Bundestag beschließt neue Regeln für Investmentfonds
Die Koalitionsfraktionen haben die Änderungen im Investmentfondsrecht als wichtigen Beitrag zur Stärkung des Marktes, aber auch zur Verbesserung des Anlegerschutzes bezeichnet. In der abschließenden Debatte des Deutschen Bundestages am Freitag, 8. April 2011, sagte der CDU/CSU-Finanzexperte Peter Aumer, man müsse die „Lehren aus der Finanzkrise ziehen, die Europa und die Welt erschüttert“ hätten. Die neuen Vorschriften würden einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Qualität von Investmentfondsgeschäften, aber auch einen Betrag zur Verbesserung des Anlegerschutzes leisten.
CDU/CSU: Schritt zu einheitlichem europäischen Markt
Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) sagte, das Gesetz sei für die Branche „so etwas ähnliches wie das Grundgesetz“. Brinkhaus sprach wie der FDP-Finanzexperte Björn Sänger von einem „Meilenstein für den Investmentfondsmarkt“. Der weitere Schritt hin zu einem einheitlichen europäischen Markt diene auch den Interessen der Anleger, die dadurch weniger Kosten hätten.
Investmentfonds, so lobte Sänger, seien „im Prinzip so eine Art moderner VEB“ (Volkseigener Betrieb): Nirgendwo sonst hätten breite Bevölkerungsschichten die Möglichkeit, sich an Produktivvermögen in einer Volkswirtschaft so einfach zu beteiligen.
Grenzüberschreitende Portfolioverwaltung
Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/65/EG „zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (17/4510, 17/4811) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/5403, 17/5417) mit den Stimmen der CDU/CSU- und FDP-Fraktion zu. SPD und Linksfraktion stimmten dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Mit dem auch als „OGAW-IV-Umsetzungsgesetz“ bezeichneten Gesetz wird die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden kollektiven Portfolioverwaltung geschaffen. Dies geschieht durch die Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften.
Beweislast beim Anleger
Auch grenzüberschreitende Fondsverschmelzungen werden leichter möglich. Außerdem gibt es eine bessere Anlegerinformation „durch Einführung eines Dokuments, das die wesentlichen Anlegerinformationen enthält“.
Zu den von der Koalition bei den Beratungen im Finanzausschuss durchgesetzten Änderungen gehört, dass nicht mehr die Kapitalanlagegesellschaft, sondern der Anleger nachweisen muss, dass er Informationen nicht erhalten hat. Damit soll das Entstehen von „unkalkulierbaren Schadenersatzrisiken“ für die Gesellschaften vermieden werden.
„Informationsflut vermeiden“
Auch aufgrund der Tatsache, dass viele Änderungen der Vertragsbedingungen von Kapitalanlagegesellschaften aufgrund von Gesetzesänderungen erfolgen würden oder rein technischer Natur seien, soll das Ausmaß der Anlegerinformation begrenzt werden.
„Um eine Informationsüberflutung zu vermeiden, wird die Pflicht zur direkten Information der Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers auf wesentliche Änderungen der Vertragsbedingungen beschränkt sein“, heißt es in der Begründung der vom Finanzausschuss beschlossenen Änderungen.
SPD: Zeit der Deregulierung endgültig vorbei
Der SPD-Finanzexperte Carsten Sieling sagte, bei diesem Gesetz handele es sich „nicht um technisches Klein-Klein“, sondern es sei viel Musik drin. Die Koalition habe aber die Beratungen genutzt, um eine Reihe von schiefen Tönen hineinzubringen. Die Finanzkrise habe gezeigt: „Die Zeit der Deregulierung muss endgültig vorbei sein“, forderte Sieling.
Riskante und spekulative Geschäftsmodelle müssten beschränkt und der Anlegerschutz nach vorne gestellt werden. Durch dieses Gesetz würden jedoch gefährliche Hedgefonds die Möglichkeit zu Fusionen erhalten, und die Informationsrechte der Anleger seien eingeschränkt worden. Lothar Binding (SPD) beklagte, im Finanzbereich verliere man sich in einer großen Zahl an Einzelgesetzen.
Linke: Der Lobby nachgegeben
Harald Koch (Die Linke) warf der Koalition vor, sie erwecke den Eindruck, ihre Hausaufgeben nach der Finanzkrise erledigt zu haben. In Wirklichkeit hätten CDU/CSU und FDP aber der Lobby nachgegeben.
Die Finanzbranche werde gemästet. Der im Gesetz enthaltene Anlegerschutz sei „Kosmetik“. Wichtig sei die Einführung einer Gesamtkostenquote bei den Fonds zur Kostentransparenz, was die Koalition aber ablehne.
Grüne: Gravierende Defizite bleiben
Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) lobte dagegen die Einführung einiger zusätzlicher Informationspflichten für Anleger: „Das ist richtig so.“
Einige gravierende Defizite würden jedoch bleiben, sagte Schick und verwies auf die auf den Anleger übergehende Beweislast, ob er eine Benachrichtigung des Fonds erhalten habe. (hle)