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Parlament

Debatte über Pflegebedürftigkeit und Pflegereform

Die soziale Pflegeversicherung muss reformiert werden.

Die soziale Pflegeversicherung muss reformiert werden. (picture alliance/Bildagentur-online)

Über die Zukunft der Pflege berät der Bundestag am Freitag, 30. September 2011. Grundlage der für 13.35 Uhr geplanten 45-minütigen Aussprache ist ein Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (17/2480). Im Zentrum der Debatte dürften aber die Diskussionen innerhalb der Koalition über eine Pflegereform stehen. Darüber, dass die soziale Pflegeversicherung reformiert werden muss, besteht im Parlament zwar fraktionsübergreifend Einigkeit. Die für die vergangene Woche angekündigten Eckpunkte einer Reform hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gleichwohl auf unbestimmte Zeit verschoben. Hintergrund sind die unterschiedlichen Vorstellungen von CDU, CSU und FDP vor allem zur zukünftigen Finanzierung der Pflegeversicherung.

Wer ist pflegebedürftig?

„Wenn manch einer noch etwas Zeit braucht, dann sollten wir ihm diese Zeit geben, um ein tragfähiges Ergebnis für die Vorlage der Eckpunkte zu erreichen“, sagte Bahr dazu in einem Zeitungsinterview. Bahrs Vorgänger als Gesundheitsminister, Dr. Philipp Rösler (FDP), hatte 2011 zum Jahr der Pflege erklärt.

Dreh- und Angelpunkt einer Reform ist der so genannte Pflegebedürftigkeitsbegriff. Unter diesen fallen zurzeit beispielsweise körperlich fitte Demenzkranke in der Regel nicht, obwohl sie oftmals rund um die Uhr Betreuung benötigen. Nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft sind derzeit rund 1,2 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Bis zum Jahr 2050 wird sich die Zahl Schätzungen zufolge verdoppeln.

Pflegebeirat soll Details ausarbeiten

Der noch unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eingesetzte Pflegebeirat hatte bereits Anfang 2009 Vorschläge für eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs unterbreitet. Unter anderem soll Demenz künftig berücksichtigt werden. Leistungsverbesserungen verursachen aber zusätzliche Kosten. Diese sowie die Zunahme der Zahl von Pflegebedürftigen aufgrund der demografischen Entwicklungen müssen bei einer Pflegereform einbezogen werden.

Nach Vorstellungen Bahrs soll der Pflegebeirat unter der Leitung des Vorsitzenden des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe, Jürgen Gohde, nun erneut eingesetzt werden und Details einer Pflegereform ausarbeiten. Die Opposition vermutet darin eine Verzögerungstaktik der Koalition. Im Gesundheitsausschuss haben die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Koalition bereits Tatenlosigkeit in Sachen Pflegereform vorgeworfen.

SPD: Fünf statt drei Pflegestufen

Über den Antrag der SPD-Fraktion wird der Bundestag im Anschluss an die Debatte abstimmen. Der Gesundheitsausschuss hat bereits empfohlen, ihn abzulehnen (17/7082).

Die Sozialdemokraten fordern darin in Anlehnung an die Ergebnisse des Pflegebeirats, dass Personen mit Demenz oder anderen psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen besser bei den Pflegeleistungen berücksichtigt werden müssen. An Stelle der bisher drei sollten zudem fünf Pflegestufen rücken, heißt es in dem Antrag. (mpi)

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