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Parlament

Die Beschlüsse des Bundestages am 20. Oktober

Abstimmungen im Deutschen Bundestag.

Abstimmungen im Deutschen Bundestag. (DBT/Unger)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober, und am Freitag, 21. Oktober 2011, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Euro-Stabilisierung: Der Bundestag hat am 21. Oktober einen kurzfristig eingebrachten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7410) mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Die Abgeordneten hatten gefordert, der Bundestag solle vorsorglich die Befugnisse seines Haushaltsausschusses nach dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus an sich ziehen und diese selbstständig ausüben, wenn sie die Leitlinie des Euro-Rettungsschirms EFSF für Primärmarktkäufe, die EFSF-Leitlinie für Interventionen auf dem Sekundärmarkt sowie alle Maßnahmen mit der Wirkung einer Hebelung der EFSF-Mittel betreffen. Zur Begründung hatte die Fraktion argumentiert, alle drei Möglichkeiten bedeuteten ein höheres Risiko für die Steuerzahler im Vergleich zur einfachen Kreditvergabe. Die finanziellen Auswirkungen machten es notwendig, dass der Bundestag selbst entscheidet.

Finanzierung von Gesundheit und Pflege: Das Plenum hat die von der Fraktion Die Linke geforderte Abschaffung der Praxisgebühr (17/241) am 21. Oktober abgelehnt. CDU/CSU, FDP und SPD votierten gegen den Antrag bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke hatte neben der Abschaffung der Praxisgebühr auch Streichungen für Zuzahlungen für medizinische Leistungen gefordert. Als Gegenfinanzierung sollte nach Meinung der Fraktion die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung (West) angehoben werden. Zudem sollte die Pflichtversicherungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend erhöht werden. Der Abstimmung lag ein Beschluss des Gesundheitsausschusses (17/7152) zugrunde.

Steinprodukte aus ausbeuterischer Kinderarbeit:  Auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/7150) hat der Bundestag am 20. Oktober einen Antrag der Fraktion Die Linke (17/5803) mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der von SPD und Bündnis90/Die Grünen abgelehnt. Die Linke hatte geschildert, dass Granite, Marmor und Sandstein zu weiten Teilen in Nord- und Südindien in Steinbrüchen zur Herstellung von Steinprodukten wie Grabsteinen, Pflastersteinen und Schotter abgebaut werden, in denen auch Kinder unter Bedingungen arbeiten müssen, die zu den „schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ gerechnet werden könnten. Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die Einfuhr, der Handel und die Verwendung von Steinprodukten unter Bedingungen, die nach dem Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als „schlimmste Form von Kinderarbeit“ einzustufen sind, verboten und entsprechend sanktioniert wird. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für ein Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gemäß dem ILO-Übereinkommen 182 einsetzen.

Tierschutz bei Tiertransporten: Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 20. Oktober einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5491) zum Tierschutz bei Tiertransporten abgelehnt. Mit dem Antrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf europäischer Ebene für eine ausnahmslose zeitliche Begrenzung von Tiertransporten auf acht Stunden einzusetzen sowie Tiertransporte auf nationaler Ebene auf maximal vier Stunden und maximal 200 Kilometer ausnahmslos zu beschränken und mit wirkungsvollen Sanktionen zu versehen. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte die Ablehnung des Antrages empfohlen (17/5892).

Bildungsgutscheine für Flüchtlingskinder: Der Bundestag hat am 20. Oktober gegen das Votum der Opposition einen Antrag der SPD (17/6455) abgelehnt, in dem die Fraktion gefordert hatte, „Ausgrenzung“ zu stoppen und alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die als Asylbewerber Leistungen beziehen, in das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung für Hartz-IV-Bezieher einzubeziehen. Die SPD hatte argumentiert, dass Asylbewerber erst nach vier Jahren Aufenthalt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen könnten. Die Union hatte auf die Zuständigkeit der Kommunen für die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes verwiesen. Die Kommunen könnten Geld auch für die Teilhabe von Flüchtlingskindern an Bildungsangeboten einsetzen.

Umsatzsteuergesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 20. Oktober eine von CDU/CSU und FDP beantragte Änderung des Umsatzsteuergesetzes (17/7020) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/7378) beschlossen. Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach den Einnahmen („Ist-Besteuerung“) maßgebliche Umsatzgrenze war zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500.000 Euro angehoben worden, allerdings befristet bis Ende 2011. Das Auslaufen dieser Regelung würde nach Ansicht der Abgeordneten den betroffenen Unternehmen Liquidität entziehen, während eine erneute befristete Verlängerung neue Unsicherheit schaffen würde. Die Umsatzgrenze soll nach dem jetzigen Gesetzesbeschluss dauerhaft bei 500.000 Euro bleiben. Die Unternehmen, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 500.000 Euro nicht überschritten hat, können ihre Umsatzsteuer also nach den tatsächlichen Einnahmen berechnen und müssen nicht vorab schon ihre Außenstände versteuern. Für alle anderen Unternehmen gilt die „Soll-Besteuerung“, wonach die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Ob der Kunde die Rechnung bereits gezahlt hat, spielt dabei keine Rolle.

Agrarproduktion in Entwicklungsländern: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 20. Oktober aufgefordert, Partnerländer in der Entwicklungszusammenarbeit bei der gesetzlichen Absicherung des Schutzes von Besitz und Eigentum zu beraten. Ferner soll sie den Aufbau eines Vergabesystems in Verbindung mit dem Aufbau eines Justizwesens unterstützen und die Partnerländer beraten, wenn es um Verträge mit ausländischen Investoren geht, um die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung wahren und die Risiken für die Umwelt einschätzen zu können. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (12/5488) hat das Parlament auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/5965) gegen das Votum der Opposition angenommen. Mit den Stimmen von Union, SPD und FDP gegen die Stimemnd er Linksfraktion und der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (17/3541) ab, der sich gegen die großflächige Landnahme und Spekulationen mit Land oder Agrarproduktion in den Ländern des Südens wandte. Das Plenum folgte hier erneut einer Empfehlung des Entwicklungsausschusses (17/4820). Die Linke hatte unter anderem gefordert, Investitionen deutscher und europäischer Unternehmen und Finanzinstitutionen in Agrarproduktion und in Land in diesen Ländern nur zu erlauben, wenn eine menschenrechtliche Prüfung stattfindet und Teilhaberechte der Bevölkerung beachtet werden. Schließlich scheiterte Die Linke mit einem weiteren Antrag (17/3542), in dem sie verlangt hatte, Erkenntnisse des Weltagrarberichts zur Grundlage deutscher und internationaler Agrar- und Entwicklungspolitik zu machen. Die Koalition lehnte ihn auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/4490) ab, die Grünen unterstützten ihn, die SPD enthielt sich.

Reformationsjubiläum 2017: Einstimmig hat der Bundestag am 20. Oktober einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/6465) angenommen, der das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 als „Ereignis von Weltrang“ einstuft. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in die Gestaltung von Lutherdekade und Reformationsjubiläum einzubringen und die Netzwerkbildung zwischen Ländern, Städten, Kirchen und Verbänden zu fördern. Das Auswärtige Amt soll seine Kulturabteilungen der Auslandsvertretungen sowie die Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kulturpolitik nutzen, um Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation bekannt und auf die Ereignisse aufmerksam zu machen. Beiträge sollen auch vom Bund finanzierte Institutionen wie die Kulturstiftung des Bundes oder das Deutsche Historische Museum leisten. Der Bundestag folgte mit seinem Beschluss einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/7219).

Familienpflegezeitgesetz beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 20. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (17/6000) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (17/7387) beschlossen, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Als Familienpflegezeit gilt die „förderfähige Verringerung der Arbeitszeit von Beschäftigten, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, für die Dauer von längstens 24 Monaten bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.“ Die verringerte Arbeitszeit muss wöchentlich mindestens 15 Stunden betragen. Ziel des Gesetzes ist es, Berufstätigen die Pflege von nahen Angehörigen zu erleichtern und neben der häuslichen Pflege mit reduzierter Stundenzahl weiterzuarbeiten. Durch eine staatlich geförderte Aufstockung des Arbeitslohns um bis zu 25 Prozent soll die eigene finanzielle Lebensgrundlage erhalten bleiben. Kernstück des Gesetzes ist die zinslose Refinanzierung einer solchen Gehaltsaufstockung des Arbeitgebers durch ein Bundesdarlehen. Das Ausfallrisiko, das durch den Tod oder die Berufsunfähigkeit der Pflegeperson entstehen kann, soll durch eine Familienpflegezeitversicherung abgedeckt werden. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der SPD (17/7390) ab, in dem die Fraktion gefordert hatte, auf das Familienpflegezeitgesetz zu verzichten und stattdessen bestehende Regelungen wie das Pflegezeitgesetz weiterzuentwickeln. Keine Mehrheit fanden Anträge der Linksfraktion (17/1754), eine bezahlte Pflegezeit einzuführen und die Organisation der Pflege sicherzustellen, sowie von Bündnis 90/Die Grünen (17/1434), die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu verbessern und pflegende Bezugspersonen wirksam zu entlasten und zu unterstützen. Beim  Antrag der Linken enthielten sich die Grünen, die anderen Fraktionen lehnten ihn ab. SPD und Linke enthielten sich beim Antrag der Grünen, die Koalition lehnte ihn ab. Der Gesundheitsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (17/7391) vorgelegt. Während Die Linke eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für Erwerbstätige einführen wollte, verlangten die Grünen eine maximal dreimonatige Pflegezeit mit vollem Kündigungsschutz und Rückkehrrecht auf den gleichen Arbeitsplatz, abgesichert durch eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung in Höhe von 50 Prozent des Nettogehalts (mindestens 300, höchstens 1.000 Euro).

Anträge zu Rüstungsexporten abgelehnt: 16 Anträge der Linksfraktion, die alle den Stopp von Kriegswaffen und Rüstungsgütern zum Thema haben, hat der Bundestag am 20. Oktober in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/6335). Die Anträge bezogen sich jeweils auf Lieferungen in bestimmte Länder: Ägypten (17/5935), Libyen (17/5936), Syrien (17/5937), Tunesien (17/5938), Oman (17/5939), Jemen (17/5930), Vereinigte Arabische Emirate (17/5941), Saudi-Arabien (17/5942), Israel (17/5943), Marokko (17/5944), Libanon (17/5945), Kuwait (17/5946), Jordanien (17/5947), Bahrain (17/5948), Katar (17/5949) und Algerien (17/5950). Für Rüstungsexporte in diese Länder sollten nach dem Willen der Linksfraktion grundsätzlich und auf Dauer keine Genehmigungen mehr erteilt werden. Ebenfalls abgelehnt wurde in namentlicher Abstimmung ein Antrag der SPD (17/7336), Rüstungsexporte nicht zu liberalisieren und eine restriktive Rüstungsexportpolitik einzuhalten und zu stärken. Keine Mehrheit fand zudem ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Rüstungsexporte nicht zulasten von Menschenrechten zu genehmigen (17/6931), über den ebenso namentlich abgestimmt wurde.

Rohstoffpolitik: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 20. Oktober aufgefordert, dass gemeinsam mit der EU-Kommission und möglichst im Dialog gegen unzulässige wettbewerbsverzerrende Maßnahmen und Handelsbeschränkungen vorgegangen wird. Die außenwirtschaftlichen Instrumente des Bundes zur Rohstoffsicherung wie Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkredite sollten weiterentwickelt und flexibilisiert werden. Auch soll die Regierung für Rahmenbedingungen sorgen, die die Energiekosten für die rohstoffverarbeitende Industrie langfristig kalkulierbar machen, heißt es in dem Antrag von CDU/CSU und FDP (17/7353), den das Plenum mehrheitlich annahm. Bei Enthaltung der SPD lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/6153) ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war, ihre Rohstoffstrategie zurückzuziehen und einen neuen rohstoffpolitischen Ansatz unter Beteiligung von Entwicklungs-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen zu erarbeiten. Dabei sollte der Schwerpunkt auf einem geringeren Ressourcenverbrauch, einer dezentralen Energiegewinnung und dem verstärkten Einsatz regenerativer Energie liegen. Der Bundestag folgt mit seinem Beschluss einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/7151).

Steuerabkommen mit Albanien und Österreich gebilligt: Gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 20. Oktober ohne abschließende Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 6. April 2010 mit Albanien (17/6613) angenommen. Ebenfalls verabschiedet wurde ein weiterer Gesetzentwurf der Regierung zum Protokoll vom 29. Dezember 2010 zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich (17/6614). Linke und Grüne enthielten sich. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/7300). Das Abkommen mit Albanien zielt darauf ab, steuerliche Hindernisse abzubauen, die der Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen entgegenstehen. Durch das Änderungsprotokoll mit Österreich wird die Informationsaustauschklausel des Doppelbesteuerungsabkommens an den aktuellen Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angepasst.

EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei: Mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Linksfraktion gegen Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 20. Oktober einen Antrag der Grünen (17/5042) abgelehnt, die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wiederzubeleben. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (17/7385). Die Grünen hatten ihre Initiative mit dem positiven Effekt auf den demokratisch-rechtsstaatlichen Wandel begründet, den eine Beitrittsperspektive auf die Türkei hätte. Eine Mitgliedschaft der Türkei sei von geostrategischer Bedeutung für die Stabilität der krisenanfälligen Region.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 20. Oktober Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 318 bis 323 übernommen (17/7201, 17/7202, 17/7203, 17/7204, 17/7205, 17/7206). (vom/ah/eis)

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