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Geschäftsordnung

473 Abgeordnete auf Stasi-Tätigkeit überprüft

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(dpa)

Von aktuell 473 Bundestags- abgeordneten, die freiwillig einen Antrag auf Überprüfung auf eine Tätigkeit für den DDR-Staatssicherheitsdienst beantragt haben, ist in 424 Fällen eine Stasi-Tätigkeit nicht festzustellen gewesen. 49 Antragsteller, die zum Stichtag 12. Januar 1990 noch keine 18 Jahre alt waren, sind - in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Stasi-Unterlagen-Gesetzes - nicht überprüft worden, wie der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Thomas Strobl (CDU/CSU), am Dienstag, 6. September 2011, mitgeteilt hat. Der Ausschuss überprüft auch in dieser Wahlperiode Mitglieder des Deutschen Bundestages auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung für die Stasi.

„Inoffizielle Tätigkeit in einem Fall erwiesen“

Dieser Regelung im Abgeordnetengesetz liege der Gedanke zugrunde, so Strobl, dass zunächst jedes Mitglied des Bundestages selbst entscheiden soll, ob es sich auf eine frühere Stasi-Tätigkeit überprüfen lassen will. Zu Einzelheiten der Ergebnisse der Überprüfungen verweist Strobl auf einen als Bundestagsdrucksache veröffentlichen Bericht des Ausschusses (17/6917).

Im Übrigen weist der Ausschussvorsitzende darauf hin, dass der Geschäftsordnungsausschuss in einem Fall eine Überprüfung ohne Zustimmung des Betroffenen vorgenommen hat, weil konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht einer Stasi-Mitarbeit vorgelegen hätten. Nach Durchsicht der von der Stasiunterlagenbehörde übermittelten Akten und nach der Anhörung des betroffenen Abgeordneten Thomas Nord (Die Linke) habe der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Nord für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit als erwiesen festgestellt (Drucksache 17/6436).

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