+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Naturschutz

Umweltausschuss des Bundestages wird 25 Jahre alt

Ein wichtiger Ausschuss feiert in diesen Tagen sein 25-jähriges Bestehen: der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Am 6. Juni 1986 - wenige Wochen nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl - hatte der zehnte Deutsche Bundestag beschlossen, das neue Gremium mit 23 Mitgliedern einzusetzen. Fast drei Wochen nach dem Parlamentsbeschluss, am Mittwoch, 25. Juni 1986, eröffnete der damalige Bundestagspräsident Dr. Philipp Jenninger (CDU/CSU) die konstituierende Sitzung im Saal A 117 des Bonner Bundeshauses. Sie dauerte laut Protokoll 30 Minuten. Interfraktionell war vereinbart worden, dass die CDU/CSU-Fraktion den Vorsitzenden, die SPD den stellvertretenden Vorsitzenden stellen werde. Die Abgeordneten bestimmten Dr. Reinhard Göhner (CDU/CSU) einstimmig zum Vorsitzenden. Seine Stellvertreterin wurde Dr. Liesel Hartenstein von der SPD.

Zwei Tage später, in der zweiten Sitzung, begann die parlamentarische Arbeit. Nach der Erörterung allgemeiner Ausschussangelegenheiten, wie Fragen zu Drucksachen, Post und Delegationsreisen, wurden die ersten Sachthemen besprochen. Thema war unter anderem eine Beratung zur Änderung des Waschmittelgesetzes (10/5303) und der Bericht des ersten Bundesumweltministers Dr. Walter Wallmann (CDU) über die Auswirkungen des Reaktorunfalls von Tschernobyl.

Knapp 600 Ausschusssitzungen

Seit der konstituierenden Sitzung im Juni 1986 haben fast 600 Ausschusssitzungen stattgefunden, in denen mehrere Tausend Vorlagen beraten wurden. Schwerpunktthemen waren neben der Atomkraft auch der Immissionsschutz, die Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, Wasser- sowie Abfallwirtschaft, Naturschutz und Chemikaliensicherheit. Aber auch über die Einführung des Dosenpfands und das Verbot des klimaschädigenden Gases FCKW wurde in dem Bundestagausschuss diskutiert.

Die Gründung des Umweltausschusses ging einher mit der Schaffung eines neuen Ministeriums, um die bisher auf verschiedene Ressorts verteilten umweltpolitischen Aspekte zu bündeln. Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl setzte durch einen Organisationserlass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein. Der Aufgabenbereich der neuen Behörde war zuvor in anderen Ministerien verteilt gewesen.

Ausschuss mit 34 Mitgliedern

So lagen beispielsweise die Zuständigkeiten für Umweltschutz, Sicherheit kerntechnischer Anlagen und Strahlenschutz im Bundesinnenministerium. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übergab die Zuständigkeit für Umwelt und Naturschutz. Und aus dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wurden die Kompetenzen für gesundheitliche Belange des Umweltschutzes, Strahlenhygiene, Chemikalien und Rückstände von Schadstoffen in Lebensmitteln herausgelöst und in das neue Ressort überführt.

25 Jahre später leitet Eva Bulling-Schröter (Die Linke) in der aktuellen 17. Wahlperiode als siebte Vorsitzende den Ausschuss mit seinen heute 34 Mitgliedern. Die Themen, die von den 13 Abgeordneten der CDU/CSU, acht der SPD, fünf der FDP und je vier von Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen diskutiert werden, sind vielfältig: Klimawandel, Kohlendioxidreduzierung, Schutz der Wälder, Tropenwaldschutz, Chemikalienpolitik, Lärm- oder Immissionsschutz und vieles andere mehr.

Gefahren der Atomkraft im Mittelpunkt

Und wieder wie am Beginn der Ausschusshistorie stehen zurzeit die Gefahren der Atomkraft im Mittelpunkt. Nach dem GAU im japanischen Fukushima plant die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien, die sogenannte „Energiewende“, sowie eine Reform des Atomgesetzes, um bis zum Jahr 2022 alle deutschen Atomkraftwerke abschalten zu lassen. Bei den Beratungen hat der Umweltausschuss die Federführung.

„Da müssen wir sehr, sehr viel arbeiten“, sagt die Ausschussvorsitzende im Interview mit dem Parlamentsfernsehen im Hinblick auf die nächsten Wochen. Sie wünscht sich, dass der Atomausstieg möglichst schnell vorangeht. „Hier sollten wir (Deutschland) Vorbild sein, um den anderen Länder zu zeigen: Es ist machbar.“ Als Lehre aus der Katastrophe von Fukushima zieht sie die Erkenntnis: „Wenn an der Umwelt gespart wird, wenn die falschen technologischen Rezepte beschlossen werden, dann kostet es die Volkswirtschaft sehr, sehr viel Geld.“

Die Einflussmöglichkeit „ihres“ Ausschusses auf die Gesetzgebung sieht Bulling-Schröter realistisch: „Die Mehrheit im Ausschuss ist so wie im Bundestag. Man kann da keine Wunder erwarten“ - aber kein Gesetz komme so aus den Beratungen und Anhörungen heraus, wie es hineingekommen ist. (ah)

Liste der Ausschussvorsitzenden:

1986 - 1990: Dr. Reinhard Göhner (CDU/CSU)
1990 - 1994: Dr. Wolfgang von Geldern (CDU/CSU)
1994 - 1998: Hans-Peter Schmitz (CDU/CSU)
1998 - 2002: Christoph Matschie (SPD)
2002 - 2005: Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD)
2005 - 2009: Petra Bierwirth (SPD)
Seit 2009:     Eva Bulling-Schröter (Die Linke)

Marginalspalte