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Arbeit

Debatte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mutter mit Kind und Computer

(pa/Bildagentur online)

Das Thema der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ bewegt Industrieunternehmen wie BASF und Automobilkonzerne wie VW ebenso wie den Deutschen Gewerkschaftsbund. Nicht zuletzt der immer wieder beklagte Fachkräftemangel sorgt dabei auf allen Ebenen für Handlungsdruck. Auch die Familienpolitik beschäftigt sich mit der Thematik. So am Donnerstag, 27. Oktober 2011, wenn der Bundestag ab 16.55 Uhr eine Stunde lang über einen von der Linksfraktion vorlegten Antrag mit der Forderung nach einer Neuausrichtung der Familienpolitik (17/6915) in erster Lesung berät.

Aus Sicht der Linksfraktion darf sich der Familienbegriff nicht länger über einen Trauschein oder die sexuelle Orientierung der Menschen definieren. „Familie ist dort, wo Menschen füreinander soziale Verantwortung übernehmen“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.

Gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde

Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion ein Paket von Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Ein individuelles Recht auf Teilzeitarbeit einschließlich eines Rückkehrrechts zur Vollzeitarbeit gehört dazu ebenso wie ein Kündigungsschutz für Eltern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes.

Weiter spricht sich die Fraktion für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde aus und fordert die Aufhebung der Sonderstellung von geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen sowie die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbeschäftigung.

Gebührenfreie Ganztagesbetreuung für alle Kinder

Im Rahmen des Ausbaus einer „Infrastruktur für Familien, Kinder und Jugendliche“ müsse es einen Rechtsanspruch für alle Kinder ab einem Jahr auf eine gebührenfreie und qualitativ hochwertige Ganztagesbetreuung inklusive Essensversorgung geben, verlangen die Abgeordneten. Die Ausbildung und Qualifikation von Erziehern und Sozialpädagogen sei dementsprechend anzupassen.

Zudem müsse der Zugang zu öffentlichen Kultureinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Theatern und Musikschulen für Kinder und Jugendliche gebührenfrei sein. Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe hingegen sollen rückgängig gemacht werden.

Mutter- und Vater-Kind-Kuren für alle Eltern

Nach dem Willen der Linksfraktion sollen Mutter- und Vater-Kind-Kuren für alle Eltern als Bestandteil der Vorsorge und Rehabilitation geöffnet werden. Vorraussetzung um dies zu erreichen, so die Linksfraktion, sei eine „bessere finanzielle Ausstattung von Ländern und Kommunen, die für die Infrastruktur im Wesentlichen verantwortlich sind“.

Besonders wichtig ist es aus Sicht der Linksfraktion, dass Familien finanziell abgesichert sind. Hierzu bedürfe es umfangreicher sozialpolitischer Korrekturen, schreiben die Abgeordneten und fordern: „Elternschaft muss unabhängig von der sozialen Situation der Familien lebbar werden.“

„Hartz-IV-Sätze erhöhen“

Daher müsse auch die Elterngeldkürzungen für Hartz-IV-Bezieher rückgängig gemacht sowie das Kindergeld und der Kinderzuschlag und die Hartz-IV-Sätze erhöht werden, heißt es weiter. Für Alleinerziehende verlangt die Fraktion eine Elterngeld-Bezugszeit von 24 Monaten. Zudem müsse der Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gewährt werden.

Um eine „teilhabesichernde und humane Pflege im häuslichen Umfeld sicherzustellen“, plädiert die Linksfraktion für die Einführung einer sechswöchigen bezahlten Pflegezeit für Erwerbstätige, um die Organisation der Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Menschen zu gewährleisten. Während dieser Pflegezeit sollen abhängig Beschäftigte eine beitragsfinanzierte Leistung in Höhe des Arbeitslosengelds I erhalten. Zudem müsse ein Kündigungsschutz und ein Rechtsanspruch auf Rückkehr auf denselben Arbeitsplatz nach der Pflegezeit geschaffen werden. (hau)

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