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Gesundheit

Bundestag berät über Rechte von Behinderten

Eine im Rollstuhl sitzende Mutter spielt mit ihrer Tochter, die auf einer Schaukel sitzt.

(picture alliance / dpa Themendienst)

Mit Blick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention debattiert der Bundestag am Freitag, 8. Juli 2011, über Anträge von CDU/CSU und FDP (17/4862) sowie der Linksfraktion (17/4911, 17/5043). Zu der auf 30 Minuten veranschlagten Debatte, die gegen 14.05 Uhr beginnen soll, liegen zudem Beschlussempfeh- lungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/6154, 17/6155) vor, in denen sich das Gremium für die Annahme des Koalitionsantrags sowie für die Ablehnung der Anträge der Linksfraktion ausspricht.

Nationaler Aktionsplan als Leitlinie

In ihrem Antrag machen sich CDU/CSU und FDP für eine umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit einem nationalen Aktionsplan als Leitlinie stark. Dieser sei ein wichtiger Impuls über die Politik hinaus, heißt es. Inklusion werde nur dann gelingen, „wenn sich alle gesellschaftlichen Gruppen am behindertenpolitischen Dialog beteiligen“.

Unter anderem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, den intensivierten gesellschaftlichen und politischen Austausch mit behinderten Menschen und deren Verbänden fortzuführen - auch über den bereits in der Entwicklung befindlichen Aktionsplan hinaus. Zudem soll die Bundesregierung den Behindertensport stärken, das Älterwerden von behinderten Menschen mit geeigneten Maßnahmen begleiten und die inklusive Kinderbetreuung zusammen mit Ländern und Kommunen ausbauen.

„Alle relevanten Vorhaben inklusiv gestalten“

Auch in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe soll die Bundesregierung nach Willen der Fraktionen „alle relevanten Vorhaben für Menschen mit Behinderung inklusiv gestalten“. Dem Antrag zufolge ist die UN-Menschenrechtskonvention seit März 2009 für Deutschland völkerrechtlich verbindlich.

In ihren Anträgen (17/4911, 17/5043) betont die Fraktion Die Linke, die Regelung des Paragrafen 13 Absatz 1 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII), die im Falle unverhältnismäßig hoher Mehrkosten stationäre Sozialleistungen der ambulanten Pflege vorzieht, sei nicht haltbar. Sie stehe dem Recht auf Freizügigkeit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der UN-Konventionen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (BRK) unvereinbar gegenüber.

„Gegen ihren Willen gezwungen, in einem Heim zu leben“

Außerdem fordert die Linksfraktion die Aufhebung des Kostenvorbehalts im SGB XII per Gesetz. Bisher seien Menschen mit Behinderungen „aus Kostengründen gegen ihren Willen gezwungen, in einem Heim zu leben, obwohl sie in einer eigenen Wohnung oder anderen Wohnform leben möchten“.

Menschen mit Behinderungen seien nicht verpflichtet, in besonderen Wohneinrichtungen zu leben, ein häuslicher Unterstützungsdienst müsse zur Verhinderung von Isolation und Absonderung gewährleistet sein. (jmb)

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