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Umwelt

Zustimmung zur Koalitionsinitiative zum Kinderlärm

Weitgehende Einigkeit herrschte am Montag, 14. März 2011, unter den Sachverständigen während einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über eine geplante Änderung des Bundes-Immissionsgesetzes. Laut Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/4836) soll in das Gesetz folgender Passus eingefügt werden: „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“

Klagen von Anwohnern verhindern

Damit sollen Klagen von Anwohnern gegen Kinderlärm erschwert beziehungsweise verhindert werden. Bei der Anhörung beurteilten die sechs Experten den Vorstoß der Abgeordneten, Kinderlärm in der Gesellschaft zu privilegieren, überwiegend positiv.

Prof. Dr. Martin Schulte von der Technischen Universität Dresden stellte sich als vierfachen Familienvater und Anwohner einer Kindestagesstätte vor, der beide Sichtweisen versteht. Er bezeichnete sich als „grundsätzlich mit dem Gesetzentwurf einverstanden“ und gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Gesetzesänderung eine „befriedene Wirkung“ haben werde.

„Möglichkeiten der Lärmminderung ausschöpfen“

Er mahnte aber auch an, dass technische Möglichkeiten einer Lärmminderung, wie beispielsweise das Entfernen einer Röhrenrutsche an der Nachbargrenze oder die Anschaffung von Bobbycars mit leisen Reifen, ausgeschöpft werden sollten.

Zudem sei der Bring- und Abholverkehr vor Kindergärten und Kindertagesstätten häufig einer der Hauptstreitpunkte mit Anwohnern. Hier sollten die zuständigen Straßenverkehrsbehörden tätig werden, so Schulte.

„Kommunikation mit der Nachbarschaft wichtig“

Auch Christian Popp von dem Beratungsbüro Lärmkontor GmbH sprach die Problematik der Chauffeurdienste an und betonte aus Sicht eines Lärmgutachters die Bedeutung von geräuscharmen Spielgeräten. Außerdem ist seiner Ansicht nach Kommunikation mit der Nachbarschaft „extrem wichtig“.

Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht, Prof. Dr. Ondolf Rojahn, lobte den Gesetzesvorstoß, der Rechtssicherheit für Nachbarn und Betreiber der Einrichtungen schaffe. Er kritisierte allerdings eine „offene Flanke“ des Gesetzes, da es im Entwurf heiße, dass von Kinderlärm im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ausgehe. Diese Formulierung lasse Interpretationsmöglichkeiten offen. Stattdessen schlug er vor einzufügen, dass Kinderlärm in Wohngebieten hinnehmbar sei.

„Einbeziehung von Jugendlichen fehlt“

Einige Experten kritisierten die Festlegung des Gesetzes auf Kinderlärm und Kindereinrichtungen. Rainer Grund vom Baurechtsamt Stuttgart mahnte an, dass die Einbeziehung von Jugendlichen und ihrem Lärm in dem Entwurf fehle. Auch Peter Apel vom Planungsbüro Stadt-Kinder begrüßte die Initiative, betonte aber, Jugendliche würden dabei ausgegrenzt. Gerade sie hätten meist keine Orte, an denen sie sich treffen könnten. „Wir brauchen Jugendtreffs“, sagte er.

Ähnlich äußerte sich Peter Hahn vom Landessportbund Berlin, der sich auch gegen eine strikte Trennung von Kindern und Jugendlichen aussprach. Diese sei in der Praxis kaum möglich. (ah)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Christian Popp, Lärmkontor GmbH
  • Prof. Dr. Martin Schulte, Juristische Fakultät der Universität Dresden
  • Prof. Dr. Ondolf Rojahn
  • Matthias Hahn, Bürgermeister von Stuttgart (Referat Städtebau und Umwelt)
  • Peter Hahn, Landessportbund Berlin e.V.
    Peter Apel,
    Planungsbüro Stadt-Kinder

 

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