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Auswärtiges

Union kündigt Gesetzentwurf für Sicherheitsverwahrung an

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(pa/Boldagentur online)

„Die Bilanz der Rechtspolitik dieser Koalition kann sich wirklich sehen lassen“, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu Beginn der ersten Lesung des Haushalts des Justizministeriums am Dienstag, 6. September 2011. Der Koalition arbeite erfolgreich, wie zahlreiche Beispiele belegten. Die Justizministerin legte im Übrigen Wert auf die Feststellung, dass „das Stakkato immer neuer Sicherheitsgesetze beendet worden“ sei. Man setze auf der Grundlage der Gesetze, die noch aus der rot-grünen Ära stammten, eine Regierungskommission ein, die sich mit einer „kritischen Gesamtbetrachtung“ der Gesetze seit dem 11. September 2011, also während der letzten zehn Jahre, befasse.

Der kleinste Posten im Bundeshaushalt

Das Justizministerium nimmt zwar unter den Ministerien den kleinsten Posten im Bundeshaushalt ein, hat aber die höchste Deckungsquote durch Eigeneinnahmen. Insgesamt sind für 2012 Ausgaben von 491,13 Millionen Euro vorgesehen.

Im Vergleich zu 2011 soll Leutheusser-Schnarrenberger eine Kürzung ihres Etats von 0,4 Prozent hinnehmen. Den Ausgaben stehen Einnahmen von 441,5 Millionen Euro gegenüber, die zum großen Teil durch Gebührenerlöse des Deutschen Patent- und Markenamtes erzielt werden.

SPD kritisiert „viel heiße Luft“

Burkhard Lischka (SPD) warf der Ministerin vor, „viel heiße Luft“ auszuströmen, die leider nur „wenig Substanz“ enthielten. Der gesamte Koalition produziere „Baustellen in der Rechtspolitik“. Nach „zwei verlorenen Jahren“ könne man durchaus von einem Versagen sprechen.

Das gelte zum Bespiel für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften, eine Vorratsdatenspeicherung oder eine Sorgerechtsreform. Man warte auf ein Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung für höchst gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter. Lischka warf der Regierung vor, sie habe „wertvolle Zeit verstreichen lassen“.

Gesetzentwurf für Sicherheitsverwahrung angekündigt

Für die Unionsabgeordnete Andrea Astrid Voßhoff ist in diesem Zusammenhang klar, dass das Bundesverfassungsgericht „unseren Reformansatz nicht gekippt“ habe. Es habe „in beeindruckener Weise“ dem Therapie- und Unterbringungsgesetz seinen Platz gegeben.

Stimmen aus der Opposition, das Gesetz würde gekippt werden, sei das Verfassungsgericht nicht gefolgt. Für die Union sei klar: Es müsse die Möglichkeit geben, Straftäter, die höchst gefährlich seien, auch weiterhin in Sicherheitsverwahrung zu behalten. Voßhoff kündigte einen Gesetzentwurf zu diesem Thema noch für dieses Jahr an.

Montag: Strategie ist gescheitert

Die Ministerin habe „gleich mehrere rote Ampeln“ beim Thema Sicherverwahrung übersehen, warf ihr Jens Petermann (Die Linke) vor. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht hätten diese Praxis zu Recht moniert. Zu befürchten sei, dass die Vorlage „wieder einmal verspätet ankommt“.

Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) stellte fest, Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger sei mit ihrer Strategie beim Thema Sicherheitserwahrung gescheitert: „Sie nerven, aber Sie setzen nicht durch“, umschrieb Montag das Verhältnis der Ministerin zum christdemokratischen Koalitionspartner. (bob)

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