Bundestag berät Änderungen im EU-Emissionshandel
Der Bundestag berät am Donnerstag, 7. April 2011, ab 14.15 Uhr in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortent- wicklung des Emissionshandels (17/5296). Mit dem Gesetz sollen die nationalen Rechtsgrund- lagen für die zukünftige Ausgestaltung und Erwei- terung des europäischen Emissions- handelssystems geschaffen und dadurch neue Vorgaben der Richtlinie über den Emissionshandel umgesetzt werden. Für die Debatte sind 45 Minuten vorgesehen.
„Treibhausgase kosteneffizient verringern“
Das Gesetz soll die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem EU-weiten Handelssystems schaffen, um durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.
In ihrem Entwurf nennt die Bundesregierung das europäische Emissionshandelssystem ein „zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik“.
Luftverkehr ab 2012 in den Emissionshandel einbezogen
Die Richtlinie 2003/87/EG war bereits in den Jahren 2008 und 2009 geändert worden. So wird der Luftverkehr ab 2012 in das europäische Emissionshandelssystem einbezogen. Außerdem sieht eine weitere Änderungs der Richtlinie eine stärkere Harmonisierung des Emissionshandelssystems, eine Absenkung des Gesamtmenge an Berechtigungen sowie die Einbeziehung weiterer Treibhausgase und zusätzlicher Industrietätigkeiten für die Zeit ab 2013 vor.
Diese neuen Vorgaben der Richtlinien sollen mit dem Gesetz in deutsches Recht umgesetzt werden. (ah)