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Stadtentwicklung

Debatte zur Zukunft der Städtebauförderung

Hafencity in Hamburg

(© picture alliance)

Für eine Stärkung der Städtebauförderung setzen sich die Oppositionsfraktionen in zwei Anträgen ein, die am Freitag, 8. Juli 2011, ab 10.40 Uhr 90 Minuten lang erstmals im Bundestag beraten werden. SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern dabei in ihrem gemeinsamen Antrag „40 Jahre Städtebauförderung - Erfolgsmodell für die Zukunft der Städte und Regionen erhalten und fortentwickeln“ (17/6444) die Bundesregierung auf, die kommunale Finanzkraft so zu stärken, dass die Kommunen wieder handlungsfähig werden und ihre gesamtgesellschaftlichen Aufgaben bewältigen können. Der Bund müsse seiner Verantwortung für den Erhalt der technischen und sozialen Infrastruktur vor Ort gerecht werden, betonen die Abgeordneten.

„Fördermittel auf 610 Millionen Euro anheben“

Weiter soll die Regierung zügig ein Konzept vorlegen, wie die Kompensationszahlungen an die Länder für die ehemalige soziale Wohnraumförderung und Gemeindeverkehrsfinanzierung fortgeführt werden sollen.

Zudem fordern die Abgeordneten, dass im Haushalt 2012 die Bundesmittel für die Städtebauförderung auf das ursprünglich für 2010 vorgesehene Niveau von 610 Millionen Euro angehoben und perspektivisch auf den tatsächlichen Bedarf von 700 Millionen Euro jährlich erhöht werden.

Schließlich soll die Regierung unter anderem ein Konzept dafür vorlegen, wie Bund und Länder programmübergreifend die Integration verschiedener teilstädtischer beziehungsweise themenspezifischer kommunaler Entwicklungskonzepte unterstützen können.

„Städte und Länder intensiver einbeziehen“

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag „Städtebauförderung auf hohem Niveau verstetigen, Forderungen der Bauministerkonferenz umsetzen“ (17/6447) die Bundesregierung auf, die Resolution der Bauministerkonferenz vom 28. Juni 2011 umzusetzen und dafür die gesetzlichen Grundlagen auf den Weg zu bringen.

Die Bauministerkonferenz hatte laut Antrag einstimmig die Bundesregierung aufgefordert, die Städtebauförderung auch 2012 mindestens auf 535 Millionen Euro anzuheben und dieses Niveau auch für die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes zu gewährleisten.

Zudem solle die Regierung die vorgesehenen Mittel für das Programm der KfW-Bankengruppe zur energetischen Stadtentwicklung in die „bewährte“ Systematik der gemeinsamen Städtebauförderung eingliedern und die Länder sowie die Städte und Gemeinden zukünftig intensiver in die Planungen der Bundesfinanzhilfen einbeziehen. (mik)

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