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Gesundheit

SPD scheitert mit Antrag zu Patientenrechten

Patientin und Arzt

(© pa/ Arco Images GmbH)

Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß für mehr Patientenrechte gescheitert. Der Bundestag lehnte einen entsprechenden Antrag der Sozialdemokraten (17/907, 17/5227) am Freitag, 8. April 2011, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. Der Antrag sei „nicht zielgenau und überzogen“, sagte der CDU- Abgeordnete Erwin Rüddel in der Plenardebatte. Zugleich kündigte er die Verabschiedung eines eigenen Patientenrechtegesetzes „in diesem Jahr“ an. Ziel sei es, Patienten „mehr Souveränität im Umgang mit Ärzten“ einzuräumen und „sie zu Partnern auf Augenhöhe zu machen“. Die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus sagte, ein wichtiges Ziel des bereits im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzes sei es, „Transparenz über die bereits umfangreichen Rechte“ herzustellen.

SPD: Zentraler Aspekt ist Patientensicherheit

Für die SPD-Vorlage mit dem Titel „Für ein modernes Patientenrechtegesetz“ votierte neben den Antragstellern auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. In dem Antrag verlangt die SPD-Fraktion, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz zusammenzuführen – ein Punkt, der unter den Fraktionen unstrittig ist.

Aus SPD-Sicht müssen die Patientenrechte zudem erweitert werden. Ein zentraler Aspekt sei die Patientensicherheit, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Marlies Volkmer. Dazu müssten „Fehlervermeidungssysteme in allen Krankenhäusern verbindlich“ vorgeschrieben werden. Sie fügte hinzu, wer in Kliniken eigene oder fremde Fehler melde, dürfe „keine arbeitsrechtlichen Sanktionen befürchten müssen“.

CDU/CSU: Beweislastumkehr gesetzlich verankern

Rüddel erläuterte, Grundlage für den geplanten Gesetzentwurf der Koalition werde ein Eckpunktepapier sein, das der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zöller, kürzlich in Abstimmung mit den Bundesministerien für Gesundheit und Justiz vorgelegt hat.

Vorgesehen ist darin unter anderem, einen Behandlungsvertrag ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen. Ferner sollen die Fristen, innerhalb derer Kassen über die Bewilligung medizinischer Leistungen entscheiden müssen, auf wenige Wochen verkürzt werden. Außerdem soll, der gängigen Rechtsprechung folgend, bei groben Behandlungsfehlern die Beweislastumkehr gesetzlich verankert werden. In diesen Fällen muss ein Arzt beweisen, nicht Schuld an einem Gesundheitsschaden zu haben.

„2011 Jahr des Patienten“

Der CDU-Abgeordnete Rüddel sagte, die Koalition habe versprochen, das Jahr 2011 „zum Jahr des Patienten zu machen. Und wir halten Wort.“ Mit Blick auf das Thema Umgang mit Behandlungsfehlern hob Rüddel hervor, die Koalition habe „nicht die Absicht, Ärzte unter Generalverdacht zu stellen“.

Aschenberg-Dugnus lehnte eine Ausdehnung der Bweislastumkehr „zu Lasten der Ärzte“ strikt ab. Das werde es mit der FDP nicht geben, stellte sie klar. „Eine Stärkung der Patientenrechte darf nicht auf Misstrauen aufgebaut werden“, sagte Aschenberg-Dugnus. Volkmer verwies darauf, dass auch die SPD keine generelle Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern anstrebe. Gleichwohl müsse diese erweitert werden, etwa wenn Behandlungsdokumentationen nicht vollständig seien.

Linke: Würde der Patienten in den Mittelpunkt rücken

Volkmer zeigte sich mit Blick auf die schwarz-gelben Pläne skeptisch. Was die Koalition bislang zustande gebracht habe, sei lediglich eine „Ankündigung“.

Die Linksparlamentarierin Kathrin Vogler betonte, die vorgelegten Eckpunkte „lassen befürchten, dass der lange angekündigte Entwurf nicht mehr werden wird als ein kleiner Hopser“. Aus Sicht der Linksfraktion müssten „Würde und Selbstbestimmung“ der Patienten im Gesundheitswesen insgesamt „stärker in den Mittelpunkt gerückt werden“.

Grüne kündigen eigenen Antrag für Patientenrechtegesetz an

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte Maria Klein-Schmeink, dem Patientenbeauftragten gebühre insofern ein Lob, als er es geschafft habe, mit seinen Eckpunkten „über die Koalitionsvereinbarung ein Stück hinauszugehen“. Dort stehe nämlich nur, dass bestehende Patientenrechte gebündelt werden sollten.

Mit Blick auf den Umgang mit Behandlungsfehlern betonte sie jedoch, Zöller bleibe „weit hinter dem zurück, was eigentlich notwendig wäre“. Klein-Schmeink kündigte an, ihre Fraktion werde in Kürze selbst einen Antrag für ein Patientenrechtegesetz in den Bundestag einbringen. (mpi)

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