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Parlament

Die Beschlüsse des Bundestages am 26. Mai

Symbolbild zu namentlicher Abstimmung

(DBT/Schüring)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Mai 2011 folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Privilegien für Kinderlärm: Einstimmig hat der Bundestag die zusammengeführten Gesetzentwürfe der Bundesregierung (17/5709) sowie der CDU/CSU- und FDP-Fraktion (17/4836) zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes angenommen. Es soll sichergestellt werden, dass Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen wird, im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung gilt. Ziel ist es, den Ausbau der Kinderbetreuung zu erleichtern. Der Antrag der SPD „Kinderlärm - Kein Grund zur Klage“ (17/881) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abgelehnt. Die Abgeordneten wollten erreichen, dass auch eine Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgenommen werden sollte. Auch die Fraktion Die Linke, deren Antrag „Für eine immissions- und baurechtliche Privilegierung von Sportanlagen“ (17/1742) zusätzlich eine Privilegierung von Sportanlagen beinhaltete , scheiterte. Ihr Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihrem Antrag „Vorrang für Kinder - Auch beim Lärmschutz“ (17/2925) eine Prüfung gefordert, wie eine Ausweitung der Baunutzungsordnung auf geltende Bebauungspläne, Klagen gegen Kinderlärm verhindern könnte. Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Der Bundestag folgte den Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (17/5957).

Dioxinskandal: Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP hat der Bundestag einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (17/4984, 17/5392) zugestimmt. Als Antwort auf Dioxinskandal Ende 2010 ist vorgesehen, dass Laboratorien, die in Lebens- und Futtermittelproben bedenkliche Mengen gesundheitsschädlicher Stoffe feststellen, sowie Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, die in Eigenkontrollen Dioxine und Furane feststellen, verpflichtet werden, ihre Kontrollergebnisse an die zuständigen Behörden zu melden. Zusätzlich wird in Zukunft bei Verstößen der Sanktionsrahmen für Straf- und Bußgelder auf 100.000 Euro verdoppelt und die Verunreinigung von Lebens- und Futtermitteln als Straftat geahndet. Ferner wird die Zusammenarbeit der für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer mit den Dienststellen des Zolls in Fällen der Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Nicht-EU-Staaten und mit dem Bundeszentralamt für Steuern in Fällen der Kontrolle des Internethandels geregelt. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Antrag der Linksfraktion (17/5377), der forderte, Lehren aus dem Dioxinskandal zu ziehen und dessen Ursachen zu bekämpfen, wurde mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP bei Enthaltung von SPD und Grünen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5958) und ein Entschließungsantrag der Sozialdemokraten (17/5959).

Neue Aufgabe für den Zoll: Auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/5960) wird die Zollverwaltung künftig die Einhaltung einer festgesetzten Lohnuntergrenze für sogenannte Leiharbeiter überwachen. Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke einem gemeinsamen Gesetzentwurf von Union und FDP zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (17/5761) zugestimmt. So soll die Gleichstellung der Leiharbeitnehmer mit vergleichbaren Stammarbeitnehmern beim Lohn gesichert werden. Bei 574 abgegebenen Stimmen votierten 450 Abgeordnete mit Ja, 124 enthielten sich. Ein Entschließungsantrag von Bündnis90/Die Grünen (17/5963) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen das Votum der Grünen und der Linksfraktion bei Enthaltung der SPD abgelehnt. Die Abgeordneten hatten unter anderem gefordert, dass bestehende Branchenmindestlöhne nicht durch Leiharbeit umgangen werden können und dass Mittel bereitgestellt werden, um das Personal der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ aufzustocken.

Umwandlungsgesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag einem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (17/3122) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/5930) angenommen. Die Änderungen beruhen auf EU-Vorgaben zu den Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen. Das Gesetz sieht Erleichterungen bei Berichtspflichten, bei der Prüfung durch Sachverständige, der Information der Inhaber von Unternehmensanteilen vor Beschlüssen und bei der Veröffentlichung bestimmter Unterlagen vor. Der Rechtsausschuss hatte zusätzlich unter anderem empfohlen, die Unterrichtungspflicht über Vermögensveränderungen auf Verschmelzungen und Spaltungen unter Beteiligung von Aktiengesellschaften zu beschränken. Die Unterrichtung selbst muss in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft stattfinden. Der Vorstand muss einen Verschmelzungsvertrag mündlich erläutern und über jede wesentliche Veränderung des Vermögens der Gesellschaft unterrichten, die seit dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags - oder der Aufstellung des Vertragsentwurfs - eingetreten ist.

Fernabsatzverträge: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen (17/5097) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/5819) zugestimmt. Der Anspruch eines Unternehmers gegen einen Verbraucher auf Zahlung von so genannten Nutzungswertersatz bei Widerruf eines Warenlieferungsvertrags im Fernabsatz wird damit an EU-Recht angepasst. Hintergrund ist, dass der Europäische Gerichtshof Anfang September 2009 entschieden hatte, die Bestimmung der EU-Richtlinie vom Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz stehe einer nationalen Regelung entgegen, wonach ein Unternehmer von einem Verbraucher für die Nutzung der im Fernabsatz verkauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann.

Mazedonien: Mit der breiten Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 26.Mai bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5710) zugestimmt. Darin spricht sich die Regierung für eine Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ein. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (17/5954).

EU-Pläne zum „kollektiven Rechtsschutz“: Kollektive Rechtsschutzinstrumente dürfen erst dann zur Beseitigung von Defiziten des materiellen Rechts beitragen, wenn sich Defizite und Lücken dieser Rechte zeigen. Solche Defizite seien aber nicht zu erkennen, heißt es in einer Entschließung, die der Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP ohne abschließende Aussprache verabschiedet hat. Er folgte damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/5956) zu einem Arbeitsdokument der EU-Kommission „Hin zu einem kohärenten europäischen Ansatz“ beim kollektiven Rechtsschutz. SPD und Bündnis 90/Die Grünen votierten gegen die Entschließung, Die Linke enthielt sich. Aus Sicht der EU-Kommission gibt es Defizite bei der Durchsetzung des EU-Rechts, wenn Rechtsverletzungen zulasten vieler Bürger oder Unternehmen gehen. Individualklagen seien häufig ungeeignet, um unerlaubtes Verhalten abzustellen oder Ersatz für dadurch erlitten Schaden zu erhalten. Das von Brüssel eingeleitete Konsultationsverfahren solle dazu dienen, gemeinsame Grundsätze für einen kollektiven Rechtsschutz zu ermitteln und herauszufinden, wie solche Grundsätze in die Rechtsordnung der Mitgliedstaaten eingebaut werden können. Der Bundestag stellt in seiner Entschließung fest, dass es keinen Bedarf für weitere kollektive Rechtsschutzinstrumente gibt und er solchen Instrumenten auch „aus prinzipiellen Erwägungen“ kritisch gegenübersteht. Mit dem Beschluss sollen der Kommission die „erheblichen inhaltlichen Zweifel“ im Hinblick auf die mögliche Ausgestaltung und die Rechtsfolgen solcher Instrumente verdeutlicht werden.

Professor Bernd Grzeszick zum Prozessbevollmächtigten bestellt: Der Bundestag hat einvernehmlich den Bundestagspräsidenten gebeten, Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M. (Cambridge) als Prozessbevollmächtigten in einem Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren (Aktenzeichen: 2 BvC 3/11) vor dem Bundesverfassungsgericht zu bestellen und im Verfahren eine Stellungnahme abzugeben. Er folgte damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/5952). Der Beschwerdeführer rügt Verstöße gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes bei der Bundestagswahl 2009. Die abgegebenen Stimmen hätten nicht den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben können, was unter anderem an der Einteilung der Wahlkreise auf der Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung statt auf der Grundlage der Zahl der Wahlberechtigten liege. Das Gericht hatte den Bundestag gebeten, bis 15. Juni 2011 zu sagen, inwieweit der Anteil der nicht wahlberechtigten Deutschen an der deutschen Wohnbevölkerung bezogen auf die einzelnen Wahlkreise Einfluss auf das Gewicht der Erststimmen haben kann und inwieweit dieser Anteil regelmäßig in die Entscheidung über den Zuschnitt der Wahlkreise eingeht.

Katastrophenabwehr in Europa: Der Katastrophenschutz in Europa muss nach Auffassung des Bundestages maßgebliche Sache der EU-Mitgliedstaaten bleiben. Dies beschloss der Bundestag, als er einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/5194) gegen das Votum der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD annahm. Die Bundesregierung müsse daher beim Ausbau des europäischen Katastrophenschutzes darauf hinwirken, dass das Subsidiaritätsprinzip nicht verletzt wird und der EU-Katastrophenschutz den inländischen nicht ersetzt. Unterstützt wird aber das Vorhaben der EU-Kommission, die Katastrophenabwehr effizienter zu machen und sie mit der humanitären Hilfe enger zu verzahnen. Alle übrigen Fraktionen lehnten einen Antrag der Linksfraktion (17/4672) ab, wonach die Bundesregierung sich in der EU für eine zivile, unabhängige Katastrophenabwehr einsetzen sollte. Vor allem die Verzahnung ziviler und militärischer Instrumente sei abzulehnen, so Die Linke. Den Beschlüssen lag eine Empfehlung des Innenausschusses (17/5809) zugrunde.

Rente ab 67 bleibt: Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (17/3546) sowie Anträge der Fraktionen Die Linke (17/2935), SPD (17/3995) und Bündnis 90/Die Grünen (17/4046) zur Diskussion um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit abgelehnt. In ihrem Gesetzentwurf mit dem Titel „Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ forderte die Linksfraktion unter anderem, mit dem schrittweisen Umstieg auf die Rente mit 67 erst im Jahr 2016 zu beginnen - und damit den Start der Rente mit 67 um vier Jahre nach hinten verschieben. In ihrem Antrag forderte die Fraktion zudem unter anderem, die Anhebung der Regelaltersrente auf 67 Jahre „vollständig“ zurückzunehmen. Der Antrag der SPD-Fraktion sah vor, den Start der Rente mit 67 zu verschieben, weil die Voraussetzungen gegenwärtig nicht gegeben seien. Zudem forderte die Fraktion die Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission „Zukunft der Arbeit für Ältere und der Alterssicherung“ aus Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern, der Wissenschaft und Sozialverbände, die nach dem Prinzip einer Enquete-Kommission durch die Fraktionen zu besetzen sei. Diese solle die Bundesregierung bei der Erstellung der Berichte zur Rente mit 67 unterstützen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderten bessere Voraussetzungen für die Rente mit 67. Die Bundesregierung solle Maßnahmen der Weiterbildung und Qualifizierung, der Beschäftigungsförderung für Ältere sowie für mehr „gute Arbeit“ ergreifen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass die Tarifpartner mehr als bisher in die Verantwortung genommen werden, „das Thema Weiterbildung in die betriebliche Praxis zu integrieren“. Weiterhin forderten die Abgeordneten „Maßnahmen für fließende Übergänge in den Ruhestand“ und schlugen hierfür eine Teilrente für Menschen ab 60 vor, die ihre Arbeitszeit verringern. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte empfohlen, sowohl die Anträge der SPD und der Grünen abzulehnen (17/5297) als auch den Gesetzentwurf und den Antrag der Linksfraktion zurückzuweisen (17/5298).

Anträge zum Rentenrecht abgelehnt: Zwei Anträge zur Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland hat der Bundestag am 26. Mai abgelehnt und folgte damit den Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/5961, 17/5962). Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5207) sollte „zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine grundsätzliche Vereinheitlichung aller maßgeblichen Bezugsgrößen zur Entstehung und Berechnung der Rente in Ost und West“ durchgeführt werden. Die Grünen forderten unter anderem die Anhebung des aktuellen Rentenwertes Ost sowie der Beitragsbemessungsgrenze Ost auf den aktuellen Rentenwert West sowie die Beitragsbemessungsgrenze West. Der Antrag scheiterte an den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linke. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich dafür aus. Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke forderten in ihrem Antrag (17/4192) eine Verbesserung für die Bestandsrentnerinnen und Rentner im Osten, ohne dass eine Verschlechterung für die Westrentner sowie die Beitragszahler entsteht. Zudem solle die Bemühung einer wirtschaftlichen Angleichung der Lebensverhältnisse im Osten an die im Westen ersichtlich werden. In der namentlichen Abstimmung stimmten 503 Abgeordnete für und 63 gegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses, der die Ablehnung des Antrages empfohlen hatte. Insgesamt gaben 566 Abgeordnete ihre Stimmkarten ab.

Verpackungsverordnung: Gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag einen Antrag der SPD (17/5484) abgelehnt, in dem eine „vorurteilsfreie Prüfung der Modelle zur Wertstofferfassung im Rahmen des Planspiels zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ verlangt worden war. Das Parlament schloss sich damit einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/5886) an. Die SPD hatte die Regierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei dem im Zusammenhang mit einer früheren Novelle der Verordnung vereinbarten Planspiel und dem moderierten Dialog zur Organisation und Finanzierung einer Abfall- oder Wertstofferfassung alle Modell „vorurteilsfrei“ untersucht werden. Das Planspiel dient dazu, das System der Verpackungsentsorgung umfassend zu überprüfen.

Schwule, lesbische und transsexuelle Jugendliche: Der Bundestag hat einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4546), schwule, lesbische und transsexuelle Jugendliche zu stärken, gegen das Votum aller Oppositionsfraktionen auf Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/4954) abgelehnt. In dem Antrag hatte die Fraktion eine weitergehende Sensibilisierung für die Belange und Rechte dieser Jugendlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie einen verstärken Kampf gegen Mobbing und Homophobie gefordert. Unter anderem sollte die Bundesregierung Präventionsstrategien entwickeln und schwul-lesbische Jugendarbeit umfassend fördern.

Entschließungsantrag zum G8-Gipfel abgelehnt: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit eine Forderung der Fraktion Die Linke abgelehnt, wonach die G8-Treffen der acht führenden Industrienationen abgesagt und bei allen künftigen G20-Konferenzen der führenden Industrie- und Schwellenländer Vertreter von Entwicklungsländern gleichberechtigt teilnehmen sollten. In ihrem Entschließungsantrag (17/5951) hatten die Abgeordneten gefordert, die Bundesregierung solle sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, die Entscheidungsprozesse zur Neugestaltung des globalen Wirtschafts- und Finanzsystems zu demokratisieren, die Finanzmärkte effektiv unter demokratische Kontrolle zu stellen sowie eine Wende zur nachhaltigen Regulierung der Weltwirtschaft einzuleiten. Auch solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die selbstbestimmte soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Süden, die Bekämpfung von Armut, Hunger und Krankheiten, die Herstellung von Ernährungssouveränität sowie der Schutz der natürlichen Ressourcen in den Mittelpunkt der internationalen Zusammenarbeit gestellt werden.

Menschenrechte in multinationalen Unternehmen: Abgelehnt hat der Bundestag Anträge der SPD (17/4668) und der Linksfraktion (17/4669) zum Menschenrechtsschutz in multinationalen Unternehmen. Union und FDP lehnten beide Anträge ab, die Grünen stimmten für den SPD-Antrag, Die Linke enthielt sich. Die SPD stimmte gegen den Antrag der Linksfraktion, die Grünen enthielten sich. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/5756) zugrunde. Die SPD hatte sich für eine Revision der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen eingesetzt, um den Schutz der Menschenrechte zu stärken. Die Linke hatte sich für einen verpflichtenden Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen ausgesprochen. Die Leitsätze sollten Sanktionen gegen Unternehmen enthalten, die Menschenrechte verletzen.

Europäischer Auswärtiger Dienst: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4043) abgelehnt, wonach der „friedenspolitische und krisenpräventive Auftrag des Europäischen Auswärtigen Dienstes“ jetzt umgesetzt werden sollte. Die Fraktion hatte die Regierung aufgefordert, sich für einen klaren zivilen Primat des Dienstes einzusetzen und dafür zu sorgen, dass Stellenbesetzungen den zivilen Charakter wiederspiegeln. Auch sollte sich die Regierung für die Gründung einer europäischen Schulungsakademie für den Europäischen Auswärtigen Dienst einsetzen und einen Pool von Spezialisten zur Weiterentwicklung des Europäischen Zivilen Friedenskorps schaffen. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (17/5307) zugrunde.

Kranken- und Pflegeversicherung: Zwei Initiativen der Linksfraktion und eine von Bündnis 90/Die Grünen zur Kranken- und Pflegeversicherung hat der Bundestag abgelehnt. Dem Antrag, die gesetzliche Krankenversicherung für Solo-Selbstständige bezahlbar zu gestalten (17/777), stimmte nur Die Linke selbst zu, die Grünen enthielten sich. Die Fraktion hatte die Regierung aufgefordert zu verhindern, dass die Höhe der Beiträge die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten, geringverdienenden Solo-Selbstständigen finanziell überfordert. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/5566) zugrunde. Keine Mehrheit fand auch der Antrag (17/780), auch für Hilfebedürftige in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung das Existenzminimum zu wahren. Union, SPD und FDP lehnten ihn auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/5630) ab, die Grünen enthielten sich. Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger sollten genau den Betrag ausgezahlt bekommen, den sie im Basistarif an die privaten Kranken- und Pflegeversicherer zahlen müssen. Schließlich lehnte der Bundestag auch den Gesetzentwurf der Grünen (17/548) ab, durch den die „Benachteiligung von privat versicherten Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II“ beseitigt werden sollte. Auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/5629) lehnten Union und FDP die Vorlage ab, die SPD stimmte ihr zu, Die Linke enthielt sich. Die Grünen verweisen darin auf die Finanzierungslücke der privatversicherten Hartz-IV-Empfänger, die nicht mehr in die gesetzliche Versicherung wechseln können. Die Prämie des Basistarifs in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung liege aber über dem Zuschuss, den die Betroffenen erhalten. Die Grünen wollten die Basistarifprämie absenken und damit an den reduzierten Beitrag der gesetzlichen Versicherung anpassen.

Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen: Keine Mehrheit haben im Bundestag Anträge der SPD zur Altschuldenentlastung für Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern (17/1154) und der Linksfraktion für eine Streichung dieser Altschulden (17/1148). Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/5000). Den SPD-Antrag lehnten Union, FDP und Linke ab, die Grünen enthielten sich. Den Antrag der Linksfraktion lehnten alle übrigen Fraktionen ab. Die SPD wollte die Bundesregierung auffordern, mit den Ländern abzustimmen, in welchem Rahmen Gelder für den Abriss oder Umbau von Wohnungen und für die Aufwertung von Wohnquartieren in Ostdeutschland zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch sollte die Regierung eine abschließende Regelung zu den Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen vorlegen, die einen Stadtumbau ermöglicht. Die Linke hatte die Regierung aufgefordert, den Stadtumbau im Osten nicht durch ungelöste Altschulden der Wohnungsunternehmen zu gefährden und mit der Lösung dieser Problematik noch in diesem Jahr zu beginnen. Bei Enthaltung der Linksfraktion lehnte der Bundestag mit der Mehrheit von Union und FDP einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4698) ab, die Altschuldenhilfe neu auszurichten. Auch hierzu lag eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses (17/5124) vor. Die Grünen hatten verlangt, dass die Altschuldenhilfe über das Jahr 2013 hinaus fortgesetzt werden sollte, solange das Programm Stadtumbau Ost läuft. Eine Anschlussregelung zur bisherigen Altschuldenentlastung sollte so aussehen, dass künftig alle belasteten Wohnungsunternehmen und -eigentümer Altschuldenhilfe beantragen können, wobei sich der Entlastungsbetrag an der durchschnittlichen Höhe von 55 Euro für jeden abgerissenen Quadratmeter orientieren sollte.

UN-Millenniumkampagne: Abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag der SPD-Fraktion (17/5897), die deutsche UN-Millenniumkampagne zu erhalten. Dabei geht es um die Kampagne zur Erreichung der Ziele, die die Vereinten Nationen im Jahr 2000 für das neue Jahrtausend (Millennium) im Hinblick auf den Kampf gegen Hunger und Krankheit und für Bildung in den ärmsten Ländern formuliert haben. Die acht Ziele der Millenniumserklärung sollen bis 2015 erreicht werden. Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung habe angekündigt, seine finanzielle Unterstützung der deutschen Kampagne zum 30. Juni 20011 einzustellen, heißt es in dem Antrag. Die SPD hatte die Regierung daher aufgefordert, die notwendigen Mittel bis 2015 bereitzustellen, damit die Kampagne ihre Arbeit über den 30. Juni hinaus fortsetzen kann.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 262 bis 268 übernommen (17/5780, 17/5781, 17/5782, 17/5783, 17/5784, 17/5785, 17/5786). (ah/vom/eis)

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