne für den Antrag.

Restrukturierungsfonds unter parlamentarischer Kontrolle: Der im vergangenen Jahr per Gesetz eingerichtete Banken-Restrukturierungsfonds wird künftig parlamentarisch kontrolliert. Auf gemeinsamen Antrag aller fünf Fraktionen (17/4859) beschloss der Bundestag am 24. Februar einstimmig, das bereits bestehende Gremium nach Paragraf 10a des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes mit der Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle zu betrauen, die Paragraf 16 Absatz 1 des Restrukturierungsfondsgesetzes vorsieht. Mit diesem Gesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, um in Schieflage geratenen systemrelevanten Kreditinstituten mittels eines Sanierungs- und Reorganisierungsverfahrens zu helfen, ohne den Steuerzahler allein damit zu belasten. Die Banken zahlen dazu eine Bankenabgabe in einen Restrukturierungsfonds ein. Das nun mit der Kontrolle dieses Fonds beauftragte parlamentarische Gremium existiert bereits seit dem 28. November 2008 und wurde damals eingerichtet, um den im Zuge der Finanzkrise gebildeten Finanzmarktstabilisierungsfonds, das 480-Milliarden-Euro-Rettungspaket des Bundes für die Banken, zu kontrollieren. Vorsitzender des neunköpfigen Gremiums ist Florian Toncar (FDP).

Kein Privatisierungsverbot für Äcker, Seen und Wälder: Der Bundestag hat am 24. Februar einen Antrag der Linksfraktion (17/239) abgelehnt, in dem sich die Fraktion gegen eine Privatisierung von Äckern, Seen und Wäldern in den neuen Ländern ausgesprochen hatte. Auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/587) sprach sich der Bundestag bei Enthaltung von SPD und Grünen in namentlicher Abstimmung mit 313 Nein-Stimmen bei 69 Ja-Stimmen und 196 Enthaltungen gegen den Antrag aus. Die Linke wollte weitere Privatisierungen aus den Beständen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH, die ehemals volkseigene Flächen in den neuen Ländern vermarktet, sowie von Seen und Kleingewässern stoppen.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 24. Februar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 218 bis 223 übernommen (17/4711, 17/4712, 17/4713, 17/4714, 17/4715, 17/4716). (vom/nt/eis)

 

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