Regierung plant Änderungen beim Gründungszuschuss
Mit der Reform der Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose befasst sich der Bundestag am Freitag, 23. September 2011, in einer einstündigen Debatte ab etwa 12.20 Uhr. An diesem Tag wird der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277) abschließend beraten. Ebenso in zweiter und dritter Lesung werden Anträge der SPD (17/6454), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6319) und der Fraktion Die Linke (17/5526) zum selben Thema beraten.
Integration in Erwerbsarbeit beschleunigen
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung nicht nur die Integration in Erwerbsarbeit beschleunigen, sondern auch die öffentlich geförderte Beschäftigung neu ordnen. Dezentrale Entscheidungskompetenzen sollen gestärkt, ineffektive Fördermaßnahmen abgeschafft und andere so verändert werden, dass eine schnellere Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt möglich wird.
Von den Veränderungen betroffen sind sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Drittes Sozialgesetzbuch, SGB III) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Sozialgesetzbuch, SGB II).
Gründungszuschuss nur noch ein halbes Jahr
So ist unter anderem geplant, den Gründungszuschuss von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umzuwandeln und dessen Bezugsdauer von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen zu zwei Instrumenten zusammengefasst werden: Gefördert werden sollen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und Arbeitsverhältnisse durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Ferner sollen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente nach Unterstützungsleistungen (Beratung und Vermittlung, Berufswahl und Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und ähnliches) geordnet werden. Dabei soll die bisherige, laut Regierung intransparente Zuordnung der Instrumente nach Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Trägern aufgegeben werden.
Forderungen der Opposition
Die Opposition kritisiert in ihren Anträgen dagegen eine einseitige Konzentration auf den „arbeitsmarktnahen“ Personenkreis und fordert eine stärkere Beachtung von Menschen mit „verfestigten Vermittlungshemmnissen“. So will die SPD unter anderem die Rechtsansprüche von Arbeitsuchenden auf Förderung und Weiterbildung stärken und die öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen.
Die Grünen fordern ein Ende der privaten Arbeitsvermittlung und der Vermittlung in prekäre Arbeitsverhältnisse wie Minijobs oder Leiharbeit. Die Linke warnt vor einem Kahlschlag in der Arbeitsförderung und setzt sich in ihrem Antrag dafür ein, den Gründungszuschuss in bisheriger Form beizubehalten. (che)