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Parlament

Debatte über Änderung der Schuldenbremse-Regelung

Eurogeldnoten und Grundgesetz

(ZB-Fotoreport/ moodboard)

Eine Änderung des Artikels 115 des Grundgesetzes, in dem es um die Schuldenbremse geht, ist Thema einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 30. Juni 2011. Die Abgeordneten beraten dabei ab 17.30 Uhr eine Stunde lang abschließend über einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/4666 neu). Mit der Einführung der Schuldenbremse im neuen Artikel 115 des Grundgesetzes (GG) und dem Ausführungsgesetz dazu habe der Gesetzgeber für die Haushaltskonsolidierung sowohl die strukturelle Defizitobergrenze mit 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ab 2016 als auch den Abbaupfad ab 2011 bis dahin festgelegt, heißt es im Gesetzentwurf der SPD.

„Ermessensspielräume des Finanzministers“

Die Beratungen zum Bundeshaushalt 2011 hätten jedoch offengelegt, dass der Bundesfinanzminister sich Ermessensspielräume bei der Festlegung des Abbaupfades zugebilligt habe, die den Verschuldungsspielraum für die Jahre bis 2016 um viele zig Milliarden Euro nach oben schrauben, statt konsequent das Ziel des Abbaus der Neuverschuldung umzusetzen.

Der Bundesfinanzminister habe dem weiteren Abbaupfad für die Jahre 2012 bis 2016 nicht den Ist-Wert für die Neuverschuldung 2010 von 44 Milliarden Euro als Ausgangswert zugrunde gelegt, sondern den im Sommer 2010 als damals voraussichtliches Ist angenommenen Wert von 65 Milliarden Euro.

„Willkürliche Festlegung“

Allein diese „willkürliche, hohe Festlegung“ schiebe die Verschuldungsobergrenze des Bundes für die Jahre 2012 bis 2015 um 29 Milliarden Euro nach oben, schreiben die Abgeordneten. Damit handele der Bundesfinanzminister zwar nicht gesetzeswidrig, aber „eindeutig“ entgegen Geist und Sinn der Schuldenbremse.

Die SPD regt deshalb im Gesetzentwurf an, die tatsächlichen strukturelle Defizite des Jahres 2010 als Ausgangsbasis für den Konsolidierungspfad des Bundes von 2011 bis 2015 festzuschreiben sowie den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit den Berechnungen gemäß der Artikel-115-Verordnungen zu beauftragen.

Ablehnung im Haushaltsausschuss

Bei den Beratungen im Haushaltsausschuss war der Gesetzentwurf abgelehnt worden (17/6241). Neben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmte auch die Linksfraktion dagegen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen votierten dafür. (mik)

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