Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Fokus
Die Bundesregierung möchte die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen verbessern. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/6260) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 29. September 2011, ab. Ebenfalls zur Abstimmung stehen ein Koalitionsantrag und fünf Oppositionsanträge. Die Aussprache beginnt um 20.40 Uhr und ist auf 45 Minuten angesetzt. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (17/7218). Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen soll im Zuständigkeitsbereich des Bundes ein allgemeiner Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen geschaffen werden.
„Qualifikationspotenziale besser nutzen“
Angesichts der demografischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels müssten die vorhandenen Qualifikationspotenziale besser genutzt werden, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Die Ausgestaltung als Artikelgesetz diene der Vereinheitlichung der Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Gleichwertigkeit beruflicher Auslandsqualifikationen. Damit werde auf die Besonderheiten der einzelnen Berufsgesetze Bezug genommen, schreibt die Bundesregierung.
So enthalte Artikel 1 des Gesetzentwurfs allgemeine Kriterien für Bewertung und Verfahren. Der Anwendungsbereich des Artikels gelte für die auf Bundesebene geregelten Berufe, zudem schaffe er für die nicht reglementierten Berufe erstmals einen allgemeinen Verfahrensanspruch.
Koalition: Migranten und Deutsche sollen profitieren
Die Regelungen für das Bewertungs- und Anerkennungsverfahren müssen vereinfacht werden, fordern auch CDU/CSU und FDP in ihrem Antrag (17/3048). Es müsse ein Rechtsanspruch auf die Feststellung derartiger Qualifikationen auf Grundlage des deutschen Bildungsrahmens geschaffen werden.
Die Abgeordneten schlagen vor, eine Frist von sechs Monaten für das Anerkennungsverfahren festzulegen. Die dafür erforderlichen Ausgaben sollen auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aufstockung der Haushaltsmittel für Bereich Bildung und Forschung um zwölf Milliarden Euro von 2010 bis 2013 angerechnet werden. Von den Regelungen sollen sowohl Migranten als auch Deutsche mit ausländischem Bildungsabschluss profitieren.
SPD: Langwierige Anerkennungsverfahren
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (17/108) einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren für alle ausländischen Aus- und Fortbildungsberufe sowie akademischen Abschlüsse – unabhängig von der „Zugehörigkeit zu einer Statusgruppe“ und vom „Zweck der Anerkennung“.
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die derzeitige Praxis zu „unübersichtlichen sowie langwierigen Anerkennungsverfahren“ führe. „Die Intransparenz und Ineffizienz hat zur Folge, dass Potenziale und Qualifikationen in Deutschland lebender Menschen mit Migrationshintergrund selten anerkannt, oft abgewertet oder auch gar nicht erst wahrgenommen werden“, heißt es in dem Antrag.
Linke: Gesetzentwurf überarbeiten
Die Linke fordert ebenfalls einen Rechtsanspruch auf die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. In ihrem Antrag mit dem Titel „Für eine zügige und umfassende Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen“ (17/117) heißt es, ein solches Gesetz sei nötig, „um keine Zeit mehr verstreichen zu lassen und die biografischen Lebensleistungen von Migrantinnen und Migranten nicht länger ungeachtet zu lassen“.
In einem weiteren Antrag (17/6271) fordern die Abgeordneten, den vorliegenden Gesetzentwurf zur verbesserten Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zu überarbeiten. Darin sprechen sie sich unter anderem für einen Rechtsanspruch auf die Anerkennung von Berufs- und Schulabschlüssen, eine dezentral organisierte Beratung von Migranten und den grundsätzlichen Verzicht auf Gebühren aus.
Grüne: Vorschläge der Regierung reichen nicht aus
Bündnis 90/Die Grünen wollen auch den Anspruch auf Beratung und Begleitung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse gesetzlich verankern. In einem entsprechenden Antrag (17/6919) fordern die Abgeordneten unter anderem, dass durch die Beratung anfallende Kosten nicht zu Gebühren führen, die den Zugang zum Anerkennungsverfahren verhindern. Die von der Bundesregierung vorgestellten Vorschläge zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse reichten nicht aus, die bisherigen Defizite tatsächlich zu überwinden, heißt es weiter.
In einem ersten Antrag (17/123) haben sich die Abgeordneten zudem dafür ausgesprochen, Menschen mit Migrationshintergrund neben der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen auch eine berufliche oder eine weiter qualifizierende Perspektive zu bieten. Zudem soll die Bundesregierung nach Willen der Fraktion ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz vorlegen, das während möglicher Weiterbildungsmaßnahmen den Lebensunterhalt sicherstellen soll. (tyh)