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Gesundheit

SPD sagt Korruption im Gesundheitswesen Kampf an

Wie kann die Korruption im Gesundheitswesen bekämpft werden?

Wie kann die Korruption im Gesundheitswesen bekämpft werden? (© dpa - Report)

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verliert wegen Korruption im Gesundheitswesen nach Expertenmeinung jedes Jahr Milliarden Euro. Diesen Missstand will die SPD-Fraktion künftig wirksamer bekämpfen und hat dazu einen Antrag (17/3685) vorgelegt. Der Bundestag debattiert über die Vorlage in erster Lesung am Freitag, 27. Mai 2011, um voraussichtlich 13.10 Uhr. Die Debatte soll 45 Minuten dauern.

Die SPD-Fraktion bezieht sich in ihrem Antrag auf Schätzungen des „European Healthcare Fraud and Corruption Network“, nach denen sich die Verluste im Gesundheitswesen aufgrund von Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnung auf drei bis zehn Prozent der Ausgaben belaufen. „Das wären in Deutschland alleine bei den gesetzlichen Krankenkassen zwischen fünf und 18 Milliarden Euro pro Jahr“, schreiben die Abgeordneten.

„Lebensgefährliche Nachteile“

Neben dem finanziellen Schaden drohten den Patienten jedoch „vor allem zum Teil lebensgefährliche Nachteile bei der Behandlung, wenn zum Beispiel für die Auswahl einer Krebstherapie nicht die medizinischen Erfordernisse den Ausschlag geben, sondern mögliche Schmiergeldzahlungen an den behandelnden Arzt“, heißt es in dem Antrag weiter.

Als Gegenmaßnahme schlägt die SPD-Fraktion vor, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte künftig Straftatbestände darstellen. Dazu heißt es in dem Antrag, derzeit sei es in der staatsanwaltschaftlichen Praxis und in der juristischen Literatur höchst umstritten, ob sich niedergelassene Vertragsärzte überhaupt wegen Korruptionshandlungen strafbar machen können.

„Patienten strafrechtlich schützen“

Die Abgeordneten verlangen, dass es einen strafrechtlichen Schutz für die Patienten geben müsse, „der sicherstellt, dass nicht wirtschaftliche, sondern ausschließlich medizinische Beweggründe für die Art der Behandlung maßgeblich sind“.

Die Frage, wann Geschenke von Pharmaunternehmen an Ärzte einer Bestechung gleichkommen, beschäftigt derzeit auch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im vorliegenden Fall ist ein Pharmaunternehmen angeklagt, Ärzte bestochen zu haben, damit sie Patienten ihre Reizstromgeräte verschreiben. Im Gegenzug erhielten Ärzte für ihre Praxen hochwertige medizinische Geräte für einen günstigeren Preis oder umsonst.

„Systematische Fehlabrechnungen sanktionieren“

In ihrem Antrag fordern die Sozialdemokraten weiter, durch entsprechende gesetzliche Regelungen sicherzustellen, „dass systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden“.

Zudem müssten die Länder besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei errichten.

„Straftatbestand schaffen“

Außerdem regen die Abgeordneten einen besonderen, auf sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte abzielenden Straftatbestand zu schaffen. Zurzeit sei es so, dass das gesundheitliche Risiko für den Patienten und die Frage der Behandlungsqualität für die strafrechtliche Qualifizierung als Betrug keine Rolle spiele, wird in dem Antrag erläutert.

Wenn also Ärzte eines Krankenhauses operieren, ohne die dafür notwendigen Qualifikationen zu haben und dafür eine Rechnung gestellt wird, als ob der Eingriff vom dafür qualifizierten Arzt erbracht worden wäre, entstehe der Krankenkasse nach derzeitiger Rechtslage kein Schaden, weil die Leistung auch bei ordnungsgemäßer Erbringung hätte bezahlt werden müssen. (mpi)

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