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Familie

Aktionsplan zur Behindertenrechtskonvention in Arbeit

Symbolbild Behinderung

(© pa/Bildagentur-online)

Drei Anträge zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland hat der Bundestag am Freitag, 18. März 2011, zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. In der 45-minütigen Debatte wurden ein Antrag von Union und FDP (17/4862) und zwei Anträge der Linksfraktion (17/4911, 17/5043) debattiert.

Im Hintergrund der Diskussion steht der nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der voraussichtlich im Juni 2011 vorgestellt wird.

„Überwältigende Zahl an guten Ideen“

Hans-Joachim Fuchtel, CDU-Abgeordneter und parlamentarischer Staatssekretär im Arbeitsministerium, berichtete zu Beginn der Debatte über die aktuelle Erarbeitung des nationalen Aktionsplans. Sie erfolge zusammen mit Verbänden der Behindertenhilfe; man habe bereits eine „überwältigende Zahl an guten Ideen“ gesammelt.

Fuchtel kündigte an, dass die Bundesregierung in Zukunft die Statistiken über das Leben von Menschen mit Behinderungen verbessern wolle, denn „bislang wissen wir nicht genug über ihre Situation“.

Fuchtel sagte, schon heute gebe Deutschland mehr als 47 Milliarden Euro im Jahr ausgeben, um Menschen mit Behinderungen zu pflegen, einzugliedern und zu rehabilitieren.

„Auf die Qualität kommt es an“

Die FDP-Sozialpolitikerin Gabriele Molitor lobte die bisherige Arbeit am nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Tatsache, dass sich die Vorstellung des Berichts verzögere, zeige vor allem, dass es der Regierung „auf die Qualität ankommt“.

Menschen mit Behinderungen bräuchten in Bereich von Bildung, Arbeit und Wohnen „keine Sonderwelten“. Der zunehmende Fachkräftemangel in Deutschland biete „gute Chancen“ für Menschen mit Behinderungen, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden.

Vom Fürsorgeprinzip zum Teilhabeprinzip

Die CDU-Abgeordnete Maria Michalk sagte, die UN-Behindertenrechtskonvention stelle einen grundlegenden Wechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip zum umfassenden Teilhabeprinzip für die Betroffenen dar. In Deutschland bestehe eine Kluft zwischen guten gesetzlichen Regelungen und ihrer mangelhaften Anwendung, sagte sie.

Hörbehinderte Jugendliche hätten beispielsweise die Möglichkeit, ihre Ausbildung bei einem regulären Betrieb und nicht in einer Sondereinrichtung zu absolvieren; viele Betroffenen scheiterten jedoch daran, bei einer Vielzahl von Einrichtungen die richtigen Zuschüsse zu beantragen. „Allein für die Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen existieren in Deutschland mehr als Tausend Ausnahmeregelungen“, beklagte Michalk.

„Drücken Sie endlich auf die Tube!“

SPD-Sozialpolitikerin Gabriele Hiller-Ohm kritisierte in ihrer Rede, dass sich die Vorstellung des nationalen Aktionsplans verzögere. „Drücken Sie endlich auf die Tube!“, rief sie den Regierungsfraktionen zu. Den Antrag von Union und FDP bemängelte sie als zu wenig konkret.

Sie regte an zu prüfen, ob sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention auch ein individueller Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen ergebe, den behinderte Menschen einklagen könnten. Hiller-Ohm beklagte in ihrer Rede außerdem, dass durch die neuerliche Reform des Hartz-IV-Satzes behinderte Menschen, die in Wohngemeinschaften oder bei ihrer Eltern lebten, 70 Euro weniger im Monat bekämen.

„Nicht für die Umsetzung getan“

Dr. Martina Bunge, Abgeordnete der Linksfraktion, warf der Regierung vor, auf Bundesebene bislang nichts für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan zu haben.

Viele Menschen würden beispielsweise durch Behindertensport „neue Lebensfreude schöpfen“, deshalb müssten solche Angebote finanziell endlich besser ausgestattet werden. Auch müssten behinderte Menschen selber entscheiden dürfen, ob sie alleine oder in einem Heim wohnen wollen.

„Menschenrechte nicht unter Finanzierungsvorbehalt stellen“

Markus Kurth von Bündnis 90/Die Grünen kritisierte vor allem, dass die Vorschläge im Antrag von Union und FDP unter einem Finanzierungsvorbehalt stünden. „Die Ausübung von Menschenrechten darf nicht von den Kosten abhängig gemacht werden“, forderte er.

Auch für das Recht auf Versammlungsfreiheit würde zu Millionenkosten für Polizeieinsätze bei Demonstrationen führen, genauso das Recht auf politische Willensbildung, beispielsweise durch die Parteienfinanzierung. Trotzdem wäre es absurd, diese Rechte von einem Finanzierungsvorbehalt abhängig zu machen, argumentierte Kurth. Für die Rechte behinderter Menschen gelte das genauso. (ktk)

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