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Wirtschaft

Kontroverse um öffentlich-private Partnerschaften

Der Nahverkehr soll in öffentlicher Hand bleiben.

Der Nahverkehr soll in öffentlicher Hand bleiben. (dpa)

Als „undifferenziert und hochideologisch“ haben die Sozialdemokraten einen Antrag der Linksfraktion (17/5776) gegen weitere Privatisierungen öffentlicher Aufgaben und zur Aufhebung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes (ÖPP steht für öffentlich-private Partnerschaften) zurückgewiesen. Der SPD-Haushaltsexperte Johannes Kahrs warf der Linksfraktion in der ersten Beratung des Antrags am Freitag, 27. Mai 2011, im Bundestag vor, ÖPP-Projekte mit der sogenannten Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge wie der Energieversorgung unzulässig zu vermischen.

SPD: Licht und Schatten

Bei den ÖPP-Projekten, wo beispielweise private Träger Gebäude bauen, die der Staat dann anmietet, gebe es „Licht und Schatten“, sagte Kahrs, Es seien Fehler passiert, aber es gebe auch große Chancen. Man müsse sich jeden Fall genau anschauen, empfahl Kahrs. Auch sein Fraktionskollege Wolfgang Tiefensee warnte davor, den Gemeinden das Instrument ÖPP „aus der Hand zu schlagen“.

Senator Wolf: Keine ÖPP-Projekte mehr in Berlin

Der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) sagte, nach der Privatisierungswelle der neunziger Jahre habe man die Erfahrung gemacht, dass viele Versprechungen und Verheißungen nicht eingetreten seien. Oft seien die Preise gestiegen, während Investitionen zurückgefahren und die Arbeitsbedingungen verschlechtert worden seien.

Die öffentlich-privaten Partnerschaften seien nichts anderes als eine verdeckte Kreditaufnahme, die die kommunalen Haushalte durch lang laufende Verbindlichkeiten belaste. Daher werde das Land Berlin keine ÖPP-Projekte mehr eingehen.

„Klassische Daseinsvorsorge öffentlich betreiben“

Mit dem zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesenen Antrag wird auch das Ziel verfolgt, den Kommunen wieder ein stärkeres Recht auf unternehmerische Tätigkeit einzuräumen.

Nur wenn klassische Bereiche der Daseinsvorsorge wie Wasser- und Abwasserwirtschaft, Nahverkehr, Energieversorgung und Abfallwirtschaft in öffentlicher Hand betrieben würden, könne gewährleistet werden, dass die Bürger über qualitativ hochwertige Dienstleistungen flächendeckend und zuverlässig verfügen würden.

Vorteile der öffentlichen Hand

Städte, in denen die Rekommunalisierung bei Abfallentsorgung, Gas- und Wasserversorgung vonstatten ging, seien der Beweis, „dass die öffentliche Hand die Aufgabe besser und oft auch preiswerter erbringen kann“. Kommunale Unternehmen würden nicht unter Profiterwartungen wie die Privatwirtschaft stehen.

Gewinne öffentlicher Unternehmen könnten wieder in die kommunale Infrastruktur und in das kommunale Dienstleistungsangebot reinvestiert werden und blieben den Bürgern so direkt erhalten.

„Beschleunigungsgesetz aufheben“

Von besonderer Bedeutung ist für die Linksfraktion die Aufhebung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes. Die prekäre Haushaltslage vieler Kommunen habe die Übertragung öffentlicher Infrastruktur auf Private befördert. Zu einer echten Entlastung sei es jedoch nicht gekommen: „Erfahrungen zeigen, dass ÖPP-Projekte die Probleme und die Verschuldung der öffentlichen Hand meist sogar verstärken“, heißt es in dem Antrag.

Der Ausweg aus der prekären Haushaltssituation der öffentlichen Hand liege nicht in der Privatisierung öffentlicher Aufgaben, sondern in einer Reform der Kommunalfinanzen und der Landes- und Bundeshaushalte.

CDU/CSU spricht von „Verstaatlichungsorgie“

Auch die Unionsfraktion wies den Vorstoß der Linksfraktion zurück: „Mit dem Antrag würde sich die Republik verändern“, sagte Rüdiger Kruse (CDU/CSU). Es sei nicht so, dass Kommunen immer besser gewirtschaftet hätten als Privatunternehmen. Wenn die Einschränkungen bei der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen aufgehoben werden würden, werde es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, da kommunale Betriebe nicht pleit gehen könnten.

Ernst Hinsken (CDU/CSU), Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Bundestages, wurde noch deutlicher, indem er der Linksfraktion eine „Verstaatlichungsorgie“ vorwarf. Die Union stehe für den Grundsatz: So viel „Privat“ wie möglich und so viel Staat wie nötig. Eine pauschale Rekommunalisierung könne nicht im Interesse der Gesellschaft sein.

FDP: Linke will Aktionäre entmachten

Ein seiner Ansicht nach gelungenes Beispiel für öffentlich-private Partnerschaft führte der FDP-Wirtschaftsexperte Klaus Breil an: Das Landtagsgebäude für das brandenburgische Landesparlament in Potsdam sei von einem Privatunternehmen gebaut worden und werde privat betrieben. Der Landtag habe das Gebäude gemietet.

Der Linksfraktion warf Breil vor, die Aktionäre entmachten zu wollen. Wenn die Linksfraktion von Demokratisierung der Wirtschaft spreche, sei das nur Geplänkel. Letztlich sei die „Verstaatlichung der Wirtschaft“ das Ziel.

Grüne gegen den Verkauf kommunaler Wohnungen

Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, das Thema „Privat vor Staat“ werde sehr ideologisch diskutiert. So habe die damalige schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen das Betätigungsrecht der Kommunen eingeschränkt. Jetzt sei die Beschränkung wieder aufgehoben worden, was die Handwerksorganisationen ausdrücklich begrüßt hätten.

Haßelmann sprach sich gegen den Verkauf kommunaler Wohnungen aus, da das Steuerungsinstrument für eine soziale Wohnungspolitik erhalten bleiben müsse. (hle)

 

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